Leitbild U2-Achse - Städtebauliche Entwicklung - Zielgebiet Donauraum Leopoldstadt - Prater

Die U2-Achse im 2. Bezirk bezeichnet den Bereich des rechten Donauufers, der entlang der U-Bahn-Stationen Messe-Prater, Krieau, Stadion und Donaumarina liegt. Außerdem gehören der Erholungsbereich Donauufer und die angrenzenden Gebäude bis zum Beginn des Grünen Praters dazu. Die U2-Achse ist Teil des Zielgebiets Donauraum Leopoldstadt-Prater.

Ausgangslage

Im Jahr 2008 wurde die U2 vom Schottenring bis zum Stadion verlängert. 2010 wurde das Teilstück Stadion bis Aspernstraße eröffnet. Dadurch hat das Gebiet entlang der U2-Achse einen starken Aufschwung erfahren. Seitdem wurden und werden ehemalige freie Flächen oder Flächen, die nicht optimal genutzt waren, neu entwickelt.

Alle Flächen im 2. Bezirk, die an der U2-Achse liegen, haben eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Sie liegen in der Nähe von Naherholungsgebieten und des Stadtzentrums. Dadurch lassen sich hier Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Bildung optimal verknüpfen.

Inhalte des Leitbilds U2-Achse

Unter dem Begriff "Leitbild U2-Achse" sind Planungen für eine städtebauliche Entwicklung entlang der U2-Strecke zwischen Praterstern und Donaumarina gemeint. Inhalte eines Leitbilds sind grundsätzliche Überlegungen, in welche Zonen ein Gebiet geteilt wird und wie diese Zonen genutzt und gestaltet werden. Das heißt, wo ist der Platz für Gebäude für Wohnen, Büros und Gewerbe, wo soll es Schulen und Kindergärten geben, wo befinden sich die Grünräume, wie sieht es mit dem Verkehr in dem Gebiet aus? Außerdem werden Ziele und Grundsätze für die Planungen formuliert.

STEK-Beschlüsse und Evaluierungen

Planungsprozess zur Entwicklung des Leitbilds U2-Achse

Die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung hat in den letzten Jahren Ziele und Grundsätze für die Entwicklung des Gebiets vom Praterstern bis zum Bereich der U-Bahn-Station Donaumarina erarbeitet.

Das 1. Leitbild aus dem Jahr 2003 befasste sich mit dem Abschnitt "U2-Station Messe bis Wehlistraße". Die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung überprüft regelmäßig die Pläne und das Leitbild und passt diese gegebenenfalls an.

Wenn eine freie oder nicht optimal genutzte Fläche für eine neue Nutzung zur Verfügung steht, startet ein Planungsprozess der Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung. Dabei werden verschiedene Personen der Stadtverwaltung und Politik eingebunden, ebenso wie die Personen, denen das Grundstück gehört. Außerdem werden externe Expertinnen und Experten herangezogen. Bei größeren Projekten erfolgt auch eine Beteiligung der Bevölkerung.

Im Planungsprozess werden verschiedene Fachbereiche gleichzeitig betrachtet, da sie sich gegenseitig beeinflussen:

  • Bebauung, zum Beispiel Anordnung von Gebäuden und deren Höhe
  • Nutzung, zum Beispiel Wohnen, Büros, Bildung
  • Grün- und Freiraum, zum Beispiel öffentlich, halböffentlich und privat
  • Verkehr und Mobilität, zum Beispiel Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr, Mobilitätsstationen
  • Ökologie und Nachhaltigkeit, zum Beispiel Begrünung von Dächern und Fassaden, Energieversorgung, Versickerungsflächen

Um eine größtmögliche Qualität für die Projekte zu erreichen, kommen je nach Aufgabenstellung und Größe des Projektes unterschiedliche Arten von Wettbewerben zum Einsatz, die auch miteinander kombiniert werden. Solche Wettbewerbe sind zum Beispiel:

  • Kooperatives Verfahren, zum Beispiel beim Viertel Zwei Plus, das ist die Erweiterung des Viertel Zwei bei der Westkurve und den ehemaligen Stallungen
  • Masterplan/Generalplanung, zum Beispiel für den Neubau der Wirtschaftsuniversität Wien
  • Realisierungswettbewerb, zum Beispiel bei Marina Tower, Donaumarina Tower und Fernbus-Terminal sowie bei den Hochhäusern im Viertel Zwei Plus

Meist werden die Ergebnisse der Wettbewerbe und die Ziele, die sich daraus ableiten, von der Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung in einer Evaluierung des Leitbildes zusammengefasst. Diese wird der Stadtentwicklungskommission (STEK) und anderen politischen Gremien zum Beschluss beziehungsweise zur Kenntnis vorgelegt.

Durch diesen Planungsprozess wird sichergestellt, dass die von der Stadt festgelegten Anforderungen von den Grundeigentümern weiterverfolgt und erfüllt werden.

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