Planen für die soziale und gerechte Stadt
Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt
Die Weiterentwicklung der Standorte und Flächen für Einrichtungen der sozialen und gerechten Stadt, insbesondere der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur, erfordert eine räumlich differenzierte Betrachtung, aufbauend auf der baulichen Struktur, sozioökonomischen Daten und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung. Basierend auf den Stadterweiterungs- und Weiterentwicklungspotenzialen in der Bestandsstadt liefert das Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt räumlich differenzierte Zielsetzungen und Vorgaben für die Dienststellen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sowie grundlegende Hinweise für nachfolgende Planungsprozesse.
Legende
Infrastruktur- und Flächenbedarfe für die soziale und gerechte Stadt in Bestandsgebieten
Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung
In diesen Gebieten ist meist eine sehr gute Ausstattung mit Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur in allen Bereichen vorhanden.
- Punktuelle Funktionsergänzungen können erforderlich sein: In Planungsprozessen ist eine Bestandserhebung durchzuführen und ggf. sind die von den Dienststellen der sozialen Infrastruktur genannten Bedarfe bei baulichen Neuentwicklungen zu berücksichtigen.
- Standorte der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sollen erhalten werden.
- Wenn nicht mehr zeitgemäße Standorte aufgegeben werden, ist für die betroffene Einrichtung bei Bedarf ein Ersatzstandort im Umfeld sicherzustellen.
- An einem aufzulassenden bzw. aufgelassenen Standort wird die Nachnutzung durch eine bzw. mehrere andere Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen oder kulturellen Infrastruktur angestrebt.
Infrastruktur- und Flächenbedarfe für die soziale und gerechte Stadt in Bestandsgebieten
Fokus auf Ergänzungen bei baulichen Weiter- oder Neuentwicklungen
Diese Gebiete sind ebenfalls dicht bebaut und besiedelt, bei gleichzeitig weniger dichtem Angebot an sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur. Daher soll bei baulichen Weiter- oder Neuentwicklungen die Verbesserung des Angebots unter Berücksichtigung des jeweiligen Umfelds geprüft werden.
- Funktionsergänzungen können erforderlich sein: In Planungsprozessen und bei baulichen Neuentwicklungen / Transformationen werden die Bedarfe der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur durch die relevanten Dienststellen erhoben und in den Planungen berücksichtigt, mit dem Ziel, die Abdeckung mit sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur zu verbessern. Die Angebotsdichte soll jedenfalls nicht geringer werden.
- Standorte der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sollen erhalten und ggf. erweitert werden.
- Wenn nicht mehr zeitgemäße Standorte aufgegeben werden, ist für die betroffene Einrichtung ein Ersatzstandort im Umfeld sicherzustellen und der Standort auf seine Eignung für andere Einrichtung(en) der sozialen, gesundheitsbezogenen oder kulturellen Infrastruktur hin zu prüfen.
- Im Fall von baulichen Weiterentwicklungen (Aufstockungen und Ergänzungen) im Zusammenhang mit einem Planungsprozess sollen bedarfsorientiert Standorte der sozialen, gesundheitsbezogenen bzw. kulturellen Infrastruktur ergänzt werden.
Infrastruktur- und Flächenbedarfe für die soziale und gerechte Stadt aufgrund von Stadterweiterung
kurz- bis mittelfristig
(Prioritäre Stadterweiterungsgebiete gemäß Leitbild Siedlungsentwicklung)
langfristig
(Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten gemäß Leitbild Siedlungsentwicklung)
In Stadterweiterungsgebieten sind bedarfsorientiert Flächen für Einrichtungen aus allen Bereichen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur und Flächen für gemeinnützige bzw. gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten vorzusehen. Dabei wird nicht ausschließlich der Bedarf der Bewohner*innen des neuen Stadtteils berücksichtigt, sondern nötigenfalls auch der Bedarf im Umfeld.
- In Planungsprozessen sind Flächen und geeignete Standorte für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur für die Abdeckung der lokalen Bedarfe festzulegen sowie auch Flächenanteile für gemeinnützige und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten (wie z. B. Sozialwerkstätten, Sharing-Angebote, Betreuungsangebote, Urban Gardening etc.) für die lokale Versorgung mitzudenken. Aussagen für Schulen und Kindergärten sind jedenfalls gesondert vorzunehmen.
- Anwendung von Organisations- und Finanzierungsmodellen für bauplatzübergreifend nutzbare Gemeinschaftsräume auf Quartiersebene, u. a. um geringere Einnahmen durch Vermietung an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bzw. temporäre Leerstände vor der vorgesehenen Nutzung fair aufzuteilen.
