Der Wien-Plan Startseite wien.gv.at
  • Seiten
    • Leicht verständliche Sprache
    • Domain Policy
  • Icons
    • Bitte nicht lärmen
    • Blaulicht
  • Templates
    • Parkpickerl
    • Public WLAN

Instrumente

Das haben wir vor – Maßnahmen für die Wiener Stadtentwicklung

Stadtentwicklung muss oft mit einer Vielzahl neuer Fragestellungen und Herausforderungen umgehen. Dafür müssen entsprechende Instrumente geschaffen und in das Verwaltungshandeln integriert werden. Dadurch werden neue Regelungen und Gesetze, aber auch die Weiterentwicklung bestehender Instrumente notwendig.

Straße mit bunten rechtwinkelig gezeichneten Markierungsstrichen von oben. Weiters Menschen auf teilweise auf stoffbespannten Sesseln, Fahrräder und Baustellenhütchen.

Foto © Stadt Wien / Christian Fürthner

Die nachhaltige Siedlungsentwicklung aktiv steuern

  • Monitoring der Siedlungsentwicklung: Der Fortschritt der Siedlungsentwicklung ist regelmäßig der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung gegenüberzustellen. Erforderlichenfalls werden auf dieser Grundlage eine Beschleunigung der vorgesehenen Stadtentwicklungsvorhaben und / oder eine Ergänzung um neue Potenzialgebiete durch die Stadtplanung nach nachvollziehbaren Kriterien angestoßen.
  • Evaluierung und Weiterentwicklung bodenpolitischer Instrumente zur Stärkung des Grünraums: Bodenpolitische Instrumente zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Grundflächen für den Ausbau des Grüngürtels und Freiraumnetzes werden bei Bedarf weiterentwickelt. Dadurch soll die rasche und zeitgerechte Realisierung der Stadterweiterungsgebiete gem. dem Leitbild Siedlungsentwicklung sichergestellt werden.
  • Mobilisierung von nicht genutzten Gebäudeflächen: Die Wiedernutzung nicht genutzter Gebäudeflächen trägt zur Ressourcenschonung bei. Es erfolgt eine systematische Bearbeitung und darauf aufbauend bei Bedarf die Entwicklung von Maßnahmen sowie Instrumenten für die Aktivierung.
  • Durchführung stadtklimatologischer Detailanalysen: Städtebauliche Vorhaben können sich auf das lokale Stadtklima auswirken. Allfällige Auswirkungen von Projekten sollen in der Planungsphase bereits möglichst frühzeitig betrachtet und in die Überlegungen einbezogen werden. Die Stadtplanung entwickelt mit anderen Expert*innen der Stadt eine Vorgehensweise, die eine verbindliche und frühzeitige Betrachtung stadtklimatologischer Auswirkungen – nötigenfalls in Form von stadtklimatologischen Detailanalysen – sicherstellt.

Die Weiterentwicklung bestehender Quartiere vorantreiben

  • Stärkung der Anreize für bauliche Weiterentwicklungen: Insbesondere, wenn ein Gebäude saniert wird oder der Austausch des Wärmesystems erfolgt, sollen vermehrt Anreize für die Weiterentwicklung von Bestandsgebieten geschaffen werden. Bauvorhaben, die durch Nachverdichtung leistbaren Wohnraum schaffen, werden unterstützt.
  • Weiterentwicklung der Instrumente zur Stärkung der Quartiersebene mit besonderem Fokus auf Bestands- und Sanierungsgebiete: Instrumente zur Stärkung der Quartiersebene wie Stadtteilmanagement, liegenschaftsübergreifende Koordination der Erdgeschoßzonen, Qualitätsbeirat etc. werden in Neubaugebieten bereits häufig erfolgreich angewandt. Auch in Bestandsgebieten soll die Unterstützung der Planung auf Quartiersebene verbessert werden, insbesondere dort, wo die Erneuerung der Wärmeversorgung, besonderer Sanierungsbedarf, Neubaupotenzial oder andere liegenschaftsübergreifende Planungen Entwicklungsimpulse setzen. Aufbauend auf bestehenden Initiativen wie WieNeu und den Gebietsbetreuungen Stadterneuerung werden Instrumente (weiter-)entwickelt, die die liegenschaftsübergreifende Nutzung von Räumen, Stellplätzen und anderen Infrastrukturen fördern. Ansatzpunkte dafür bieten quartiersbezogene Erdgeschoßkonzepte / -pläne bzw. „Sockelzonenkonzepte“.

