7. Stadtpensionist*innen

7.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Als Stadtpensionist*innen gelten Personen im Regelpensionsalter sowie jene Personen, die dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bei den Stadtpensionist*innen sind drei Gruppen zu unterscheiden:

Ausgleichszulagenbeziehende
Diese Gruppe umfasst Personen, die im Regelpensionsalter sind und eine Ausgleichszulage bzw. eine geringe Pension erhalten. Diese Personen erhalten durch die Mindestsicherung nur eine Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende.

Personen im Regelpensionsalter ohne Ausgleichszulagenbezug
Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Personen, die sich ebenfalls im Regelpensionsalter befinden, aber aufgrund fehlender Pensionsansprüche keine Pension erhalten und daher (oft in vollem Umfang) durch die Wiener Mindestsicherung (Dauerleistung) unterstützt werden.

Arbeitsunfähige Personen
Die dritte Gruppe sind Personen, die sich noch im Erwerbsalter befinden, aber dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen (beispielsweise durch gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen). Auch diese Personen werden oft gänzlich durch die Mindestsicherung (Dauerleistung) unterstützt.

Stadtpensionist*innen sind eine sehr heterogene Gruppe

21.663 Personen zählen zu den Stadtpensionist*innen, das sind rund 16 % aller Wiener Mindestsicherungsbeziehenden. Die Gruppe der Stadtpensionist*innen setzt sich zu rund einem Drittel aus Mindestpensionist*innen, zu einem guten Viertel aus älteren Personen ohne Mindestpension und zu knapp 40 % aus arbeitsunfähigen Personen zusammen.

Daher ist auch die Berechnung einer Mindestsicherungsquote für diese Gruppe nicht sinnvoll, da Zahlen zur Wiener Bevölkerung, zur Arbeitsfähigkeit und zu den Pensionseinkommen der Wiener*innen zu einer gemeinsamen Datengrundlage zusammengefasst werden müssten.

Anzahl ist leicht rückläufig

Die Zahl der Stadtpensionist*innen in der Wiener Mindestsicherung erreichte im Jahr 2020 mit 22.120 einen Höchstwert, 2021 wurde der zweithöchste Wert mit 21.906 Personen verzeichnet. Aktuell ist die Zahl der Stadtpensionist*innen wieder rückläufig und hat mit 21.663 Beziehenden fast den gleichen Wert wie im Jahr 2019.

Unterschiedliche Entwicklungen bei den einzelnen Gruppen der Stadtpensionist*innen

Die Zahl der Stadtpensionist*innen ist um etwas mehr als 1 % zurückgegangen, wobei es im Geschlechtervergleich kaum Unterschiede gibt. Der Rückgang von 1 % ist jedoch nicht in gleichem Maße auf alle Teilgruppen der Stadtpensionist*innen zurückzuführen. Bei der Anzahl der arbeitsunfähigen Personen und Ausgleichszulagenbezieher*innen ist ein deutlicher Rückgang festzustellen (–3 % bzw. –2 %). Die Anzahl der Personen im Regelpensionsalter, die aufgrund fehlender Pensionsansprüche keine Pension erhalten, hat hingegen um 2 % zugenommen.

Unter den Beziehenden ohne Pension sind vermehrt Männer aus Drittstaaten

6.006 Stadtpensionist*innen mit Mindestsicherungsbezug erhalten keine Pension, um 2,3 % bzw. 139 Personen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist überwiegend auf Männer zurückzuführen. Ihre Anzahl erhöht sich um 4 %, jene der Frauen hingegen nur um 1 %. Der Frauenanteil beträgt 65 %.

Nichtösterreicher*innen ohne Pension (3.698 Personen) finden sich häufiger in der Wiener Mindestsicherung als Österreicher*innen ohne Pension (2.447 Personen). In dieser Gruppe ist ein Anstieg um 6,3 % bzw. 219 Personen festzustellen. Bei Drittstaatsangehörigen ist der Zuwachs besonders hoch (+8%), bei anderen Nichtösterreicher*innen geht die Anzahl zurück. Bei den Drittstaatsangehörigen sind es vermehrt Männer, die in den Mindestsicherungsbezug kommen. Ihre Zahl ist um 11 % gestiegen. Frauen aus Drittstaaten haben nur eine halb so hohe Steigerungsrate (6 %) wie Männer aus Drittstaaten.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 7.2 – Zur Lage der Stadtpensionist*innen in Wien

Siehe Tabellenband – Stadtpensionist*innen