Urbane Zentren
Leitbild Urbane Zentren
Das Leitbild Urbane Zentren stellt die Zielsetzung für die Weiterentwicklung der bestehenden Zentrenstruktur Wiens und die Entwicklung neuer Zentren dar. Unterschieden wird zwischen drei Stufen der Zentrenhierarchie: Metropolzentren, Hauptzentren und Quartierszentren bzw. zentrale Bereiche. Diese variieren in ihrem Angebot an Gütern und Dienstleistungen, dem Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Soziales sowie in ihrer Bedeutung für andere Stadtteile.
Legende
Metropolzentren
Metropolzentren haben überregionale Bedeutung weit über die Stadtgrenzen hinaus für die gesamte Metropolregion. Sie bieten ein vielfältiges, spezialisiertes und umfassendes Angebot auch an Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs sowie Dienstleistungen und einen geringen Nahversorgungsanteil. Diese Gebiete weisen überdurchschnittlich hohe Einzelhandelsumsätze sowie eine hohe Bedeutung in Bezug auf touristische und überregionale kulturelle Funktionen auf. Weiters weisen Metropolzentren einen hohen Anteil an komplementären Angeboten wie Gastronomiebetriebe, Gesundheitseinrichtungen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Freizeit-, Sport-, Kulturangebote und Hotellerie auf. Ergänzungen mit großflächigem Einzelhandel können vorgesehen werden, wenn diese zur Stärkung der Zentrenstruktur beitragen und die Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Angestrebt wird die Erhaltung der Funktionen und des Nutzungsmixes der Metropolzentren.
a Innenstadt | b Mariahilfer Straße
Hauptzentren
Hauptzentren sind Zentren mit regionaler Bedeutung. Die Anziehungswirkung auf die Bevölkerung und damit die Kaufkraftbindung sind hoch bis sehr hoch im Standortbezirk bzw. in benachbarten Bezirken. Ihr Angebot an Waren und Dienstleistungen ist im mittleren Spezialisierungsgrad sehr vielfältig. Der Nahversorgungsanteil ist höher als bei Metropolzentren. Auch ist eine Vielzahl an komplementären Angeboten wie z. B. in den Bereichen Gastronomie, Gesundheit, außerschulische Bildung, Freizeit, Sport, Kultur und ggf. Hotellerie vorhanden. Ziel ist die Weiterentwicklung und Standortverbesserung der bestehenden Hauptzentren. Eine punktuelle Ergänzung mit großflächigem Einzelhandel kann in Ausnahmefällen vorgesehen werden, wenn diese zur Stärkung der Zentrenstruktur beiträgt und die Verträglichkeit nachgewiesen wurde.
Bei Hauptzentren werden hinsichtlich der Weiterentwicklung und des Handlungsbedarfs zwei Kategorien unterschieden:
Kategorie Stabilisierung:
c Landstraßer Hauptstraße | d Praterstraße | e Taborstraße | f Knoten Handelskai / Millenium Tower | k Josefstädter Straße | n Neubaugasse | o Hietzinger Zentralbereich | p Meidlinger Zentralbereich | q Wiedner Hauptstraße
Kategorie Stärkung und Erneuerung inkl. Handlungsfelder*:
g Brigittenauer Zentralbereich (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld D) | h Äußere Währinger Straße (Handlungsfeld A, Handlungsfeld C) | i Hernalser Zentralbereich (Handlungsfeld B, Handlungsfeld C) | j Alser Straße (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld C, Handlungsfeld D) | l Thaliastraße (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld D) | m Zentrum Ottakring (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld C, Handlungsfeld D) | r Favoritenstraße (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld C, Handlungsfeld D) | s Simmeringer Hauptstraße (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld C, Handlungsfeld D) | t Zentrum Kagran (Handlungsfeld C, Handlungsfeld D) | u Zentrum Floridsdorf (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld C, Handlungsfeld D)
*Legende siehe „Interventions- und Handlungsbedarf in bestehenden Zentren“
Zentrale Bereiche/ Quartierszentren
Quartierszentren sind wichtige Knotenpunkte für die Versorgung der Bevölkerung im Umfeld und decken mit ihrem Angebot mehr als nur den (nicht spezialisierten) Nahversorgungsbedarf der Bewohner*innen sowie des näheren Umfelds ab. Sie haben als Orte der Begegnung eine wichtige soziale und identitätsstiftende Funktion. Sie bieten zudem kulturelle Angebote und gut erreichbare Gesundheits- und Handelseinrichtungen mit geringem Einzugsbereich. Die Angebotsvielfalt und -zusammensetzung mit Gütern und Dienstleistungen ist deutlich geringer als in Hauptzentren und es sind nur punktuell spezialisierte Angebote vorhanden.