Den Erhalt des Gebäudebestands weiter stärken

  • Berücksichtigung des Faktors Ressourcenschonung: Gebäude sollen möglichst lange ihrem Zweck dienen. Ist dies nicht mehr möglich, gilt: Umbau vor Abbruch und Neubau. Aufbauend auf den Schutzmaßnahmen zum Erhalt der gründerzeitlichen Bausubstanz sollen auch für Gebäude anderen Baualters Instrumente geprüft und entwickelt werden, die diesem Grundsatz Rechnung tragen. So soll nicht mehr nur das Alter bzw. die baukulturelle Bedeutung von Gebäuden, sondern auch der Faktor Ressourcenschonung einbezogen werden.

Mit den Ressourcen Boden, Naturraum und Wasser schonend umgehen

  • Präzisierung der Vorgaben für Ausgleichsflächen: Für das Management von Ausgleichsflächen (gem. Rechtsgrundlagen wie dem Wiener Naturschutzgesetz oder dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) werden die Vorgaben präzisiert. Weiters werden Möglichkeiten zum Aufbau eines Ausgleichsflächenpools (Landschaftskonto) sondiert, um geeignete Flächen vermitteln bzw. zur Verfügung stellen zu können. Nicht ortsgebundene Ersatzmaßnahmen zu Infrastrukturprojekten sollen so besser regional aufeinander abgestimmt und gebündelt werden und dadurch einen Mehrwert für eine geordnete Landschaftsentwicklung leisten. Eine Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich wird angestrebt.
  • Weiterentwicklung von Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden: Es werden Ansätze geprüft, um im Zuge von Bauvorhaben entnommene Böden in größtmöglichem Umfang vor Ort wieder einsetzen zu können (nachhaltiges Bodenmanagement) sowie den Verlust von Bodenfunktionen im Rahmen von Bauvorhaben so gering wie möglich zu halten.
  • Weiterentwicklung der Regenwasserbewirtschaftung: Abhängig von den lokalen Bedingungen werden Formen der Regenwasserbewirtschaftung wie etwa „Schwammstadt-Module“ stärker in Planungen berücksichtigt und der natürliche Wasserkreislauf in der Stadt wird zur verstärkten Bewusstseinsbildung sichtbarer gemacht. Für Bauvorhaben soll ein Regenwasserbewirtschaftungsfaktor in Planungsgrundlagen verankert werden, der die nachhaltige Bewirtschaftung von Regenwasser sicherstellt.

