Der Wien-Plan Startseite wien.gv.at
  • Seiten
    • Leicht verständliche Sprache
    • Domain Policy
  • Icons
    • Bitte nicht lärmen
    • Blaulicht
  • Templates
    • Parkpickerl
    • Public WLAN

Planen für die Energiewende

Stadtentwicklung steuern und gestalten

Obergeschösse eines modernen Gebäudes mit individuell gestalteten Balkonen, dazwischen ein Aufzugschacht und eine Feuerleiter.

Foto © Stadt Wien / Christian Fürthner

Regeln und Vorgaben

Wärmeversorgung in Stadterweiterungsgebieten

In Stadterweiterungsgebieten soll der Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung dort neu zu errichtender Gebäude möglichst gering gehalten und mit vor Ort verfügbaren erneuerbaren Systemen wie Erdwärme und Solarenergie bereitgestellt werden. Gebäudeübergreifende Energielösungen mittels lokaler (Niedertemperatur-)Wärmenetze sind als Standard vorzusehen und bei Planungsprozessen zu berücksichtigen. In einzelnen Fällen können durch den Anschluss an das zentrale Fernwärmenetz Synergien entstehen.

Wärmeversorgung in Gebieten mit zentraler Fernwärme

Das Fernwärmenetz soll hauptsächlich die dicht bebauten, oft gründerzeitlich geprägten Gebiete mit hoher Wärmebedarfsdichte versorgen. Es wird dort nachverdichtet, wo Fernwärme bereits verfügbar und die Nutzung alternativer Wärmequellen technisch kaum möglich ist. In den im Wiener Wärmeplan 2040 ausgewiesenen Gebieten, die

  • aktuell versorgt („Fernwärme Heute – bereits versorgte Gebiete“),
  • nach technischer Prüfung versorgbar („Fernwärme Heute – Anschluss bereits möglich“) und
  • nach Ausbau des Netzes zukünftig mit Fernwärme versorgt sind („Fernwärme Zukunft“),

ist der Wärmebedarf zukünftig primär mit Fernwärme zu decken. Synergien durch Kombination von Fernwärme mit anderen erneuerbaren Lösungen sind möglich, um beispielsweise Kühlung zu ermöglichen.

Der Ausbau und die Nachverdichtung des Fernwärmenetzes werden Tiefbauarbeiten in Straßenzügen sowie die Errichtung zusätzlicher Gebietsumformer (zur Umverteilung der Fernwärme aus den Primärleitungen in das Sekundärnetz) erfordern. Diese Maßnahmen werden möglichst zum Umbau und zur Aufwertung des öffentlichen Raums genutzt, wie z. B. Begrünung, Baumpflanzungen, Beschattung, Entsiegelung, Aufenthaltsqualität, mehr Platz für ÖV und aktive Mobilität. Diese Erneuerung des öffentlichen Raums soll möglichst als Impuls für die Neugestaltung und Qualitätsaufwertung angrenzender Erdgeschoßzonen und Gebäude genutzt werden. Die Umsetzung solcher Verbesserungen darf jedoch nicht zu Verzögerungen beim Fernwärmeausbau führen.

Wärmeversorgung in Gebieten mit lokalen Wärmenetzen

In Gebieten, die nicht an das zentrale Fernwärmenetz angeschlossen werden können, aber aufgrund ihrer Wärmebedarfsdichte netztauglich sind, sollen lokale Wärmenetze entstehen. Im Wiener Wärmeplan 2040 sind diese Gebiete als „Lokale Wärme gemeinsam“ gekennzeichnet. Als Wärmequellen kommen vor allem Umgebungswärmepotenziale (Luftwärme, Erdwärme, Wärme aus Grundwasser) und lokale Abwärmequellen (z. B. aus Betrieben) in Frage. In diesen lokalen Wärmenetzgebieten sind aus wirtschaftlichen Gründen ein hoher Anschlussgrad der Gebäude und wegen der geringeren Vorlauftemperaturen solcher Systeme ein besonders hoher thermischer Sanierungsstandard erforderlich. Hier wird es auch vermehrt zu Erneuerbare- Energie-Lösungen für Einzelgebäude kommen.