Wenn größere Gebiete gemeinsam die Funktion eines Quartierszentrums einnehmen, werden diese als „zentrale Bereiche“ bezeichnet. Quartierszentren innerhalb des zentralen Bereichs weisen aufgrund ihrer Nähe zu den höherrangigen Zentren ein dichtes Netz an zentralen Einrichtungen auf und ergänzen diese dadurch.
Ziele für die Quartierszentren sind die Erhaltung, Weiterentwicklung und Standortverbesserung. Auch bei Quartierszentren werden bzgl. der Weiterentwicklung zwei Kategorien unterschieden:
Kategorie Stabilisierung:
2 Obkircher Gasse | 3 Lerchenfelder Straße | 4 Meiselstraße / Märzstraße | 7 Triesterviertel | 10 Stadlau | 11 Heiligenstädter Straße | 12 Gersthof | 13 Äußere Hütteldorfer Str. / Linzer Straße | 14 Hütteldorf | 15 Lainz | 16 Speising| 17 Maurer Hauptplatz | 18 Atzgersdorf | 22 Nordbahnviertel | 23 Vorgartenmarkt | 24 Schüttaustraße | 25 Donaucity / Vienna Int. Center | 26 Citygate | 27 Großfeldsiedlung | 28 Großjedlersdorf | 29 Prager Straße
Kategorie Stärkung und Erneuerung inkl. Handlungsfelder*:
1 Döblinger Hauptstraße (Handlungsfeld A, Handlungsfeld B, Handlungsfeld C) |
*Legende siehe „Interventions- und Handlungsbedarf in bestehenden Zentren“
Interventions- und Handlungsbedarf in bestehenden Zentren
Bei Haupt- und Quartierszentren werden unterschieden:
- Zentren der Kategorie Stabilisierung haben eine sehr hohe Qualität und es gilt, diese hohe Qualität zu erhalten und an die veränderte Nachfrage und geänderte Bedarfe anzupassen. Hier finden sich auch Zentren, bei denen es um den gezielten Ausgleich punktueller Defizite geht (z. B. Begleitung von Nutzungstransformationen in Randbereichen oder Maßnahmen zur Imageverbesserung). In Zentren, in denen bereits Investitionen und Aufwertungsprozesse stattgefunden haben, liegt die Herausforderungen primär darin, den aktuellen Status und die Qualität dieser Zentren zu erhalten sowie diese punktuell zu verbessern.
- Zentren der Kategorie Stärkung und Erneuerung weisen funktionale Defizite auf, beispielsweise in der Qualität und der Organisation des öffentlichen Raums, der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Zentrums im Umweltverbund, Leerstandsquoten (> 10 %), durch einen unausgewogenen Angebotsmix oder fehlende Angebote (ergänzend zum Einzelhandel) als Frequenzbringer. Im Regelfall gibt es in diesen Zentren bei mehreren der genannten Faktoren Handlungsbedarf. Bei den betroffenen Zentren ist das Ziel die Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen zur Stärkung und Erneuerung der Zentren.