- Durch nutzungsoffene Bauweisen und Gestaltung sollen Flächen so errichtet werden, dass diese von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sowie für gemeinnützige und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten genutzt werden können.
Stadterweiterungsgebiete mit Zentrenfunktion
(Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren)
Neben den Bestimmungen für alle Stadterweiterungsgebiete ist zusätzlich Folgendes zu berücksichtigen:
- Hochrangige, frequenzstarke und über den Einzugsbereich des Stadterweiterungsgebiets hinausreichende Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sind bevorzugt in Stadterweiterungsgebieten mit Zentrenfunktion vorzusehen.
- In Planungsprozessen sind bei Bedarf weitere Flächen und Standorte für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur mit Einzugsbereich auch über den Stadtteil und das direkte Umfeld hinaus festzulegen. Aussagen für Schulen und Kindergärten sind jedenfalls gesondert vorzunehmen.
- In Planungsprozessen sind bei Bedarf Flächen für gemeinnützige und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten, die über den lokalen Bedarf hinausgehen, vorzusehen – wie beispielsweise auch für nicht gewinnorientierte, kleinteilige Einrichtungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft (z. B. Repair-Café, Secondhand) und Alltagsökonomie.
Kenntlichmachung bestehender Zentren
(gem. Leitbild Urbane Zentren)
- Bei Funktionsergänzungen bzw. der Standortsuche für höherrangige Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur, beispielsweise mit der Anforderung einer guten Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr, werden bevorzugt Standorte in Zentren realisiert.
- In Planungsverfahren im Bereich von Zentren sind bei Bedarf Flächen für Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur und für gemeinnützige bzw. gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten vorzusehen.
Hinweis zum Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt:
Die räumlichen Aussagen sind Hinweise für die Planungen von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sowie die grundlegenden räumlichen Zielsetzungen für Planungsprozesse auf Stadtteilebene. Es ist jedoch jedenfalls im Einzelfall abzuwägen, wo zukünftig neue Standorte für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur bzw. Flächen für gemeinnützige bzw. gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten verortet werden.
Regeln und Vorgaben
Berücksichtigung der Flächen- und Standortbedarfe der sozialen Infrastruktur in Planungsprozessen
- Jedenfalls folgende Bereiche der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur werden hinsichtlich ihrer Flächen- und Standortbedarfe in Planungsprozessen behandelt:
- Bildungsinfrastruktur und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulen und Kindergärten, außerschulische Bildungs- und Jugendeinrichtungen wie Büchereien, Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendzentren etc.)
- Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur (wie Primärversorgungseinheiten, Stützpunkte für Rettung und Feuerwehr, Kliniken und Ambulatorien, Pensionist*innenwohnhäuser und -einrichtungen, weitere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen)
- Sport- und Bewegungsflächen bzw. -räume (wie Bäder, Sporthallen und -anlagen, offene Sport- und Bewegungsangebote)
- Kulturelle Infrastruktur (wie Kunst- und Kulturangebote, Stadtteil- und Alltagskultur inkl. Proberäume, Ateliers und Werkstätten, Museen, Veranstaltungslocations)
- Soziale Einrichtungen und Raumangebote (wie zielgruppenspezifische Betreuungsangebote, Beratungseinrichtungen, Sozialwerkstätten, Quartiersmanagements, kühle und konsumfreie Orte bzw. Räume)
- In allen Planungsverfahren werden, in Abhängigkeit von der erwarteten Bevölkerungszahl und der baulichen Dichte, die sektoralen Planungen der Dienststellen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur weiterhin in einem breiten Umfang berücksichtigt und städtebaulich hochwertige Standorte vorgesehen. Die Flächen- und Raumbedarfe der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur werden daher von den zuständigen Stellen der Stadt Wien frühzeitig im Planungsprozess bekannt gegeben und bei Bedarf mit den Bezirken rückgekoppelt. Für die Bedarfsabschätzungen und die Standortplanungen der Einrichtungen werden die Datengrundlagen der Stadt- und Infrastrukturplanung betreffend die Stadtentwicklung (inkl. aktueller Bevölkerungsprognose) herangezogen. Die genannten Standortanforderungen der Einrichtungen werden in den nachfolgenden Planungsprozessen präzisiert und finden Eingang in die qualitätssichernden Instrumente wie Ausschreibungen von Wettbewerben, Konzeptvergaben, Widmungsverfahren und ggf. städtebauliche Verträge. Die Stadtplanung unterstützt die relevanten Dienststellen z. B. durch die Einbindung in die Planungsprozesse zu geeigneten Zeitpunkten, das Aufsetzen einer entsprechenden Daten-Governance und die Zurverfügungstellung entsprechender Planungsgrundlagen.
