Magistratsabteilung 2 - Personalservice
Die Abteilung Personalservice (MA 2) betreut als interne Dienstleisterin rund 98.400 aktive und pensionierte Bedienstete der Stadt Wien in deren dienst-, besoldungs- beziehungsweise pensionsrechtlichen Angelegenheiten. Die Abteilung ist nicht nur für die Bezugsverrechnung der Bediensteten zuständig, sondern nimmt auch die Aufgaben als Dienstgeberin beziehungsweise Dienstbehörde und Disziplinarbehörde wahr. In der Abteilung werden die für die Bediensteten der Stadt Wien während ihres Dienstverhältnisses geltenden Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere das Dienst- und Besoldungsrecht, das Pensions-, das Personalvertretungs-, das Bedienstetenschutz- sowie das Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht.
Darüber hinaus führt die Abteilung die Bürogeschäfte der Wiener Gleichbehandlungskommission und der gemeinderätlichen Personalkommission.
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Digitalisierung und Systemoptimierung:
Programm „Personalsysteme Neu“. Die Leitung dieses aus zehn Projekten bestehenden Programms obliegt der MA 2. Durch eine Implementierung von SAP-Human Experience Management (HXM) inkl. SuccessFactors (SF) wird bereits jetzt an der für das Jahr 2029 geplanten Umstellung der derzeitigen Personalverwaltungssysteme auf SAP intensiv gearbeitet.
Ein Projekt dieses Programms ist der elektronischer Personalakt. Damit wird eine revisionssichere Dokumentenverwaltung (Erstellung, Führung und Archivierung) der digitalisierten, personalaktenrelevanten Prozesse ermöglicht und sichergestellt.
Die Abteilung beteiligt sich außerdem aktiv an mehreren Projekten zur Verbesserung der Attraktivität der Arbeitgeberin Stadt Wien, und zwar:
am „Essenszuschuss NEU“. Die Stadt Wien gewährt ihren Mitarbeiter*innen als freiwillige Sozialleistung einen Essenszuschuss. 2024 wurde der Umstieg auf eine neue Karten- und Applösung vorbereitet.
am „Jobticket“, das am 1. Mai 2024 erfolgreich gestartet wurde. Die MA 2 war nicht nur in der Projektphase davor maßgeblich an der Konzeption des Jobtickets beteiligt, sondern gemeinsam mit den Personalstellen der unterschiedlichen Dienststellen für die praktische Umsetzung verantwortlich.
am Projekt „Flexitime“.
Daten und Fakten
- 69.074 Bedienstete (ohne Aushilfs- und Saisonbedienstete) waren mit Stichtag 31. Dezember 2024 beim Magistrat der Stadt Wien beschäftigt.
- 83,92 Prozent der Bediensteten standen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, davon fallen 41,98 Prozent unter die Vertragsbedienstetenordnung 1995 und 41,94 Prozent unter das Wiener Bedienstetengesetz. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtinnen und Beamte) standen 16,09 Prozent. Der Frauenanteil betrug 64,25 Prozent.
- 29.317 Bedienstete wurden durch das SES-Team („Struktur-Einsatz-Service Elektronische Arbeitszeiterfassung“) betreut.
- 6.388 Personen (ohne Aushilfs- und Saisonbedienstete) wurden neu in den Dienst der Stadt Wien aufgenommen.
- 25.461 Personen erhielten Ruhe- oder Versorgungsbezüge.
Im Focus des Tätigkeitsbereichs der Abteilung lagen außerdem:
- Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Weitergewährung des Pflegebonus für das in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen tätige Pflege- und Betreuungspersonal für die Jahre 2025 bis 2028
- Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Dienstfreistellung zur notwendigen Begleitung eines Kindes bei einem Rehabilitationsaufenthalt
- Legistische Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Evaluierung der Dienstrechts- und Besoldungsreform“
- Ermöglichung von vom Wiener Bedienstetengesetz abweichenden Regelungen in Dienstverträgen für Studierende der Humanmedizin, die sich auf einen im öffentlichen Interesse gewidmeten Studienplatz beworben haben
- Aufnahme der Berufsfamilie „Operationsmanagement“ in das Wiener Bedienstetengesetz
- Verankerung besoldungsrechtlicher Sonderbestimmungen im Wiener Bedienstetengesetz zur Beschäftigung von Auszubildenden im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten und zur Hebamme sowie zur Beschäftigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu Fortbildungszwecken bei gleichwertiger Ausbildung im Ausland
- Vereinheitlichung der Abgeltung für in der Nacht oder an einem Sonn- oder Feiertag innerhalb der Normalarbeitszeit geleistete Stunden bei gleichzeitiger Anhebung des Stundensatzes