Legende Handlungsfelder:
- Handlungsfeld A: Verbesserung im Angebotsmix des Einzelhandels
- Handlungsfeld B: Reduktion von Leerstand
- Handlungsfeld C: Verbesserung im öffentlichen Raum inkl. Verkehrsorganisation und ergänzender Mobilitätsangebote
- Handlungsfeld D: Verbesserung bei ergänzenden Zentrenfunktionen (z.B. soziale, gesundheitsbezogene sowie kulturelle Angebote und Einrichtungen)
Alte Ortskerne – abseits von bestehenden Zentren(bereichen)
Alte Ortskerne sind durch ihre Geschichte, ihre kleinteiligen Nutzungsmöglichkeiten und ihren besonderen baulichen Charakter (teilweise niedrige Bebauung, geschlossene Straßenfronten) wichtige Identifikationspunkte und lokale Anziehungspunkte und ergänzen die Zentrenlandschaft Wiens. Neben ihrer identitätsstiftenden Funktion selbst ist das Ziel die Erhaltung, Stabilisierung und Sanierung der Ortskerne und der vorhandenen lokalen Strukturen.
Den alten Ortskernen kommt bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für den kurzfristigen Bedarf (insbesondere Lebensmittelhandel, Kindergarten, Ärztin und Arzt und Apotheke) weiterhin eine wichtige Rolle zu. Bedarfsgerecht sollen Vorhaben zur Ergänzung des Nahversorgungsangebots bzw. zur Erhöhung des Nutzungsmixes unterstützt werden. Chancen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten, Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung oder durch Stadtentwicklungsprojekte im Umfeld ergeben, sollen dafür genutzt werden, die betroffenen Ortskerne hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion, der Gestaltung des öffentlichen Raums und der Infrastruktur für die aktive Mobilität zu ertüchtigen. Insbesondere in Stadtteilen, wo das Netz an Zentren bislang weniger dicht ist (z. B. östliche Donaustadt), ist die Möglichkeit einer Aufwertung zu einem Quartierszentrum jedenfalls zu prüfen, z. B. bei den Ortskernen Aspern, Essling oder Breitenlee.
Neue Zentren
Bei der Entwicklung neuer Zentren in Stadtentwicklungsgebieten soll ein ergänzendes Angebot ermöglicht und die bestehende Zentrenstruktur gestärkt werden, ohne den Bestand zu konkurrenzieren. Relevant für die Auswahl der neuen Zentren waren folgende Kriterien:
- eine ausreichend große Zahl an neuen Einwohner*innen (ab ca. 10.000)
- viele Menschen, die bereits heute im Umfeld leben bzw. in Zukunft leben werden
- eine garantierte hochrangige ÖV-Anbindung und nicht überwiegend MIV-orientierter Standort
- eine Lage im Stadtgebiet, die Synergien mit dem Umfeld ermöglicht
- keine unmittelbare Konkurrenz zu bestehenden Zentrenstandorten (inklusive der damit zusammenhängenden Einzelhandelsstruktur)
- Tragfähigkeit für eine hohe Funktionsvielfalt, einen hohen Anteil an Zentrenfunktionen und weiteren Nicht-Wohnnutzungen sowie eine übergeordnete Bedeutung aufgrund des Einzugsbereichs
Neue Hauptzentren
A Seestadt Aspern | B Rothneusiedl
Neue Quartierszentren
C Hausfeld | D Donaufeld | E Nordwestbahnhof | F In der Wiesen (Mitte) | G Altes Landgut
Ausschlusszonen für Einkaufszentren (EKZ) bei Neuentwicklung und Bestandserweiterung
Für neuen großflächigen Einzelhandel kommen nur Stadtbereiche mit hoher Bevölkerungsdichte wie die Innenstadt und die Gründerzeitstadt (im Durchschnitt mehr als 350 Einwohner*innen pro Hektar) sowie daran angrenzende und dicht bebaute Stadtstrukturen (im Durchschnitt mehr als 200 Einwohner*innen pro Hektar) mit sehr guter bzw. guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr in Frage. Um nachteilige Effekte der Errichtung großflächiger Einkaufszentren an ungeeigneten Standorten auf die Zentrenstruktur zu vermeiden, weist das Leitbild eine Ausschlusszone für neue Einkaufszentren aus.