- Die Sicherung der – seitens der betreffenden Dienststellen als Bedarf bekannt gegebenen – Flächen für die soziale und gesundheitsbezogene Infrastruktur wird mit den Mitteln des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans wie entsprechenden Widmungskategorien (z. B. für Sportflächen) und der Festlegung von Zweckbestimmungen (soziale Infrastruktur, Gesundheitseinrichtung …) angestrebt sowie durch andere Bestimmungen (z. B. Festlegung von Mindestraumhöhen bzw. Festlegung Geschäftsviertel) unterstützt, welche die Nutzung durch diese Einrichtungen begünstigen.
- Auch in der Bestandsstadt werden – z. B. in Zusammenhang mit Neubauprojekten – Flächen vorgesehen, die unterschiedliche Räume z. B. für Care-Arbeit, Begegnung, Spiel oder Erholung ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Quartieren mit kleinen Wohnungen, Hitzebelastung und sozioökonomischen Benachteiligungen. Sozialraumanalysen und partizipative Verfahren nach den Vorgaben und Prinzipien des Masterplans Partizipative Stadtentwicklung unterstützen dabei, solche lokalen Bedarfe festzustellen.
- Integrierbare hochrangige Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur (frequenzstarke bzw. Einrichtungen mit großem Einzugsbereich wie z. B. Volkshochschulen, städtische Büchereien, Beratungs oder Elternzentren, außerschulische Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen etc.) werden grundsätzlich in Zentren (Quartierszentren oder Hauptzentren) angesiedelt. Wenn eine Ansiedlung in Zentrenbereichen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, sind diese an sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Standorten vorzusehen.
- Im Falle der Auflassung von nicht mehr geeigneten Standorten werden die Einrichtungen der sozialen und gesundheitsbezogenen Infrastruktur bei der Entwicklung neuer Standorte unterstützt. Insbesondere bei Immobilien der Stadt Wien wird vor einer Nutzungsänderung geprüft, ob der Standort seitens einer anderen Einrichtung der sozialen Infrastruktur benötigt wird und somit nachgenutzt werden kann.
Soziale Infrastruktur bei Wohnbauentwicklungen
- Ab 30.000 m2 Brutto-Grundfläche (BGF) für Wohnen bzw. wohnungsähnliche Nutzungen werden in den Planungsprozessen:
- Flächen für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur, gegliedert nach Bereichen (Bildungsinfrastruktur, Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, Sport- und Bewegungsflächen bzw. -räume, kulturelle Infrastruktur, soziale Einrichtungen) vorgesehen. Dabei sind für Einrichtungen mit hohem Flächenbedarf bereits geeignete Standorte festzulegen. Berücksichtigt werden dabei die seitens der Dienststellen und Institutionen der Stadt Wien gemeldeten Bedarfe.
- Flächen für gemeinnützig orientierte und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten (wie z. B. soziale Treffpunkte, Sozialwerkstätten, Vereine, nachbarschaftlich organisierte Tauschbörsen und Sharing-Angebote, Einrichtungen der Kreislaufwirtschaft, Betreuungsangebote, Nachbarschaftsinitiativen, liegenschaftsübergreifende Gemeinschaftsräume und -werkstätten, Urban Gardening etc.) mitgedacht. Grundlage dafür bieten gemeinsam erkannte Interessen bzw. Bedarfe seitens der Stellen der Stadt Wien. Fallweise kann die direkte Einbindung von Träger*innen gemeinnütziger Initiativen bzw. gemeinschaftlich organisierter Einrichtungen im Rahmen der Planungsprozesse zweckmäßig sein.
- Der Flächenbedarf für Sportflächen in Stadterweiterungsgebieten (im Sinne des Sportstätten-Entwicklungsplans in seiner geltenden Fassung) erfolgt anhand des Orientierungswerts von 3,5 m2 je Einwohner*in. Die konkreten Flächenbedarfe sind anhand der spezifischen lokalen Rahmenbedingungen u. a. aus sportfachlicher Sicht zu beurteilen und entsprechend zu berücksichtigen.
