Sanierungskonzept für Mehrfamilienwohnhäuser - Förderungsantrag

Bitte beachten Sie:
Der Kund*innenverkehr ist ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Termine in der HAUSKUNFT:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 12.30 bis 16 Uhr
8 bis 13 Uhr ausschließlich mit telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Hotline: +43 1 402 84 00

Die Stadt Wien fördert die Erstellung von Sanierungskonzepten, die der Richtlinie für die Förderung eines Sanierungskonzeptes für Wohngebäude entsprechen. Damit wird die thermisch-energetische Sanierungen von Mehrfamilienwohnhäusern bestmöglich vorbereitet.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Grundbuchsauszug oder Pachtvertrag
  • Sanierungskonzept laut Richtlinie
  • Bestandsenergieausweis
  • WUKSEA-Registrierungsbestätigung
  • Energieausweis nach der Sanierung
  • Rechnung

Allgemeine Informationen

Mit der Förderung sollen umfassende thermisch-energetische Sanierungen vorbereitet werden. Diese können folgende Sanierungsmaßnahmen umfassen:

  • Dämmung der Fassade
  • Erneuerung oder energietechnische Verbesserungen der Fenster
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke
  • Erneuerung oder Verbesserung des gebäudetechnischen Systems
  • Umstellung des Energieträgers für Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
  • Prüfung des Potentials für die Erzeugung erneuerbarer Energie
  • Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Eigentümer*innen von Mehrfamilienwohnhäuser
  • Eigentümergemeinschaften (EG) und deren Vertreter*innen
  • Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestellte Verwalter*innen

Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:

  • Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahren alt.

Fristen und Termine

Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Rechnungen nur ein Rechnungsdatum bis längstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.

Zuständige Stelle

HAUSKUNFT im wohnfonds-wien
8., Schmidgasse 3/Lenaugasse (Ecklokal)
Hotline: +43 1 402 84 00
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr
E-Mail: haussanierung@ma50.wien.gv.at

Termine in der HAUSKUNFT:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 12.30 bis 16 Uhr
8 bis 13 Uhr ausschließlich mit telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Verfahrensablauf

Die Einreichung erfolgt ausschließlich online. Nach Überprüfung des Antrags und des Sanierungskonzeptes durch die HAUSKUNFT beim wohnfonds.wien wird von der Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für Wohnhäuser der Förderbetrag ausbezahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Grundbuchsauszug oder Pachtvertrag
  • Sanierungskonzept gemäß Richtlinie
  • Bestandsenergieausweis
  • WUKSEA-Registrierungsbestätigung
  • Energieausweis nach Sanierung
  • Originalrechnung und Originalzahlungsbelege

Kosten und Zahlung

Für ein Gebäude ab 3 Wohneinheiten wird ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag bis zu 5.000 Euro maximal jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt. Im Falle einer Umsetzung im Zuge einer geförderten Sanierung wird die für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet.

Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Formular

Online-Formular: Gefördertes Sanierungskonzept - Antrag

Zusätzliche Informationen

Richtlinie: Richtlinie für die Förderung eines Sanierungskonzeptes für Wohngebäude: 680 KB PDF

Rechtliche Grundlagen:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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