Baubewilligung für Bauten langen Bestandes - Antrag
Allgemeine Informationen
Für Bauwerke, die zur Gänze oder in wesentlichen Teilen seit mehr als 30 Jahren an derselben Stelle ohne jede Baubewilligung bestanden haben, gibt es die Möglichkeit durch die Vorlage von Bestandspläne eine nachträgliche Bewilligung einzuholen.
Die nachträgliche Baubewilligung ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. In vielen Fällen müssen neben oder auch vor der Baubewilligung weitere Genehmigungen eingeholt werden.
Voraussetzungen
Ein Bauwerk oder die bauliche Anlage hat zur Gänze oder in wesentlichen Teilen seit mehr als 30 Jahren an derselben Stelle ohne jede Baubewilligung bestanden. Über die Bestandsdauer muss der Behörde ein Nachweis erbracht werden.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag um Baubewilligung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Baupläne in dreifacher Ausfertigung
- Zustimmung der GrundeigentümerInnen
- Nachweis der Bestandsdauer
Kosten und Zahlung
Der Betrag ist von Art und Umfang des Vorhabens abhängig. (Bei einem Baubewilligungsverfahren z. B. für ein Einfamilienhaus müssen zirka 100 bis 200 Euro bezahlt werden).
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Antrag um Baubewilligung:
Zusätzliche Informationen
Die Behörde erteilt lediglich eine Baubewilligung auf jederzeitigen Widerruf.
Rechtliche Grundlagen: Baurechtliche Gesetze und Richtlinien
Homepage: Baupolizei
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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