- Zur Sicherung der Qualitäten und Anforderungen der Bewohner*innen können bei größeren Neuentwicklungen mit Wohnnutzungen bzw. wohnungsähnlichen Nutzungen bedarfsorientiert bzw. abhängig von den städtebaulichen Zielsetzungen weitere Modelle bzw. Organisationsstrukturen seitens der Bauträger*innen eingesetzt werden:
- zur Umsetzung bauplatzübergreifend nutzbarer Gemeinschaftsräume sowie Flächen für gemeinnützig orientierte und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten auf Quartiersebene
- zum Ausgleich geringer Einnahmen aus der Vermietung an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bzw. zur aliquoten, bauplatzübergreifenden Aufteilung der Einnahmen im Zusammenhang mit temporären Leerständen bis zur vorgesehenen Nutzung
- In Stadterweiterungsgebieten und bei größeren Neuentwicklungen in der Bestandsstadt mit zusätzlichen Wohneinheiten wird die Entwicklung eines vielfältigen Raumangebots vorgesehen.
Bei der Planung solcher Raumkonzepte wird auch auf bestehende Erfahrungen aus dem geförderten Wohnbau zurückgegriffen. Die qualitätssichernden Instrumente und Verfahren im Zusammenhang mit dem geförderten Wohnbau unterstützen, dass die erforderlichen Räume für Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur und für gemeinnützige Initiativen bzw. gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten im leistbaren Segment errichtet und zur Verfügung gestellt werden. - In Stadterweiterungsgebieten und größeren Neuentwicklungen in der Bestandsstadt sollen temporäre Leerstände von für soziale und gesundheitsbezogene Infrastruktur bzw. für gemeinnützige Zwecke vorgesehenen Räumen (wie etwa zwischen der Errichtung und der endgültigen Nutzung von Räumen und Immobilien) bis zur dauerhaft vorgesehenen Nutzung zwischengenutzt werden (siehe Leitfaden „Zwischengenutzt!“).
- Bei der Planung von sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur tragen unterschiedliche Partizipationsformate dazu bei, lokales Wissen einzubeziehen sowie die Qualität und Akzeptanz dieser Planungen zu erhöhen. Bestehende identitätsstiftende bzw. historische Gebäude werden in die Planungen einbezogen.
Soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur in Stadtteilentwicklungskonzepten und Städtebaulichen Leitbildern
Der Baustein „Soziale Infrastruktur“ des Leitfadens für Stadtteilentwicklungskonzepte und Städtebauliche Leitbilder wird unter Berücksichtigung des umfassenden Begriffs der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur (Bildungsinfrastruktur und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, Sport- und Bewegungsflächen bzw. -räume, kulturelle Infrastruktur, soziale Einrichtungen und Raumangebote) angewandt. Bei der Bedarfsabschätzung werden bestehende Kennzahlen und zu entwickelnde Orientierungswerte ebenso berücksichtigt wie die im Katalog „Standort- und Raumanforderungen der sozialen Infrastruktur“ festgelegten Anforderungen.
Was uns sonst noch anleitet
SEKTORALE FACHPLANUNGEN DER DIENSTSTELLEN IM BEREICH SOZIALE INFRASTRUKTUR
Fachliche Planungsgrundlagen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur mit räumlichen Aspekten, die in der Stadtentwicklung bedarfsorientiert herangezogen werden, umfassen insbesondere die folgenden Strategien bzw. Programme sowie allfällige ihnen nachfolgende Konzepte:
Strategien:
- Regionaler Strukturplan Gesundheit Wien (RSG)
- Wiener Spitalskonzept 2030
- Wiener Sportstätten-Entwicklungsplan „Sport.Wien.2030“
- Bäderstrategie 2030
- Wiener Kinder- und Jugendstrategie
- Wiener Kulturstrategie 2030
- Strategiekonzept Pflege und Betreuung in Wien 2030
Programme:
- Bildungseinrichtungen-Neubauprogramm BIENE
- Bäder-Bauprogramm 2030
MASTERPLAN PARTIZIPATIVE STADTENTWICKLUNG
Für die informelle Beteiligung bei städtebaulichen Vorhaben stellt der Masterplan Partizipative Stadtentwicklung eine Grundsystematik („die Beteiligungsschleife“) zur Verfügung. Beteiligung erfolgt jedenfalls bei Entwicklungen, bei denen mehr als 300 Wohneinheiten beziehungsweise andere Nutzungen ab einem Gesamtausmaß von 30.000 m2 Brutto-Grundfläche geplant sind. Der Masterplan benennt das jeweils geeignete Beteiligungsverfahren für die Planungsphasen und dessen Zielgruppen. Partizipationsprozesse ermöglichen Bewohner*innen, die Gestaltung des eigenen Wohnumfelds nach ihren Bedarfen zu beeinflussen.