Den motorisierten Individualverkehr steuern

  • Einführung einer Zufahrtsregelung zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt: Kfz-Einfahrten in den 1. Bezirk werden reduziert, indem Zufahrten ergänzend zum Parkraummanagement in Form eines elektronischen, kamerabasierten Systems geregelt werden. Die Ein- und Ausfahrt zu öffentlichen Garagen sowie für kurzzeitige Aufenthalte (insbesondere das Holen und Bringen mobilitätseingeschränkter Personen) bleiben weiterhin gewährleistet.
  • Weiterentwicklung des Parkraummanagements: Aufbauend auf das Zufahrtsregelungsmodell zur Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt und die flächendeckende Kurzparkzone soll ein Stufenplan für die Weiterentwicklung des Parkraummanagements ab 2026 konzipiert und in den folgenden Jahren schrittweise umgesetzt werden. Maßnahmen wie z. B. die Verkleinerung der Berechtigungszonen für das Parkpickerl werden untersucht. Auch die Tarifgestaltung des Parkraummanagements wird auf unterschiedliche Aspekte bzw. Faktoren hin geprüft, wie etwa die Fahrzeuggröße und die Treibhausgasemissionen.
  • Reduktion des Durchzugsverkehrs: Wien wird ordnungspolitische Maßnahmen zur Reduktion des Durchzugsverkehrs (Kordonerhebung 2022: ca. 74.000 Fahrzeuge ohne Lkw bzw. rund 94.000 Personen) sowie des Pendler*innenverkehrs erarbeiten. Ein weiterer zentraler Baustein für die Reduktion des Durchzugsverkehrs, die Entlastung der Ortskerne und die Realisierung von Stadtentwicklungsgebieten im Nordosten Wiens sind infrastrukturelle Maßnahmen des Bundes wie die S1-Spange.

Neue Konzepte für den Wirtschaftsverkehr entwickeln

  • Erarbeitung eines Masterplans Urbane Logistik: Ein „Masterplan Urbane Logistik“ wird mit dem Ziel erarbeitet, den Wirtschaftsverkehr innerhalb des Stadtgebiets bis 2030 weitgehend CO2-frei zu gestalten. Der Masterplan soll die EU-Kriterien eines SULP (Strategic Urban Logistic Plan) erfüllen.
  • Infrastruktur für effizienteres Ladezonenmanagement: Im Sinne der Flächeneffizienz und Ressourcenschonung sollen Ladezonen im öffentlichen Raum vermehrt für mehrere Gewerbebetriebe zusammen oder für die Belieferung von Mikro-Hubs inkl. nachfolgender Feinverteilung zur Verfügung stehen. Neben dem Ein- und Ausladen für den Wirtschaftsverkehr ist auch die Möglichkeit kurzfristigen Haltens für Anrainer*innen zu berücksichtigen.

Die Energie- und Wärmewende unterstützen

  • Ausbau und Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur für die Wärme- und Energiewende: Die Dekarbonisierung des Energiesystems und die damit verbundene Nutzung erneuerbarer Energieträger erfordern die Weiterentwicklung der Stromnetze, den Ausbau der Fernwärmenetze bzw. die Errichtung lokaler Wärmenetze. Ebenfalls wird der Einsatz von Energiespeichern und Erdwärmesonden eine wichtige Rolle spielen. Daher werden die daraus resultierenden räumlichen Anforderungen und baulichen Maßnahmen im Zuge der Entwicklung und Umgestaltung öffentlicher und stadteigener Flächen berücksichtigt.
  • Forcierung von Erdsonden: Bei der Neu- und Umgestaltung von Flächen und bei Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden der Stadt Wien soll die Errichtung von Erdsonden – vorrangig unter Gebäuden und befestigten Flächen – zur Versorgung mit Wärme und Kälte unterstützt werden. Dabei sollen nach Möglichkeit auch umliegende Gebäude und Gebiete mitbetrachtet werden. Bei der Planung solcher Projekte wird in Zukunft frühzeitig ein Angebot an Energieversorgungsunternehmen gestellt, um den Bedarf nach zusätzlichen Erdsonden zu prüfen und im Falle einer positiven Einschätzung entsprechende vertragliche Regelungen mit der Stadt Wien abzuschließen. Weiters wird bei Neubauprojekten in Gebieten mit lokalen Wärmenetzen in Zukunft standardmäßig die Möglichkeit zur Errichtung von Erdsonden auf Grundstücken der Stadt Wien – vorrangig unter Gebäuden und befestigten Flächen – überprüft. Entsprechende rechtliche Vorgaben dafür werden geschaffen. Die Entscheidung zur Errichtung von Erdsonden erfolgt in Abstimmung mit den Wiener Stadtwerken und anderen lokalen Netzbetreibern.