Planungsgrundlagen
Damit wesentliche raumrelevante Aspekte systematisch in Planungsprozessen Berücksichtigung finden, werden Planungsgrundlagen wie beispielsweise Handlungsanleitungen, Handbücher, Qualitätskriterien, Methoden oder Leitfäden erarbeitet.
Planungen in Sinne der Stadt der kurzen Wege steuern
- Evaluierung und Weiterentwicklung der Festlegungen für Nicht-Wohnnutzungen: Nutzungsvielfalt ist eine wesentliche Strategie, Stadtviertel attraktiv zu machen, und Voraussetzung für die „Stadt der kurzen Wege“. Daher werden die Erfahrungen mit der Anwendung von Vorgaben für die Nicht-Wohnnutzung anhand bestehender bzw. bereits umgesetzter Projekte evaluiert. Gegenstand dessen ist die Definition der nötigen Flächenanteile sowie Größen und Flächencharakteristika für Nicht-Wohnnutzungen in Stadtquartieren. Faktoren wie Zentralität bzw. Erschließung, Ausstattung der Umgebung, bauliche Dichte sowie Einzugsbereich bzw. Größe des Stadtentwicklungsvorhabens werden berücksichtigt. Der Aspekt der vielfältigen Verwendbarkeit der Flächen und einer langen Nutzungsdauer der Gebäude ist ebenfalls zentral.
- Erstellung eines Pilot-Zentrenentwicklungsleitbilds und eines Qualitätenkatalogs für Zentren: Das Instrument Zentrenentwicklungsleitbild soll anhand eines bestehenden Zentrums der Kategorie „Stärkung und Erneuerung“ als Pilotprojekt erprobt und anhand dessen sollen inhaltliche sowie prozessuale Vorgaben präzisiert werden. Die Erarbeitung erfolgt in kooperativer Art zwischen Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, öffentlicher Hand und Bewohner*innen und beinhaltet eine Stärken-Schwächen-Erhebung sowie eine Umfeld-, Zielgruppen- und Bedarfsanalyse. Daraus abgeleitet werden Entwicklungsleitlinien für die Weiterentwicklung des Zentrums, die den Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteur*innen sowie konkrete Maßnahmen darstellen.
Das Pilotprojekt soll außerdem erste Aussagen für den Qualitätenkatalog für die Weiterentwicklung bestehender und die Etablierung neuer Zentren generieren. Der Qualitätenkatalog bildet die Basis für die Formulierung von weiteren Zentrenentwicklungsleitbildern und soll Indikatoren als Grundlage für Planungsprozesse umfassen. Vorgesehen sind darin u. a. qualitative Aussagen zur Sockelzone, Aussagen zu Anteilen der Nutzungen und der Methodik zur Implementierung von Nutzungsmischung, qualitative Aussagen zur Gestaltung öffentlicher Räume und Aussagen zur Mobilität. - Weiterentwicklung der Raumverträglichkeitsprüfung: Die bestehende Praxis und Methodik der Raumverträglichkeitsprüfungen wird insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Auswirkungen von neuen Einkaufszentren auf die Nahversorgung und den Einzelhandel in Zentren evaluiert und weiterentwickelt. Die dafür notwendigen Grundlagen, wie beispielsweise Kaufkraftstromanalysen (Untersuchung ökonomischer Indikatoren wie Kaufkraft und Konsumverhalten), Einschätzungen zu aktuellen Trends im Einzelhandel und dem Bedarf an sozialen bzw. gemeinnützigen Tätigkeiten, werden erarbeitet. Eine Kooperation mit Partner*innen wie beispielsweise der Wirtschaftskammer Wien wird angestrebt.
Neue Ansätze für Planungen von Grünräumen und öffentlichen Räumen verfolgen
- Prüfung der Beiträge von Projektentwickler*innen zur Aufwertung des öffentlichen Raums in der Bestandsstadt: Für Neubauprojekte in der Bestandsstadt sowie bei umfassenden Sanierungen, die mit der Schaffung von zusätzlicher Wohnnutzfläche einhergehen, wird geprüft, ob seitens der Projektentwickler*innen ein materieller oder finanzieller Beitrag zur Aus- oder Umgestaltung des öffentlichen Raums im Projektumfeld vorgesehen werden kann (z. B. Mitfinanzierung von Wiener Gartenstraßen, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise).
