6.1 Arbeitszeitmodelle
Gleitzeitmodelle und fixe Arbeitszeitmodelle
Die Bediensteten der Stadt Wien arbeiten im Bereich der Verwaltung vorwiegend in flexiblen Gleitzeitmodellen. Da von der Stadt Wien auch eine Vielzahl öffentlicher Dienstleistungen (wie z. B. die Versorgung der Patient*innen im Gesundheitsbereich, die Wasserversorgung, die Müllabfuhr etc.) zu erbringen sind, finden sich auch fixe Arbeitszeitmodelle in Form von Wechsel-, Turnus- oder Schichtdiensten, teilweise in Kombination mit Ruf- und Bereitschaftsdiensten.
Normalarbeitszeit
Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit der Bediensteten – unabhängig davon, ob für sie die fixe oder die gleitende Arbeitszeit gilt – 40 Stunden wöchentlich, wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage bei der Erstellung der Dienstpläne möglichst dienstfrei zu halten sind.
Gleitzeit
Bei der gleitenden Arbeitszeit können die Bediensteten den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb des Gleitzeitrahmens unter Berücksichtigung der Block- und Servicezeiten, in denen jedenfalls Dienst zu versehen ist, selbst bestimmen, wobei allerdings die von den Bediensteten selbst gewählte Arbeitszeit eine Höchstarbeitszeit von 12 Stunden täglich nicht überschreiten darf.
Fixe Arbeitszeit
Bei einem fixen Arbeitszeitmodell ist die Normalarbeitszeit der Bediensteten nach den dienstlichen Erfordernissen und im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglichst regelmäßig und gleichbleibend aufzuteilen.
Im Fixdienstplan wird neben der Verteilung der Normalarbeitszeit auch der Durchrechnungszeitraum festgelegt. Die Normalarbeitszeit kann in den einzelnen Wochen über- oder unterschritten werden, hat aber im Durchrechnungszeitraum im Durchschnitt 40 Stunden je Woche zu betragen. Um auf saisonale Schwankungen hinsichtlich der Intensität der Erbringung von Dienstleistungen reagieren zu können, sind auch Jahresarbeitszeitmodelle möglich.
Telearbeit
Bei der Telearbeit werden regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben von den Bediensteten in ihrer Wohnung (Telearbeitsplatz) unter Verwendung der dafür erforderlichen IT-Ausstattung verrichtet. Die Bediensteten dürfen jedoch höchstens 60 Prozent ihrer Normalarbeitszeit am Telearbeitsplatz verbringen. Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger (z. B. gesundheitlicher) Gründe kann die am Telearbeitsplatz erbrachte Arbeitszeit auch mehr als 60 Prozent, im Extremfall für eine zeitlich begrenzte Dauer sogar 100 Prozent betragen.
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2022 |
2023 |
2024 |
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|---|---|---|---|
|
Gesamt |
485 |
402 |
344 |
|
Frauen |
260 |
213 |
191 |
|
Männer |
225 |
189 |
153 |
Mobiles Arbeiten
Im Rahmen des Mobilen Arbeitens können Bedienstete ihre Aufgaben auch außerhalb der Dienststelle wahrnehmen. Das Einvernehmen zwischen Dienstgeberin und Dienstnehmer*in muss hergestellt sein; es besteht kein Rechtsanspruch. Mobiles Arbeiten ist im Ausmaß von höchstens 60 % der Normalarbeitszeit der bzw. des Bediensteten, bezogen auf einen Durchrechnungszeitraum von vier Wochen, möglich. Eine Überschreitung dieser 60 % im Durchrechnungszeitraum von vier Wochen ist nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen mit vorheriger Zustimmung der Personalvertretung zulässig.
Der dem Dienstverhältnis zu Grunde liegende Dienstplan behält auch für das mobile Arbeiten seine Gültigkeit.