In der Ausschlusszone dürfen in künftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen keine neuen EKZ-Festlegungen erfolgen. Dies gilt für Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen von Einkaufszentren. Die Rekonfiguration bestehender Einzelhandelsflächen ohne Vergrößerung der Verkaufsfläche in Zusammenhang mit einer Verbesserung der städtebaulichen Situation soll ermöglicht werden.
Ausnahme:
- In der Ausschlusszone können EKZ-Festlegungen im Bebauungsplan nur getroffen werden, wenn im Rahmen eines Stadtteilplanungsprozesses festgestellt wird, dass die vorhandene Nahversorgungsstruktur nicht zur Deckung des lokalen Bedarfs ausreicht. Auch dann sind Einzelhandelsentwicklungen oberhalb des EKZ-Schwellenwerts nur möglich, wenn mehrere und kleinteilige Nutzungseinheiten in der Erdgeschoßzone errichtet werden sollen, die jeweils ausschließlich über den öffentlichen Raum zugänglich, überwiegend für die lokale Versorgung mit einem Warensortiment des Kurzfristbedarfs bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs vorgesehen sind und die Verträglichkeit im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung nachgewiesen ist. Großflächige, flächenintensive, monofunktionale, nicht integrierte Einzelhandelsstrukturen sind nicht vorzusehen. Eine wesentliche Überschreitung des EKZ-Schwellenwerts ist nicht möglich.
- Großflächige Einzelhandelsbetriebe in der Ausschlusszone können weiterbestehen, sofern ein baurechtlicher Konsens besteht. Bei seitens der Projektwerber*innen geplanten Verlagerungen von peripheren, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erschlossenen Standorten mit hohem Flächenverbrauch, begleitet die Stadt Wien diese Prozesse aktiv in Planungsverfahren. So sollen die Umsiedlung an alternative Standorte oder Nach- und Umnutzungskonzepte unterstützt werden. Frei werdende Flächen in Betriebsgebieten sollen im Hinblick auf deren Eignung für produktive Nutzungen bzw. Forschungs- und Logistikfunktionen geprüft und nachgenutzt werden, insbesondere in den Gebieten gem. dem Leitbild Wirtschaft und Arbeit.
- Eine Anpassung der räumlichen Ausprägung der Ausschlusszone ist durch einen Beschluss der Stadtentwicklungskommission möglich, wenn im Zuge der Siedlungsentwicklung weitere Stadtgebiete durch eine hohe Dichte und hochrangige Anbindung an den ÖV die grundsätzlichen Voraussetzungen für großflächigen Einzelhandel erfüllen.
Innerhalb aller im Leitbild Wirtschaft und Arbeit definierten Gebiete (Gewerbliches Mischgebiet, Industriell-Gewerbliches Gebiet, Integrierte Einzelstandorte) ist eine neue Nutzung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Auch in diesen Gebieten können bestehende Einzelhandelsflächen ohne Vergrößerung der Verkaufsfläche neu konfiguriert werden, mit dem Ziel, die städtebauliche Situation zu verbessern.
Hinweise zum Leitbild Urbane Zentren:
Die bestehenden Quartierszentren und neuen Quartiers- und Hauptzentren werden als Punktsignaturen dargestellt. Diese Signaturen bieten einen Hinweis auf die Lage des jeweiligen Zentrums, stellen jedoch keine exakte räumliche Abgrenzung dar.
Die Ausschlusszone bietet keine scharfe Abgrenzung, sondern verdeutlicht, in welchen Teilen des Stadtgebiets Einkaufszentrenprojekte künftig grundsätzlich möglich, d. h. prüffähig, sind und wo nicht.
Regeln und Vorgaben
Anforderungen an bestehende und neue Zentren
- Zentren müssen einen hohen Angebotsmix aus Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Unternehmen, Arbeitsplätzen, Werkstätten, Hotels, Kultur- und Freizeitangeboten, (außerschulischen) Bildungsangeboten, medizinischer Versorgung, öffentlichen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit aufweisen. Reine Einkaufs- oder Bürozentren sind nicht als urbane Zentren eingestuft.
