WieNeu+-Grätzlmarie für innovative Stadterneuerungsprojekte - Förderantrag

Die Stadt Wien fördert im Rahmen des Stadterneuerungs-Programms WieNeu+ in ausgewählten Stadtteilen soziale Innovationen und Projekte, die dazu beitragen ein Grätzl klima- und zukunftsfit zu machen.

Eingereicht werden können alle Projekte, die

  • das soziale Miteinander im Grätzl stärken und fördern
  • und/oder das Grätzl klimafit machen
  • und die kein kommerzielles Interesse verfolgen.

Die Projekte sollen möglichst vielen Menschen im Grätzl zugutekommen.

Allgemeine Informationen

WieNeu+ ist ein Stadterneuerungs-Programm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen.

Als erstes von mehreren Gebieten wurde Innerfavoriten im 10. Bezirk bearbeitet (inklusive der Blocksanierungsgebiete des wohnfonds_wien) und mit Ende 2023 abgeschlossen.

Als 2. Gebiet wurde das Grätzl 20 + 2 ausgewählt (inklusive der Blocksanierungsgebiete des wohnfonds_wien).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen
  • juristische Personen (beispielsweise (Gemeinnützige) Vereine, Grätzl-Initiativen, Schulen)
  • sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen (beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften)

innerhalb eines Projektgebiets.

Förderhöhe:

Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Kosten, z. B. für Sachgüter, Mieten, Material, Verpflegung. Es können auch Personalkosten gefördert werden, z. B. wenn Sie ein Verein sind, der selbst einen Workshop durchführen möchte. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro.

Projektgebiete:

Die Mindestfördersumme beträgt 100 Euro.

Die Voraussetzungen können der Förderungsrichtlinie (500 KB PDF) entnommen werden.

Fristen und Termine

Im Projektgebiet Grätzl 20 + 2 endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2025.

Förderungsanträge können bis zu diesem Stichtag eingereicht werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung muss vor Projektbeginn mit allen Einreichunterlagen (Einreichformular, Projektbeschreibung, Kostenaufstellung) bei der Abteilung Technische Stadterneuerung eingereicht werden. Die Abwicklung erfolgt durch die GB*Mitte.

Zuständige Stelle

GB*Stadttteilbüro für die Bezirke 1, 2, 7, 8, 9 und 20 (GB*Mitte)
2., Nordbahnstraße 14
E-Mail: mitte@gbstern.at

Parteienverkehrszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 14 bis 18 Uhr; Dienstag von 9 bis 13 Uhr und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr

Verfahrensablauf

  • Für die Einreichung der Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular muss mit allen erforderlichen Nachweisen und Beilagen und unterschrieben, eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Diese werden an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller retourniert.
  • Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, sowie die Höhe der Förderung, obliegt dem in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Grätzlbeirat.
  • Die Förderzusage kommt erst mit der bedingungslosen Annahme des Fördervertrags durch die Förderwerberin bzw. den Förderwerber zustande.
  • Nach Fertigstellung des Projektvorhabens muss mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Technische Stadterneuerung bzw. Gebietsbetreuung Kontakt aufgenommen werden. Die Unterlagen für die Endabrechnung müssen nachgereicht werden.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß der Entscheidung durch den Grätzlbeirat und ist an die Durchführung des eingereichten Vorhabens gebunden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für den Antrag um Förderung erforderlich und müssen vor Projektbeginn vollständig beigelegt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive aussagekräftiger Beschreibung des Vorhabens
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus Firmenbuch, Vereinsregister oder Stiftungs- und Fondsregister sowie Gesellschaftervertrag, Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung
  • Bei natürlichen Personen: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (beispielsweise Führerschein, Reisepass), Meldebestätigung ("Meldezettel")
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung der geplanten Kosten

Folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden:

  • Nachweis der Kosten der Errichtung (Rechnungen und Zahlungsbelege)
  • Bestätigung der Durchführung (beispielsweise aussagekräftige Fotodokumentation)
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung

Kosten und Zahlung

Es fallen keine Kosten an.

Erledigungsdauer

Die beantragten Fördermittel werden nach Entscheidung durch den Grätzlbeirat vor Projektbeginn bzw. in Teilbeträgen freigegeben.

Formular

Einreichformular: 350 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Keine

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