11. Alleinerziehende

11.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Unter Alleinerziehende werden alle Elternteile bzw. Obsorgeberechtigten subsumiert, die mit minderjährigen Kindern alleine in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Minderjährigen selbst werden hier nicht gezählt (siehe Kapitel Minderjährige).

Die Mindestsicherungsquote der Alleinerziehenden sinkt

Im Jahr 2022 beträgt die Mindestsicherungsquote der Alleinerziehenden 12 %. Das bedeutet, dass 12 % (9.544 Personen) der in Wien lebenden Alleinerziehenden die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil um 2 % (98 Personen) verringert.

In den letzten zehn Jahren schwankte die Mindestsicherungsquote zumeist zwischen 12 % und 14 %, nur im Jahr 2018 betrug die Quote 11 % – der niedrigste Wert in diesem Zeitraum.

95 % der Alleinerziehenden sind Frauen

Die Anzahl der alleinerziehenden Erwachsenen in der Mindestsicherung sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 97 Personen (–1 %), von 9.637 auf 9.540 Alleinerziehende. Der überwiegende Teil der Beziehenden ist weiblich. 95 % der Alleinerziehenden sind Frauen und 5 % sind Männer. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Frauen um 101 Personen gesunken (–1 %), während sich bei den Männern die Anzahl um drei Personen erhöht hat (+1 %).

Anstieg bei den Erstanfällen

Die Gesamtzahl der alleinerziehenden Bezieher*innen ist gesunken, allerdings erhöhte sich mit 341 Erstanfällen die Anzahl jener, die zum ersten Mal die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Das Plus beträgt 17 % gegenüber dem Vorjahr. Bei den Männern steigen die Erstanfälle von 27 auf 45 Personen (+66 %) und bei den Frauen von 265 auf 297 Personen (+12 %).

Mehr Alleinerziehende mit Erwerbseinkommen

51 % (4.580 Personen) der alleinerziehenden Erwachsenen in der Mindestsicherung beziehen ein AMS- bzw. Erwerbseinkommen. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Anzahl der Personen mit Erwerbseinkommen um 20 % (+230 Personen), während jene der Alleinerziehenden mit AMS-Einkommen um 6 % sinkt (–231 Personen). Anzunehmen ist, dass eine Verschiebung vom AMS-Einkommen in die Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Trotz Beschäftigung bleibt die Inanspruchnahme der Mindestsicherung notwendig.

36 % sind durch die Mindestsicherung krankenversichert

Von den 9.540 alleinerziehenden Erwachsenen nehmen 3.409 (36 %) die Krankenversicherung der Mindestsicherung in Anspruch. In diesen Fällen ist es den Alleinerziehenden nicht möglich, sich und die im Haushalt lebenden Kinder durch Beschäftigung, Mitversicherung oder andere Träger zu versichern.

Alleinerziehende leben zumeist mit einem oder zwei Kindern

77 % der Alleinerziehenden leben mit einem oder zwei minderjährigen Kindern im Haushalt. Bei den Haushaltsgrößen der Alleinerziehenden sind leichte Veränderungen zu erkennen: Die Anzahl der Beziehenden mit einem oder zwei Minderjährigen geht leicht zurück (–2 % bzw. –1 %), Alleinerziehende mit vier und mehr Minderjährigen verzeichnen ein Plus von 2 %.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 11.2 – Zur Lage der Alleinerziehenden in Wien

Siehe Tabellenband – Alleinerziehende