- Zentren weisen eine hohe Nutzer*innendichte, Bevölkerungsdichte und Bevölkerungszahl sowie hochrangige Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit der aktiven Mobilität auf. Aus diesem Grund werden auch bei Bedarf Stellplatzregulative (zusätzlich zum Umfang der Stellplatzverpflichtung in der jeweiligen Zone) vorgesehen.
- Neue Zentren werden an den Standorten gem. Leitbild Urbane Zentren geplant. Die zentralen Bereiche, welche die Funktion des Haupt bzw. Quartierszentrums innerhalb der für neue Zentren ausgewählten Stadtentwicklungsgebiete übernehmen, werden in nachfolgenden Planungsprozessen räumlich abgegrenzt.
- Der öffentliche Raum in bestehenden und neuen Zentren soll gem. den städtischen Klimazielen (um-)gestaltet werden und Platz für kühlende Vegetation und das Flanieren sowie Verweilen in öffentlichen Räumen bieten. Daher sind:
- Stellplätze im öffentlichen Raum in Zentren nicht mehr vorzusehen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren (unter Beachtung u. a. vorhandener Wohnnutzungen).
- Standorte für WienMobil-Stationen in bestehenden und neuen Zentren Standard.
- Fassaden- und Dachbegrünungen, Beschattungen im öffentlichen Raum über Bäume und bauliche Verschattungssysteme, Trinkwasserbrunnen und Wasserinstallationen an frequentierten Stellen verstärkt umzusetzen.
Details zu diesen Aspekten sowie konkreten lokalen (Investitions-)Erfordernissen werden im Rahmen von Zentrenentwicklungsleitbildern (siehe Planungsprozesse für urbane Zentren) ausgearbeitet.
Nutzungsmischung in Zentren
- Hochrangige, frequenzstarke Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (wie Volkshochschulen, städtische Büchereien, Beratungs oder Elternzentren, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen etc.), die einen Einzugsbereich bzw. eine Versorgungsfunktion über den Stadtteil oder gar den Bezirk hinaus aufweisen, werden vorrangig in zentralen Bereichen bzw. Quartierszentren oder Hauptzentren angesiedelt (siehe Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt). Der Bedarf an Einrichtungen wird im Rahmen der Planungsprozesse ermittelt.
- In den definierten zentralen Bereichen neuer Zentren soll ein Flächenanteil von mindestens 10−15 % für Nicht-Wohnnutzung vorgesehen werden. Nicht dazu zählen wohnobjektsbezogene Gemeinschaftsräume. Der Anteil an Nicht-Wohnnutzungen sowie die Aufteilung nach Nutzungsarten werden in den Planungsprozessen entwickelt bzw. festgelegt.
- Entlang der für die Zentrenbildung relevanten Straßenzüge wird in neuen Zentren und bei baulichen Entwicklungen in bestehenden Zentren, eine Mindestraumhöhe vorgesehen, die dauerhaft eine attraktive Erdgeschoßzone und langfristig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ermöglicht. Eine Umwandlung von Geschäftslokalen in Wohnungen bzw. in Räume mit wohnungsähnlichen oder in Verbindung mit Wohnen stehenden Nutzungen ist nicht vorgesehen. In diesen Bereichen ist auch der öffentliche Raum aufgrund der höheren Nutzungsfrequenz für die anrainenden Nutzungen adäquat hochwertig auszugestalten.
- Weiters sind bei der Entwicklung neuer Zentren Flächen für gemeinnützige, gemeinschaftlich organisierte und nicht-kommerzielle Tätigkeiten sowie soziale Infrastruktur in Zentren festzulegen (siehe Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt).
- In Zentren sind baulich flexible und funktionsoffene Raumkonzepte im Erdgeschoß durch entsprechende Gebäudestrukturen und Raumhöhen Standard. Diese werden mittels qualitätssichernder Planungsverfahren vorgesehen und bis zur Realisierung weiterverfolgt.
