Geschichte der Flächenwidmung für das Otto-Wagner-Areal

1902 bis 1907: Gestaltungspläne von Otto Wagner werden realisiert

Der weitläufige Spitalskomplex der damaligen "Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalt" wird nach den Plänen von Otto Wagner errichtet. Er besteht aus 60 Pavillons und der Kirche zum Heiligen Leopold. Die Umfassungsmauer schließt bis heute auch das nördlich angrenzende Erholungsgebiet Steinhof mit ein.

Plankonzept Otto Wagner 1902 (308 KB PDF)

1980: Naherholungsgebiet wird öffentlich zugänglich

Anfang 1980 ist eine umfangreiche Wohnbebauung des Gebiets nördlich der Spitalsanlagen geplant. Bei einer Volksbefragung vom 9. bis 11. Dezember 1981 wird die Wohnbebauung von der Bevölkerung abgelehnt. Das Bauprojekt wird verworfen. Teile des Geländes werden der Abteilung Klima, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (MA 49) übertragen und somit der Öffentlichkeit als Erholungsgebiet zugänglich gemacht: Erholungsgebiet Steinhofgründe.

1983: Steinhof wird Schutzgebiet

Vom Gemeinderat wird am 30. Juni 1983 eine Widmungsänderung auf dem Areal beschlossen:

  • Die Steinhofgründe im Norden des Areals werden weitgehend als "Schutzgebiet Wald-und Wiesengürtel" ausgewiesen. Damit erhält dieses Gebiet die höchste Schutzkategorie der Stadt. Eine Bebauung ist damit vollkommen ausgeschlossen.
  • Das südliche Otto-Wagner-Areal behält eine großflächige Baulandwidmung für öffentliche Zwecke. Möglich ist eine uneingeschränkte, vollflächige Bebauung für öffentliche Zwecke in der Höhe von 16 Metern.

Plandokument 5611 R (378 KB PDF)

2006: Historische Struktur bekommt Schutzzonen-Status

Der Wiener Gemeinderat beschließt am 15. Dezember 2006 eine Neufassung der Widmung:

  • Im nördlichen Teil wird das Naherholungsgebiet der Steinhofgründe um ein Drittel vergrößert (Alle Flächen, die nicht der Spitalsnutzung oder Nebeneinrichtungen unterliegen).
  • In der Folge werden diese Flächen so ausgestaltet, dass sie besser als Naherholungsgebiete nutzbar sind. Das beinhaltet folgende Maßnahmen:
    • Entfernung des Zaunes zwischen Steinhofgründen und Otto-Wagner-Areal
    • Durchforstung und Beseitigung von Müllablagerungen
    • Anlegen von neuen Wegen
    • Schaffung neuer Zugänge
    • Die öffentliche Durchwegung des Spitals wird rechtlich verankert.
  • Im südlichen Teil wird die bisher flächige Bebaubarkeit in stark reduzierter Form an die örtlichen Gegebenheiten angepasst:
    • Die Spitalspavillons werden einzeln als Bauland (Wohngebiet, Bauklasse III) ausgewiesen. Dazwischen ist nur eine Bebauung in Bauklasse I von 5 Prozent für die Spitalsentwicklung erlaubt. Eine bauliche Verdichtung zwischen den Pavillons oder die Störung der historischen Struktur sind damit verhindert. Die Ausweisung als Bauklasse I mit 5-prozentiger Bebaubarkeit zwischen den Pavillons ist notwendig, um dringend benötigte Spitalsadaptierungen rechtlich zu ermöglichen.
    • Über die historische Struktur wird der Status der Schutzzone verhängt. Dadurch ist das örtliche Stadtbild - ergänzend zum Denkmalschutz - auch nach der Bauordnung für Wien besonders geschützt.
    • Die Widmung legt im östlichen Randbereich des Otto-Wagner-Areals eine Bebaubarkeit von 40 Prozent fest, ebenso auf einem Streifen zwischen den westlichen Spitalsteilen und südöstlich davon im Bereich des modernen Operationstraktes. Eine Gebäudehöhe von 16 Metern darf nicht überschritten werden.
    • Die bisherige Ausweisung als Fläche für öffentliche Zwecke wurde nicht mehr festgesetzt, weil diese im September 2008 ihre Rechtskraft verloren hätte. Die damalige Bestimmung der Wiener Bauordnung, durch die eine Zweckwidmung für öffentliche Zwecke auf unbestimmte Zeit möglich ist, wurde vom Verwaltungsgerichtshof außer Kraft gesetzt. Nach der aktuellen Rechtslage wird eine Widmung für öffentliche Zwecke nach dem Ablauf von 12 Jahren ungültig und darf erst nach Ablauf weiterer 10 Jahre neuerlich festgelegt werden. Eine Widmung für öffentliche Zwecke ist somit erst 2018 wieder möglich.

