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1.3 Sonnenschutz in Schutzzonen

1. Wissenswertes

In Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre ist für die Anbringung einer Sonnenschutzvorrichtung eine Bauanzeige bei der zuständigen Behörde (Magistratsabteilung 37 - Baupolizei) einzureichen. Wichtige Auskünfte zur Begutachtung finden Sie auch im virtuellen Amt der Stadt Wien (Rollläden, Außenjalousien, Markisen und dergleichen - Begutachtung). Ob sich Ihr Gebäude in einer Schutzzone befindet, erfahren Sie hier.

Eine Bauanzeige wird benötigt, da an der Erhaltung der äußeren Erscheinung von Gebäuden in Schutzzonen und ihrer bauzeittypischen Merkmale ein öffentliches Interesse besteht. Farblich aufeinander und an das Gebäude abgestimmte Lösungen sind aus stadtgestalterischer Sicht immer eine gute Wahl.

Offene Fragen richten Sie gerne per E-Mail an post@ma19.wien.gv.at.