5. Junge Erwachsene unter 25 Jahren

5.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Als junge Erwachsene gelten alle Personen, die zwischen 18 und 24 Jahre alt und arbeitsfähig sind. Nicht dazu zählen Schüler*innen bis zum 21. Lebensjahr oder dauerhaft arbeitsunfähige Personen.

Anteil der jungen Erwachsenen bleibt stabil auf niedrigem Niveau

Im Jahr 2022 beträgt die Mindestsicherungsquote der jungen Erwachsenen 6 %. Das bedeutet, dass 6 % (10.957 Personen) der in Wien lebenden jungen Erwachsenen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert.

Die Mindestsicherungsquote bleibt damit seit vier Jahren konstant unter 7 %. Im Vergleich dazu lag die Quote in den Jahren 2013 bis 2018 zwischen 7 % und 11 %, wobei sie bis zum Jahr 2017 kontinuierlich anstieg und sich erst wieder ab 2018 rückläufig entwickelte.

Zuwachs durch junge Drittstaatsangehörige

2022 sind um 782 Personen mehr junge Erwachsene in der Mindestsicherung (+8 %) als im Vorjahr, insgesamt sind es 10.957 Personen. Die Zahl der jungen Männer nimmt zu, gegenüber dem Vorjahr ist ein Plus von 18 % (+952 Personen) zu verzeichnen. Bei den jungen Frauen ist eine gegenteilige Entwicklung festzustellen, ihre Anzahl wird um 4 % (–170 Personen) geringer.

Zahl der jungen Männer aus Drittstaaten steigt

In der Gruppe der Drittstaatsangehörigen ist der höchste Anstieg zu verzeichnen, mit einem Plus von 18 %. Insgesamt sind es 6.925 Personen, im Vorjahr waren es 5.849. Am stärksten ist der Anstieg bei den männlichen Drittstaatsangehörigen mit 1.050 Personen (+32 %), die Anzahl der Frauen in dieser Gruppe erhöht sich um 26 Personen (+1 %).

Rückgang bei jungen Erwachsenen mit österreichischer Staatsbürgerschaft

Im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit der 18- bis 24-jährigen Beziehenden zeigen die Daten, dass sich der Anteil der österreichischen Beziehenden um 251 Personen (–7 %) verringert. Der Rückgang beträgt bei den Männern 5 % und bei den Frauen 8 %. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind 157 Frauen aus der Mindestsicherung ausgeschieden und 94 Männer.

Von den 10.957 jungen Erwachsenen stehen 84 Personen nicht im direkten Leistungsbezug, sondern leben in Bedarfsgemeinschaften, die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Diese Personen haben entweder ein Einkommen über dem Mindeststandard oder sie leben in Bedarfsgemeinschaften, bei denen sich kein eigener Leistungsanspruch ergibt.

37 % der jungen Beziehenden sind über die Mindestsicherung krankenversichert

37 % der jungen Beziehenden (4.062 Personen) sind auf die Krankenversicherung der Wiener Mindestsicherung angewiesen. Das bedeutet, dass diese Personen weder aufgrund einer Erwerbstätigkeit noch aufgrund einer AMS-Leistung einen Versicherungsschutz haben. Sie haben auch keine Möglichkeit, eine Mitversicherung abzuschließen.

Die Mehrheit der jungen Erwachsenen (59 %) bezieht eine AMS-Leistung oder hat ein Erwerbseinkommen (6.503 Personen) und ist somit über die Beschäftigung oder das AMS versichert.

Anzahl der erwerbstätigen jungen Erwachsenen steigt

Gegenüber dem Vorjahr steigt die Zahl der jungen Beziehenden mit Erwerbseinkommen von 2.044 auf 2.445 Personen (+20 %), der Zuwachs beträgt bei den jungen Männern 25 % (+296 Personen) und bei den jungen Frauen 12 % (+105 Personen). Dieser positive Trend ist möglicherweise auf das Zielgruppenzentrum „U25“ zurückzuführen, das junge Erwachsene bei der Arbeitsintegration unterstützt.

Im Vergleich zu 2021 steigt auch die Zahl der jungen Erwachsenen mit AMS-Einkommen von 3.702 auf 4.058 Personen (+10 %), wobei ein gravierender Geschlechterunterschied besteht: Die Anzahl der jungen Männer mit AMS-Einkommen nimmt um 548 Personen zu (+26 %), bei den jungen Frauen verringert sich die Zahl um 192 Personen (–12 %). Diese Entwicklung ist mit der gestiegenen Zahl der männlichen Drittstaatsangehörigen zu erklären, die aufgrund der Zusammenarbeit des AMS und der MA 40 im „U25“ zur Weiterbildung und Integration schnellstmöglich in AMS-Kurse vermittelt werden.

Hohe Fluktuation

Ein spezifisches Merkmal dieser Personengruppe ist die hohe Fluktuation: 60 % der jungen Beziehenden nehmen die Mindestsicherung weniger als 20 Monate in Anspruch. Junge Erwachsene bleiben 2022 in etwa 7,3 Monate im Leistungsbezug der Wiener Mindestsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Summe der Bezugsmonate bei den jungen Männern von 6,8 auf 7,2 Monate (+5 %), bei den jungen Frauen fällt die Bezugsdauer von 7,5 auf 7,3 Monate (–2 %).

Die Anzahl der Abgänge geht in dieser Gruppe im Vergleich zum Vorjahr um 16 % zurück. Allerdings sind weniger junge Erwachsene erneut auf die Mindestsicherung angewiesen. Der Rückgang bei den Wiederanfällen beträgt 11 %. Gegenüber 2021 sind es um 18 % weniger junge Frauen, die keine Mindestsicherung mehr beantragen, bei den jungen Männern waren es um 4 % weniger Wiederanfälle als im Vorjahr.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 5.2 – Zur Lage der jungen Erwachsenen unter 25 Jahren

Siehe Tabellenband – Junge Wiener*innen unter 25 Jahren