- Wohnnutzungen und wohnungsähnliche Nutzungen werden im Erdgeschoß in neuen Zentren und bei Neubauentwicklung in bestehenden Zentren nicht vorgesehen. Auf diesen Flächen sind Zentrenfunktionen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere straßenseitig entlang der für die Zentrumsbildung relevanten Straßenzüge. Darüber hinaus soll – wo immer sinnvoll – in den Geschoßen direkt über der Erdgeschoßzone eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten entstehen.
- Zur Erhaltung bzw. Sicherung einer hohen Qualität der Erdgeschoßzone und der Attraktivität von Zentren werden neue Garageneinfahrten in den zentralen Bereichen bzw. Geschäftsbereichen in den Zentren nach Möglichkeit nicht mehr vorgesehen.
- Folgende Nutzungen und Einrichtungen – neben den klassischen Nutzungen wie Handel, Dienstleistungen und Büros – tragen zu lebendigen Zentren bei und bieten Anregungen für Planungsprozesse:
- Bildung. Neben Schulen und Kindergärten sind frequenzstarke Einrichtungen wie Büchereien oder außerschulische Bildungsangebote wie Musikschulen, Volkshochschulen, Universitäten und Fachhochschulen und dergleichen von hoher Bedeutung für Zentren.
- Gesundheit. Gesundheitseinrichtungen mit großem Einzugsbereich wie Primärversorgungseinheiten, Ärzt*innenzentren, Apotheken, Praxis- und Therapieräume, Wellness- und Fitnesszentren.
- Kunst und Kultur. Kulturangebote mit Einzugsbereich über den Stadtteil hinaus wie etwa Galerien, Ateliers mit (offenen) Ausstellungen und Veranstaltungsräume als attraktive Erdgeschoßnutzung, z. B. auch in Kombination mit anderen Nutzungen (Gastronomie, Werkstätten, sozialen Einrichtungen).
- Soziales und Gemeinwesen. Serviceeinrichtungen und Beratungsstellen privater und öffentlicher Anbieter*innen, Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit wie etwa die Gebietsbetreuung sowie Einrichtungen und Angebote der Familien- und Jugendarbeit mit hoher Besucher*innenfrequenz.
- Quartiershäuser. Ein Quartiershaus vereint in einem Gebäude(komplex) Nutzungen, die in einem lebendigen Quartier benötigt werden wie Arbeiten, Einkaufen, Wohnen und nachbarschaftliche Aktivitäten und bietet Gemeinschaftsräume und Freiflächen für alle Nutzer*innen eines Quartiers an. Insbesondere in neuen Quartierszentren können derartige Projekte, räumlich konzentriert, wichtige Zentrenfunktionen abdecken und somit wichtige Impulsgeber für die rasche und erfolgreiche Etablierung des Zentrums sein.
- Do-it-yourself-Initiativen und lokale wirtschaftliche Aktivitäten. Handwerkliche Betriebe, Werkstätten mit Do-it-yourself-Angeboten, Büros von Kleinunternehmen und Bewohner*innen, Vereinslokale, Co-Working-Spaces oder Dienstleistungen, die ergänzende Unterstützungsangebote mit sozialem Mehrwert bieten.
- Gemeinschaftlich nutzbare Räume. Entsprechend angeordnete, baufeldübergreifend zugängliche Räume sind von den Bewohner*innen des Grätzls auch kurzzeitig (z. B. für Gemeinschaftsaktivitäten) nutzbar und unterstützen die Nachbarschaft.
- Raumunternehmen. Organisationen, die als vermittelnde und vernetzende Stellen zwischen Nutzenden und Anbietenden von Räumen (z. B. von Arbeitsräumen) agieren.