- Entwicklung von Qualitätsstandards für Grün- und Freiräume: Zur besseren Anwendung der Grün- und Freiraumkennwerte werden ergänzend zu den quantitativen Festlegungen qualitative Standards für die Gestaltung und Ausstattung von Grün- und Freiräumen entwickelt. Diese kommen insbesondere bei baulichen Entwicklungen in dicht bebauten Gebieten mit hohem Nutzungsdruck zur Anwendung.
Grundlagen für die Planung von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur weiterentwickeln
- Verbesserte Grundlagen für die Planung von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur: Von den zuständigen Dienststellen der Stadt Wien werden unter Einbindung der Stadtplanung Orientierungswerte für ein adäquates Angebot an sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur entwickelt, mittels derer Aussagen zur erforderlichen Angebotsdichte für Planungsprozesse getroffen werden können. Bei der Entwicklung der Orientierungswerte werden jedenfalls die Bevölkerungszahl, Erreichbarkeiten und Einzugsbereiche berücksichtigt. Bereits bestehende Kennzahlen werden weiterhin in Planungsprozessen herangezogen. Weiters werden unter Einbindung der Stadtplanung die verantwortlichen Dienststellen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur – unter Berücksichtigung der (sozio-)demografischen Entwicklungen (z. B. Alterung) – quantitative Aussagen für einen Katalog „Standort- und Raumanforderungen der sozialen Infrastruktur“ erarbeiten. Ziel ist die Darstellung von Standort- und Raumanforderungen von den diversen Einrichtungen für unterschiedliche stadträumliche Kontexte und Einzugsbereiche. Die benannten Anforderungen werden in den konkreten städtebaulichen Planungsprozessen als Grundlage herangezogen, sind aber in den Planungsverfahren mit den örtlichen Rahmenbedingungen abzugleichen. Der Katalog soll u. a. folgende Aspekte beinhalten:
- Standortkriterien: Lage, Erreichbarkeit, Einzugsbereiche, Bauplatzgröße, Umfeld, mögliche Nutzungskonflikte (z. B. Lärm), Bedarf an Freiflächen etc.
- Anforderungen an Baukörper und Gestaltung: Solitärnutzung, Integrierbarkeit und Mischnutzungsmöglichkeiten, Sockelzonennutzung, Möglichkeiten zur Interaktion mit dem öffentlichen Raum, Potenziale für Mehrfachnutzung / Synergien mit anderen Einrichtungen etc.
- Raumbedarfe: erforderliche Nutzfläche (min. / max.), spezifische Anforderungen an zu integrierende Funktionen bzw. Räume (z. B. Labor, Atelier, Werkstatt, Proberaum) etc.
Auf Basis insbesondere der identifizierten Orientierungswerte unterstützt die Stadtplanung außerdem die Dienststellen der sozialen und gesundheitsbezogenen Infrastruktur beim Aufbau einer Methode zur Analyse der räumlichen Verteilung ihrer Einrichtungen. Stadtteile mit Bedarf an Funktionsergänzungen können so identifiziert bzw. mögliche Synergiepotenziale (z. B. für gemeinsam zu nutzende Flächen unterschiedlicher Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in räumlicher Nähe) aufgezeigt und in Stadtplanungsprozesse gezielt eingebracht werden.
- Verstärkte Abstimmung von Gesundheitsplanung und Stadtplanung: Basierend auf dem durch die strategische Gesundheitsplanung koordinierten fachlichen Austausch zwischen Gesundheitsplanung und Stadtplanung wird die Aktualisierung des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG Wien 2030) unterstützt, die im Wien-Plan definierten Stadterweiterungsgebiete werden in die Bearbeitung einbezogen und im Rahmen von Stadtentwicklungsprozessen wird darauf aufgebaut. Weiters stehen die Identifikation von Synergien und die laufende Evaluierung von Bedarfsabschätzungen, Strategien und Konzepten der Primärversorgung zwischen den involvierten Akteur*innen wie der strategischen Gesundheitsplanung, Sozialversicherungsträgern, Ärztekammer, Stadtplanung sowie weiteren relevanten Akteur*innen im Fokus.
