Magistratsabteilung 35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Die Aufgaben der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) beinhalten die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes und des Staatsbürgerschaftsrechts sowie die Mitwirkung im Personenstands- und Matrikenrecht.
Weiterführende Informationen zum Inhalt: MA 35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Kontakte und Themen - Stadt Wien
Projekt- und Schwerpunktüberblick
Wien wächst – und insbesondere der Anteil der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Um der steigenden Menge an Verfahren, der komplexen Rechtsmaterie und den hohen Qualitätsansprüchen auch in Zukunft gerecht werden zu können, startete die Abteilung 2025 das Programm NOVA (Nachhaltige Optimierung der Vermittlung und Anreicherung von Wissen). In acht Teilprojekten werden u. a. das Wissensmanagement, das Wissenscontrolling, die Standardisierung und die Wissenskultur weiter ausgebaut.
Einwanderung
Im Fachbereich Einwanderung wurden 2025 insgesamt 143.600 Verfahren abgeschlossen. Das beinhaltet sowohl Erst- als auch Verlängerungsanträge sowie Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte im Vergleich zum Vorjahr weiter gesenkt werden – im Bereich Drittstaaten um rund 7 Prozent auf durchschnittlich 52 Tage.
Staatsbürgerschaft
Der Fachbereich Staatsbürgerschaft umfasst neben der Inlandseinbürgerung (Staatsbürgerschaftsanträge von in Wien lebenden Personen) auch die Zentren „Staatsbürgerschaftsevidenz“ und „Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten“.
Insgesamt 21.700 Verfahren wurden 2025 im Fachbereich Staatsbürgerschaft abgeschlossen. Rund 10.300 davon betrafen den Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft von NS-Opfern und ihren Nachkommen.