6. Arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren

6.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Als arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren gelten alle Personen, die zwischen 25 Jahren und dem Regelpensionsalter sind, außer sie gelten als Stadtpensionist*innen.

Mindestsicherungsquote bleibt stabil

Im Jahr 2022 beträgt die Mindestsicherungsquote der arbeitsfähigen Erwachsenen ab 25 Jahren 5 %. Das bedeutet, dass 5 % (54.694 Personen) der in Wien lebenden arbeitsfähigen Erwachsenen zwischen 25 Jahren und dem Regelpensionsalter die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert (–0,1 Prozentpunkte).

Die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden ist seit 2019 annähernd gleich geblieben, während die Zahl der Wiener*innen ab 25 Jahren bis zum Regelpensionsalter kontinuierlich wächst. Daraus resultiert eine langsam sinkende Quote.

Anzahl der arbeitsfähigen Erwachsenen ab 25 geht leicht zurück

54.694 arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren sind 2022 im Mindestsicherungsbezug, sie repräsentieren damit die größte Gruppe in der Mindestsicherung. Gegenüber dem Vorjahr ist ein leichter Rückgang von 2 % (bzw. 1.048 Personen) zu verzeichnen, dies entspricht der Entwicklung der letzten Jahre ab 2019. Am höchsten waren die Werte in den Jahren von 2016 bis 2018.

Erstmals höherer Männer- als Frauenanteil

Die Zahl der arbeitsfähigen Bezieher*innen ab 25 Jahren ist um 2 % zurückgegangen, es zeigen sich jedoch starke geschlechtsspezifische Unterschiede. Die Zahl der Frauen ist um 5 % auf 26.972 Personen gesunken, die Zahl der Männer ist hingegen um 1 % auf 27.772 Personen gestiegen. Die Zahl der Männer übersteigt damit die Zahl der Frauen geringfügig, die Frauenquote liegt bei 49%.

Der Hauptgrund für den Zuwachs an Männern in dieser Zielgruppe ist die starke Zunahme an drittstaatsangehörigen Männern (+14 % bzw. +1.889 Personen). Bei allen anderen Staatsbürgerschaftsgruppen ist die Anzahl der Männer rückläufig.

Sowohl Abgänge als auch Zugänge nehmen zu

Insgesamt sind 6.571 arbeitsfähige Erwachsene aus dem Vorjahr nicht mehr im Leistungsbezug, der Rückgang ist um 14 % höher als im Jahr davor. Diese rückläufige Tendenz ist generell feststellbar, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Auch 2.823 Drittstaatsangehörige sind aus dem Leistungsbezug ausgeschieden. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 30 % gegenüber dem Vorjahr.

Bei den erstmaligen Zugängen zeigt sich hingegen ein völlig anderes Bild. Insgesamt sind 3.790 arbeitsfähige Erwachsene erstmals im Leistungsbezug der Wiener Mindestsicherung – um knapp 18 % mehr als im Vorjahr. Österreicher*innen und EU-Bürger*innen weisen um ein Viertel weniger Erstanfälle auf als im Vorjahr. Demgegenüber stehen 3.105 Drittstaatsangehörige im erstmaligen Leistungsbezug, eine Steigerung von 40 % gegenüber 2021.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 6.2 – Zur Lage der Erwachsenen ab 25 Jahren in Wien

Siehe Tabellenband – Erwachsene ab 25 Jahren