- Gastronomie und Beherbergung. Gastronomiebetriebem auch in Kombination mit anderen Angeboten und Einrichtungen (z. B. sozialen Einrichtungen, Werkstätten, Läden etc.), aber auch Grätzlhotels (kleinstrukturierte, lokal geführte Beherbergungsbetriebe) und innovative Hotelkonzepte, die unterschiedliche Nutzungen mischen und Angebote für die Anrainer*innen, Tourist*innen und das Grätzl schaffen.
- Zukünftige neue Nutzungen. Zur Belebung der Erdgeschoßzone können beispielsweise Ausschreibungen („Calls“) z. B. von Förderprogrammen dazu beitragen, innovative neue Nutzungsideen und Nutzungspotenziale zu identifizieren.
Planungsprozesse für urbane Zentren
Bei der Etablierung neuer oder der Stärkung bestehender Zentren dienen Zentrenentwicklungsleitbilder als Handlungsrahmen für alle involvierten Akteur*innen, nachfolgende Planungen, Qualitätssicherungsprozesse (z. B. Bauträger*innenwettbewerbe) sowie Umsetzungsmaßnahmen. Ziel ist die kooperative Erarbeitung der Zentrenentwicklungsleitbilder zwischen Stadt Wien, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürger*innen und das Zusammenwirken unterschiedlicher Politik- und Themenfelder. Das betrifft insbesondere die Bereitschaft der Bauträger*innen sowie von Investor*innen, zusammen mit der Stadtplanung eine gemeinsame Vision zu verfolgen und von Anfang an die notwendigen Organisations- und Verwaltungsstrukturen zu schaffen.
Die im Zentrenentwicklungsleitbild, Stadtteilentwicklungskonzept bzw. Städtebaulichen Leitbild vorgesehenen Qualitäten werden mit den Möglichkeiten des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, ergänzenden qualitätssichernden Verfahren und privatrechtlichen Verträgen abgesichert. Zur Realisierung der Inhalte von Zentrenentwicklungsleitbildern sollen städtische – für die Stärkung von Zentren vorgesehene – Fördermittel gebündelt vergeben werden (gesamthafte Fördermodelle anstatt individueller Förderungen).
Bedarfsorientiert kommen bei der Erarbeitung von Zentrenentwicklungsleitbildern insbesondere folgende Elemente zur Anwendung:
- Analysen der Stärken und Schwächen, des Umfelds, der Beziehung zu anderen bestehenden Zentren und der Zielgruppen des Zentrums
- Erarbeitung von Rahmenbedingungen für qualitätsvolle und attraktive Erdgeschoßzonen bei Neubauten (z. B. Festlegung von Mindestgeschoßhöhen und Vermeidung von Garageneinfahrten), ggf. in Form eines Erdgeschoßzonen- bzw. Sockelzonenkonzepts
- Bei bestehenden Zentren erfolgt die Bearbeitung ggf. unter Berücksichtigung der Handlungsfelder gem. Leitbild Urbane Zentren. Die Leerstandssituation sowie bestehende Netzwerke bzw. potenzielle Umsetzungspartnerschaften werden betrachtet.