  • Energielösungen werden, sofern möglich, liegenschaftsübergreifend geplant, um in der Nähe erreichbare Wärmequellen zu erschließen und eingeschränkte Möglichkeiten einzelner Gebäude überwinden zu helfen. Auch hier sollen städtische Programme (etwa im Sinne der Blocksanierung) intensiv genutzt und auch dafür eingesetzt werden, nicht nur die Energieversorgung zu bewerkstelligen, sondern auch gleichzeitig andere Zielsetzungen zur Verbesserung im Gebiet zu unterstützen.
  • Speziell in dicht bebauten Gebieten mit wenig Fläche für die Nutzung lokaler Wärmequellen auf Eigengrund ist ein Bedarf an zusätzlichen Erdsonden außerhalb der eigenen Liegenschaft zu erwarten. Sofern technisch notwendig, soll es ermöglicht werden, ergänzend den öffentlichen Raum zu nutzen.
  • Auch Baumaßnahmen für die Errichtung lokaler Wärmenetze werden genutzt, um den Umbau des öffentlichen Raums im Sinne der Klimaziele der Stadt zu beschleunigen.

Wärmeversorgung in Gebieten mit Einzelgebäudelösungen

In locker bebauten Gebieten mit niedriger Wärmebedarfsdichte ist die Errichtung von Wärmenetzen zumeist nicht zweckmäßig, jedoch ist mehr Platz für individuelle Lösungen vorhanden. Hier werden erneuerbare Lösungen für Einzelgebäude, einzelne Wohnhausanlagen oder liegenschaftsübergreifend zum Einsatz kommen, die aus heutiger Sicht vorwiegend mit Erd-, Grundwasser- oder Luftwärmepumpen betrieben werden. Umfasst sind davon alle im Wiener Wärmeplan 2040 als „Lokale Wärme individuell“ gekennzeichneten Gebiete, die nicht zu Stadterweiterungsgebieten zählen.

  • In diesen Gebieten ist nur in sehr geringerem Ausmaß mit einem Leitungsbau für lokale Wärmenetze bzw. liegenschaftsübergreifende Lösungen zu rechnen. Erdsonden im öffentlichen Gut sind aufgrund des geringen Bebauungsgrades der Grundstücke und meist verfügbarer Freiflächen auf Eigengrund nur in Ausnahmefällen argumentierbar.
  • Die Umstellung von fossiler Energie auf erneuerbare Heizsysteme ist von den Hauseigentümer*innen in der Regel auf dem Grundstück individuell zu bewerkstelligen. Eine städtebaulich verträgliche Ausweitung der Bebaubarkeit kann dafür ermöglicht werden. Aus ökonomischen Gründen können auch nachbarschaftlich organisierte, gebäudeübergreifende Lösungen sinnvoll sein.
  • Durch den zu erwartenden umfassenden Einsatz von Wärmepumpen erhöht sich der Strombedarf in diesen Gebieten deutlich. Die Möglichkeiten zur Errichtung von Stromspeichern und die PV-Stromerzeugung auf Dächern und Fassaden zur Eigenversorgung sollen daher in noch größerem Umfang als in anderen Stadtgebieten genutzt werden.

Photovoltaik auf Grün- und Freiflächen

Zum Erreichen der Ziele des Klimafahrplans werden zusätzlich zu den Dach- und versiegelten Flächen noch Anlagen auf Grün- und Freiflächen notwendig sein. Naturschutzfachlich hochwertige Grün- und Freiflächen (z. B. Nationalparks, Naturschutzgebiete) sowie Grün- und Freiflächen, die eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben (insbesondere im Bereich des Wald- und Wiesengürtels), sind jedoch grundsätzlich von Freiflächen-PV-Anlagen freizuhalten. Standorte in Naherholungsgebieten übergeordneter Bedeutung, insbesondere bereits geplante Weiterentwicklungen des Grüngürtels (z. B. Norbert-Scheed-Wald), bedürfen einer besonders intensiven Prüfung.

Ob auf den übrigen Grün- und Freiflächenkategorien eine Genehmigung für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage erteilt werden kann, wird im Einzelfall nach den entsprechenden Rechtsmaterien (z. B. Naturschutzrecht und Baurecht) entschieden. Die Sonnenstrom-Offensive unterstützt bei der Identifikation geeigneter Flächen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden erforderlichenfalls eingeleitet.