Plandokument 7572 (479 KB PDF)

2008: Verkauf des östlichen Randbereichs des Otto-Wagner-Areals wird beschlossen

Vom Wiener Gemeinderat wird am 25. Juni 2006 der Abschluss eines Vertrags mit der GESIBA über den Verkauf von Flächen im östlichen Randbereich des Otto-Wagner-Areals beschlossen. Im Sitzungsbericht des Wiener Gemeinderates heißt es dazu: "Der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Stadt Wien, vertreten durch den Wiener Krankenanstaltenverbund (seit 2020 Wiener Gesundheitsverbund), und der GESIBA über den im Lageplan GZ 11943a vom 14. Februar 2007 dargestellten Bauplatz A7 einschließlich des zugeordneten Verkehrsflächenanteils zum Kaufpreis von 8.895.300 Euro und der Abschluss eines Vorvertrages zwischen der Stadt Wien, vertreten durch den Wiener Krankenanstaltenverbund, und der GESIBA über die schrittweise Absiedelung und nutzbringende Veräußerung weiterer im Lageplan GZ 11943a vom 14. Februar 2007 bezeichneter Bauplätze im Ostteil des gesamten Liegenschaftskomplexes werden bewilligt."

Gemeinderat, 36. Sitzung vom 25.06.2008, Sitzungsbericht.

2011/2012: Pläne für Wohnbau und Rehabilitationszentrum

Durch Kaufverträge beziehungsweise Vorverträge sind für das Rehabilitationszentrum der VAMED und den Wohnbau der GESIBA rechtliche Ansprüche erwachsen:

  • Rehabilitationszentrum der VAMED
    • Seit Sommer 2011 wird an der Errichtung eines orthopädischen Rehabilitationszentrums als Spitalsfolgeeinrichtung gearbeitet.
    • Teile des Zentrums werden öffentlich nutzbar sein, andere Teile werden nur von den Patientinnen und Patienten genützt werden können.
    • Für das Rehabilitationszentrum wurde eine Baugenehmigung auf Basis der Widmung von 2006 erwirkt.
    • 2013 wurde an der Reizenpfenninggasse die Rehabilitationsklinik errichtet und 2017 erweitert.
  • Im angrenzenden Bereich plante die GESIBA die etappenweise Errichtung beziehungsweise Sanierung von bis zu 620 Wohnungen. Rund 520 davon sind Neubauten, rund 100 Wohnungen werden im Bestand saniert.
    • Dafür sollen teilweise Neubauten errichtet werden und teilweise erhaltenswürdige Gebäude umgenutzt werden.
    • Das Projekt wurde gestoppt. Bezüglich einer Neuausrichtung fand ein Mediationsverfahren statt.
    • Das Ergebnis des aus dem Mediationsverfahren erwachsenen Expert*innen- sowie Testplanungsverfahrens gibt 20.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, rund 160 Wohneinheiten, vor. Zusätzlich sind rund 100 Wohneinheiten durch Umnutzung bestehender Wirtschaftsgebäude möglich.

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