Teilzeitbeschäftigung
Um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben („Work-Life-Balance“) sicherzustellen, besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Bedienstete können zur Betreuung eines Kindes eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen. Dabei wird bis zum Ablauf von vier Jahren nach der Geburt des Kindes mindestens zehn Stunden, nach Vollendung des vierten Lebensjahres bis zum Ablauf von acht Jahren nach der Geburt mindestens 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Auf diese Teilzeitbeschäftigung besteht ein Rechtsanspruch.
Darüber hinaus kann eine Teilzeitbeschäftigung auch aus sonstigen Gründen gewährt werden, wenn der Beschäftigung im verlangten Ausmaß keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Personen mit Teilzeitbeschäftigung.
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2022 |
2023 |
2024 |
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|---|---|---|---|
|
Insgesamt |
12.070 |
12.822 |
13.582 |
|
Frauen |
10.894 |
11.515 |
12.173 |
|
Männer |
1.176 |
1.307 |
1.409 |
My FlexiTime
In den letzten Jahren haben sich die Ansprüche und Erwartungen der “neuen” Mitarbeiter*innen geändert. Flexible Arbeitszeitmodelle, die sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen orientieren, sind daher mehr denn je gefragt, um auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Andererseits erfüllt die Stadt Wien Aufgaben für Kund*innen, deren Qualität nicht eingeschränkt werden sollen. Die Stadt Wien beschäftigt sich daher intensiv mit dem Thema Arbeitszeit.
Dazu wurde 2023 das Pilotprojekt “My FlexiTime” gestartet, in dem unter dem Titel FlexiTime 115 Mitarbeiter*innen aus neun verschiedenen Dienststellen in alternativen, flexiblen Arbeitszeit- und Führungsmodellen (z.B. Vier-Tage-Woche bei gleichbleibender Arbeitszeit) erprobten. Zwei begleitende Befragungen zeigten, dass dies positive Auswirkungen auf die Work-Life-Balance und Produktivität der Teilnehmer*innen hatte und, dass sich die Umsetzung der alternativen Arbeitszeitmodelle gut in bestehende Strukturen integrieren lässt. Über 80% der Teilnehmer*innen wünschen sich, diese flexiblen Modelle auch nach Beendigung des Pilotprojekts beizubehalten. In einem nächsten Schritt wird geprüft, ob die Möglichkeit in FlexiTime zu arbeiten in Zukunft magistratsweit angeboten werden soll.
Hinsichtlich der Erprobung der Dualen Führung wurden positive Rückmeldungen verzeichnet. Da Duale Führungen jedoch individuell einzurichten sind, ist es nicht durchgehend möglich, standardisierte Vorgaben für deren Implementierung zu machen. Die Zweckmäßigkeit der Etablierung zentraler Angebote wird daher weiter beobachtet.
Altersteilzeit
Seit 1.4.2022 können ältere Bedienstete der Stadt Wien ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt um mindestens 40 % und höchstens 60 % verringern. Einen Teil des Einkommensverlustes durch die Verringerung der Arbeitszeit gleicht die Stadt Wien als Dienstgeberin aus. Auf die Altersteilzeit besteht kein Rechtsanspruch, sie ist nur möglich, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Im Berichtszeitraum haben 136 Bedienstete eine Altersteilzeit angetreten, davon waren 95 Frauen und 41 Männer. 61 der insgesamt 136 Bediensteten waren im WiGev tätig. Seit 1.4.2022 haben insgesamt 399 Bedienstete eine Altersteilzeit in Anspruch genommen.
Die nachfolgende Darstellung zeigt jene Bedienstetengruppen mit der größten Anzahl an Altersteilzeit in Anspruch nehmender Bediensteten:
|
Berufsfamilie |
Personen |
|---|---|
|
Kindergarten |
30 |
|
Pflege |
27 |
|
Verwaltung/Administration |
20 |
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Medizinische, therapeutische und diagnostische Gesundheitsberufe (MTDG) |
14 |
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Technik |
11 |