- Räumliche Anforderungen der alternden Gesellschaft: Durch den in den nächsten Jahrzehnten stark steigenden Anteil der älteren und alten Personen verändern sich auch die Anforderungen an das Wohnen und das Wohnumfeld. Bedürfnisse der sehr heterogenen alternden Stadtgesellschaft werden daher mit Fokus auf die raumrelevanten Themenstellungen Wohnen, Mobilität, Grün- und Freiräume, Nahversorgung sowie soziale Infrastruktur, insbesondere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, identifiziert. Aufbauend darauf werden die Handlungserfordernisse für die Weiterentwicklung bestehender und die Planung neuer Stadtteile definiert. Ziel ist es, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben bzw. aktives, gesundes Altern im Wohngrätzl zu ermöglichen und die dafür erforderlichen räumlichen Rahmenbedingungen inkl. geeigneter Wohnformen zu schaffen.
Anforderungen der Energiewende planerisch berücksichtigen
- Regeln für Anlagen für erneuerbare Energien in der Bestandsstadt und der Stadterweiterung:
Die Raumansprüche für erneuerbare Energien (z. B. Energiezentralen, Erdsonden) müssen in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt und in städtebauliche Leitbilder, Masterplanungen bzw. Wettbewerbe integriert werden, um die Nutzung von Grünräumen für die Energiegewinnung zu minimieren. Daher werden Vorsorgeflächen für Energiezentralen (z. B. Umspannwerke, Trafostationen, Gebietsumformer für Fernwärme, Heizzentralen) festgelegt, die – wenn später nicht benötigt – prioritär für die Grün- und Freiraumversorgung genutzt werden können. Für alle Arten von Projekten wird ein Kriterienkatalog für den Umgang mit diesen Raumansprüchen entwickelt. Die erforderliche Infrastruktur für die Elektrifizierung des Verkehrs- und des Wärmesektors (Trafostationen) sowie den Ausbau der Fernwärme (Fernwärme-Gebietsumformer) soll weiterhin in Gebäuden vorzugsweise in Kellergeschoßen, Garagen und Nebenräumen untergebracht werden. Erdsonden unter Grün- und Freiflächen (z. B. Parks) müssen mit entsprechendem Substrat überdeckt werden, um Baumpflanzungen bzw. die Ausgestaltung nicht einzuschränken. Detailregelungen dazu werden durch den Magistrat in Zusammenarbeit mit den Wiener Stadtwerken bzw. den Wiener Netzen ausgearbeitet. - Entwicklung von Qualitätsstandards für großflächige Anlagen für erneuerbare Energien auf Freiflächen: Es werden Qualitätsstandards für beispielsweise großflächige Photovoltaikanlagen im Grünraum entwickelt. Diese sollen räumlich konzentriert und unter Berücksichtigung des Landschaftsbilds und der Biodiversität errichtet werden. Es gilt, einen möglichst geringen Aufwand der Netzintegration zu erzielen. Bei Standorten für Anlagen für erneuerbare Energien in Landschaftsschutzgebieten ist zu beachten, dass die Funktionen dieser Gebiete nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Auch in anderen Grünräumen ist insbesondere die permanente Flächeninanspruchnahme durch Anlagen zu minimieren.
- Ausbaupotenzial für Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energie: Das PV-Potenzial auf Dächern und befestigten Flächen in Wien reicht nicht aus, um die ambitionierten Ziele des Klimafahrplans für die erneuerbare Stromerzeugung zu erreichen. Daher sollen in Wien weitere Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energie identifiziert werden. Darüber hinaus wird jedenfalls ein Repowering (Modernisierung und Leistungserhöhung) bestehender Windkraftanlagen angestrebt.
- Bedarfsabschätzung und Festlegung grüngasversorgter Industriegebiete: Nur in Teilen des im Leitbild Wirtschaft und Arbeit ausgewiesenen industriell-gewerblichen Gebiets wird auch langfristig „grünes Gas“ aus dem Netz in Form von Biogas, grünem Wasserstoff oder synthetischem Methan für Hochtemperaturanwendungen bereitgestellt werden. Die Stadt Wien wird den Bedarf zukünftig mit „Grüngas“ zu versorgender Betriebsgebiete ermitteln und dabei u. a. folgende Aspekte berücksichtigen: Betriebe / Branchen mit langfristigem Gasbedarf, Höhe des Gasbedarfs, voraussichtlicher Flächenbedarf solcher Betriebe. Darauf aufbauend erfolgen die Festlegung grüngasversorgter Betriebsgebiete und die Entwicklung der nötigen Planungs- und Umsetzungsprozesse. Erneuerbare-Energie-Potenziale sollen standardmäßig mitbetrachtet und mobilisiert werden.