- Erarbeitung von lokalen Entwicklungsleitlinien bzw. Zielsetzungen für das Zentrum
Planung neuer Zentren im Rahmen von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Städtebaulichen Leitbildern:
Für neue Zentren gem. Leitbild Urbane Zentren werden die Inhalte der Zentrenentwicklungsleitbilder im Rahmen von Stadtteilentwicklungskonzepten (Baustein Quartier) und bzw. oder Städtebaulichen Leitbildern erarbeitet. Folgende Elemente sind dabei zusätzlich relevant:
- Erarbeitung von städtebaulichen Aussagen zu Bündelungen bzw. Verdichtungen der Zentrenfunktionen auf jene Bereiche innerhalb der Stadtentwicklungsprojekte, welche die Funktion des Haupt- bzw. Quartierszentrums übernehmen (z. B. Areale mit Zentrenfunktionen und Definition von Bereichen für Frequenzbringer, Aussagen zu einem differenzierten Angebot an öffentlichen Räumen, Festlegung von Bereichen mit hoher städtebaulicher Bedeutung)
- Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts, das insbesondere die Anforderungen der Quartierslogistik bauplatzübergreifend berücksichtigt, sowie Berücksichtigung der daraus resultierenden Anforderungen an die städtebauliche Konzeption
- Entwicklung von organisatorischen Überlegungen zur Begleitung der Planung bzw. der Besiedlung durch die lokalen Akteur*innen (z. B. baufeldübergreifende Projektentwicklung, Erdgeschoßzonenmanagement)
Vorgaben für den großflächigen Einzelhandel
Die folgenden Vorgaben für die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) und des Leitfadens für die Raumverträglichkeitserklärung (RVE) sind auf alle Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen im Zusammenhang mit großflächigem Einzelhandel anzuwenden:
- Vor der Festsetzung von Einkaufszentren im Bebauungsplan ist eine Raumverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Inhalt ist die Prüfung der Verträglichkeit der räumlichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Stadtstruktur, Stadtentwicklung, Vielfalt der städtischen Nutzung, Verkehrsverhältnisse und hinsichtlich Wechselwirkungen des geplanten Einkaufszentrums auf andere Einkaufszentren, Geschäftsstraßen sowie Nahversorgung.
- EKZ des Typs 1 (sämtliche Warensortimente) bieten insbesondere zentrenrelevante Warensortimente, weshalb nur besonders gut integrierte und hervorragend im Umweltverbund erreichbare Standorte in Betracht gezogen werden. EKZ des Typs 2 (Waren des Baustoff-, Garten- oder Möbelhandels) haben in der Regel einen höheren Flächenverbrauch, beeinträchtigen die Zentrenstruktur aber weniger. Sie erfordern in geringerem Ausmaß Standorte in Zentren.
- Die Raumverträglichkeit wird auf Basis der durch die Projektwerber*innen eingebrachten Raumverträglichkeitserklärung (RVE) geprüft.
Die Vorgaben für die RVE sind im Leitfaden für die Raumverträglichkeitserklärung (RVE) in der geltenden Fassung präzisiert und verbindlich anzuwenden. Er verdeutlicht die Erwartungshaltung der Stadt an Projektwerber*innen und macht transparent, welche Qualitäten bzw. Wirkungen ein vorgelegtes Projekt haben muss bzw. darf. Außerdem konkretisiert er die in der Bauordnung für Wien vorgeschriebenen Prüfinhalte. Anpassungen des Leitfadens oder einzelner darin enthaltener Vorgaben erfordern einen Beschluss der Stadtentwicklungskommission.
Bei Neuentwicklung und Bestandserweiterung großflächiger Einzelhandelsprojekte sind folgende weitere Aspekte zu beachten:
- Bei Erweiterungen von Einkaufszentren oder neuen großflächigen Einzelhandelsprojekten sollen Mehrwerte für das Stadtviertel und die Bewohner*innen wie Verbesserung der Versorgungsfunktion bzw. des Angebotsmixes, Öffnung und Einsehbarkeit der Erdgeschoßzone, Aufwertung und Erweiterung des öffentlichen Raums, Verbesserung der öffentlichen Durchwegung und Bereitstellung von Flächen für soziale und kulturelle Nutzungen bzw. öffentliche Einrichtungen realisiert werden.
- In den Gebieten der neuen Zentren können unter Umständen Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels als Anziehungspunkte sinnvolle Ergänzungen darstellen. Daher soll auch hier prinzipiell die Prüfung derartiger Projekte möglich sein. Diese kann aber erst erfolgen, wenn die städtebaulichen Zielsetzungen für den betroffenen Bereich endgültig geklärt sind.
- Die Projekte sollen den üblichen städtebaulichen Qualitätskriterien entsprechen wie z. B. Gestaltung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raums, Begrünung, Versiegelungsgrad, urbane Bebauungsdichte, engmaschige Durchwegung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sowie moderate Anzahl an Kfz-Stellplätzen.
- Oberflächenparkplätze sind bei allen Projekten des großflächigen Einzelhandels im Sinne der Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu vermeiden.