Standorte für den Energie-Infrastrukturausbau

Wo erforderlich, werden zusätzliche technische Energieinfrastrukturen auch auf Flächen außerhalb des Siedlungsgebiets errichtet (z. B. Großanlagen wie Umspannwerke, Großspeicher, Tiefengeothermie-Anlagen, Großwärmepumpen, Elektrolyseanlagen etc.). Betriebsgebiete und noch zu definierende Potenzialräume für die Energie- und Kreislaufwirtschaft sollen prioritär als Standorte dafür untersucht werden. Die genannten Flächenbedarfe sind in der Bestandsstadt zu verorten (z. B. Umspannwerke, Wärmespeicher), wenn eine örtliche Nähe zum Ort des Verbrauchs benötigt wird oder verfügbare Flächen nicht anderweitig benötigt werden. Potenziale für urbane Photovoltaikanlagen auf versiegelten oder bebauten Flächen sollen im gesamten Stadtgebiet genutzt werden, über die Genehmigung solcher Anlagen wird im Einzelfall entschieden. An der Stadtgrenze werden auch grenzüberschreitende Lösungen angestrebt. Standortanforderungen und Standortentwicklungen werden laufend dem Stand der Technik gemäß angepasst.

Stadtteil-Energiekonzepte für den Klimaschutz

Bei Neubauentwicklungen über 30.000 m2 Brutto-Grundfläche (BGF) sind Stadtteil-Energiekonzepte zu erstellen und mit den zuständigen Stellen der Stadt Wien abzustimmen. Dabei gilt es, den Bedarf an Wärme, Kälte und Strom für die Errichtung und den Betrieb von Gebäuden und Infrastruktur so gering wie möglich zu halten. Der verbleibende geringe Bedarf soll weitgehend mit erneuerbarer Energie vor Ort gedeckt werden. Im Stadtteil-Energiekonzept werden die zu erwartenden Energieverbräuche qualitativ und quantitativ erfasst, die Art des Energieversorgungssystems und die vor Ort gewonnenen Erträge beschrieben und verglichen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Sommertauglichkeit (z. B. Temperierung, Begrünung, Durchlüftung), zum intelligenten Umgang mit Energieüberschüssen und Spitzenlasten sowie zum netzdienlichen Betrieb des Energiesystems dargestellt. Auch die Themen Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und Minimierung der eingesetzten Energie finden Berücksichtigung. Stadtteil-Energiekonzepte sind so auszuführen, dass sie die jeweils vorhandenen Möglichkeiten angemessen ausschöpfen.

Was uns sonst noch anleitet

WIENER KLIMAGESETZ

Mit dem Wiener Klimagesetz bekennt sich die Bundeshauptstadt Wien zu ihren Klimazielen wie der Klimaneutralität 2040 und verankert ihre Ziele, Instrumente und Governance-Strukturen. Damit zählt Wien international zur Gruppe der Vorreiterinnen und hebt damit auch die Strategiedokumente Smart Klima City Strategie Wien und Wiener Klimafahrplan auf eine neue Ebene. Zieldimensionen des Wiener Klimagesetzes sind neben dem Klimaschutz auch Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Das bedeutet, Wien verpflichtet sich gesetzlich dazu, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und seine Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit an die Auswirkungen der Klimakrise sowie die Kreislaufwirtschaft in der Stadt zu stärken. Diese Vorgaben wurden umfassend in den Planungsüberlegungen des Wien-Plans aufgegriffen.

WIENER KLIMAFAHRPLAN

Mit dem Klimafahrplan hat Wien die zentralen Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 benannt – etwa die Senkung des Energieverbrauchs, die Nutzung erneuerbarer Heizformen, die Umstellung des Produktionssektors von fossiler auf erneuerbare Energieversorgung und die Sicherstellung des Ausbaus der Versorgung mit Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Der Wien-Plan übersetzt den Klimafahrplan Wien in Zielsetzungen für die Stadtplanung.

KONZEPT „RAUS AUS GAS – WIENER WÄRME UND KÄLTE 2040“

Mit dem Konzept „Raus aus Gas – Wiener Wärme und Kälte 2040“ wurden die Umsetzungsschritte für einen Ausstieg aus fossiler Energie in der Wärme- und Kälteversorgung festgelegt. Der Wien-Plan unterstützt die Umsetzung des Konzepts mit den Mitteln der Stadtplanung. Das Umsetzungsprogramm „Raus aus Gas“ baut darauf auf und setzt die einzelnen Schritte für den Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung.

WIENER WÄRMEPLAN 2040

Der Wiener Wärmeplan 2040 zeigt auf, welche Form der Wärmeversorgung in den unterschiedlichen Stadtteilen bis 2040 angestrebt wird. Unterschieden werden dabei drei Hauptkategorien, nämlich Gebiete, in denen eine Fernwärmeversorgung am besten geeignet ist, Gebiete, in denen lokale oder nachbarschaftliche Wärmenetze am zielführendsten sind, und Gebiete, in denen eine gebäudeeigene klimaneutrale Wärmeversorgung empfohlen wird.