4. Minderjährige

4.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Alle Minderjährigen (= unter 18 Jahren) sowie Volljährige (bis 21 Jahre), die noch im gemeinsamen Haushalt mit zumindest einem Eltern- bzw. Großelternteil wohnen und eine Schulausbildung abschließen (aber kein Studium).

Grundsätzlich befinden sich minderjährige Personen immer in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwachsenen Person. Wenn Minderjährige über ein eigenes Einkommen verfügen (Unterhaltsvorschuss, Alimente, Lehrlingsentschädigung etc.) und dieses höher ist als der vorgesehene Mindeststandard, wird das Kind bei der Berechnung des Gesamtanspruches nicht mitberücksichtigt und befindet sich somit nicht im direkten Leistungsbezug. Da diese Kinder allerdings in einer unterstützten Bedarfsgemeinschaft leben, werden sie in die Betrachtung der Minderjährigen in der Wiener Mindestsicherung miteinbezogen.

Jedes siebte Kind in Wien lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mindestsicherungsbezug

Im Jahr 2022 beträgt die Mindestsicherungsquote der Minderjährigen 14 %. Das bedeutet, dass 14 % (46.989 Personen) der in Wien lebenden Minderjährigen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Somit lebt jedes siebte Kind in Wien in einer Bedarfsgemeinschaft, welche Mindestsicherung bezieht.

Von 2011 bis 2016 stieg die Mindestsicherungsquote kontinuierlich an und erhöhte sich von 9 % im Jahr 2011 auf 15 % im Jahr 2016. Seit 2016 blieb die Quote konstant zwischen 14 % und 15 % und 2022 ist sie auf knapp unter 14 % gesunken.

35 % aller Mindestsicherungsbeziehenden sind minderjährig

Im Jahr 2022 beziehen 46.989 Minderjährige die Wiener Mindestsicherung. Gegenüber dem Vorjahr verringert sich die Anzahl der minderjährigen Beziehenden um 837 Personen (–2 %). Der Rückgang betrifft Mädchen (–407) und Buben (–430) in einem annähernd gleichen Ausmaß. 8.262 dieser Minderjährigen befinden sich nicht im direkten Leistungsbezug.

Weniger Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft in der Mindestsicherung

Die Zahl der Minderjährigen mit österreichischer Staatsbürgerschaft geht 2022 um 9 % zurück. Der Rückgang entspricht 1.455 Personen (773 Mädchen und 682 Buben). Anders verhält es sich bei den minderjährigen Drittstaatsangehörigen. Hier erhöht sich die Anzahl der Beziehenden um rund 3 %, das sind um 923 Personen mehr als im Vorjahr (475 Mädchen und 448 Buben). Mit insgesamt 27.299 Personen sind sie in der Gruppe der Minderjährigen am stärksten vertreten.

82 % der beziehenden Minderjährigen sind unter 14 Jahren

Den größten Anteil der Beziehenden stellen Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr dar. Von den 46.989 minderjährigen Personen befinden sich 38.458 in der Altersgruppe der Null- bis 14-Jährigen. Somit befinden sich fast 82 % der Kinder im Vorschulalter (ab dem 3.Lebensjahr) oder sind schulpflichtig.

Fast ein Viertel der Kinder ist auf die Krankenversicherung der Mindestsicherung angewiesen

24 % der beziehenden Minderjährigen sind durch die Mindestsicherung krankenversichert (11.402 Personen). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 1 % bzw. 72 Personen. Bei den Mädchen gibt es einen Zuwachs von 45 Personen (+1 %) und bei den Buben einen Abgang von 117 Personen (–2 %).

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 4.2 – Zur Lage der Minderjährigen in Wien

Siehe Tabellenteil – Minderjährige