1. Klimaschutz

1.6 Fluorierte Gase

Wo steht Wien mit den Emissionen?

Fluorierte-Gase (F-Gase) sind für rund 9 Prozent der leitzielrelevanten Treibhausgasemissionen in Wien verantwortlich. Die Emissionen sind bis 2018 stetig angestiegen, weil F-Gase oft anstelle der ozonzerstörenden und inzwischen verbotenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) verwendet werden. Durch die Auswirkungen der EU-F-Gas-Verordnung nehmen die Emissionen seit dem Jahr 2018 ab. 2023 lagen die Treibhausgasemissionen durch F-Gase in Wien bei 383 Kilotonnen CO2-Äquivalent. Dieser Wert liegt 35 Prozent über dem Wert aus dem Jahr 2005. Pro Kopf betrachtet, liegt ein Wert von 0,19 Millionen CO2-Äquivalent vor, und ist damit um 0,02 Millionen CO2-Äquivalent höher als im Jahr 2005.

Entwicklung der gesamten und leitzielrelevanten Treibhausgasemissionen in Wien 2005-2023 im Sektor Fluorierte Gase
Die Abbildung zeigt die Entwicklung der gesamten und leitzielrelevanten Treibhausgasemissionen in Wien 2005-2023 im Sektor Fluorierte Gase. Die gesamten Treibhausgasemissionen in Wien sind vom Jahr 2005 von 284 Kilotonnen CO2-Äquivalent auf 383 Kilotonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2023 angestiegen. Der Anstieg war insbesondere bis 2018, seither sinken die Emissionen wieder.
Abbildung 7: Entwicklung der gesamten und leitzielrelevanten Treibhausgasemissionen in Wien 2005-2023 im Sektor Fluorierte Gase (Stand: 2025, Quelle: siehe Fußnote Nr. 1)

Fluorierte Gase werden vor allem als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen aber auch als Treibmittel für Schäume eingesetzt. Ihre Regulierung obliegt der Europäischen Union, entsprechend sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Wien beschränkt. Zukünftig ist mit sinkenden Emissionen als Resultat der im Jahr 2024 in Kraft getretenen Verschärfungen der EU-F-Gas-Verordnung zu rechnen.

Wo steht Wien mit den Umsetzungen?

Im Wiener Klimafahrplan ist 1 Hebel identifiziert. Dessen Umsetzungsfortschritte werden in diesem Kapitel zusammengeführt.

HEBEL 1: Klimatisierungsbedarf reduzieren

Wien setzt Maßnahmen zur Reduktion des Klimatisierungsbedarfs von Gebäuden

Maßnahmen zur Reduktion des Klimatisierungsbedarfs von Gebäuden in unterschiedlichen Formen in Umsetzung

Maßnahmen im Außenbereich des Gebäudes tragen wesentlich zur Reduktion des Klimatisierungsbedarfs bei. Hierzu wird auf die zahlreichen Umsetzungen im öffentlichen Raum im Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude verwiesen.

Passive Maßnahmen direkt am Gebäude, wie auskragende Balkone zur Verschattung, Sonnenschutz an Fenstern, idealerweise außenliegend, Wärmedämmung oder auch Fassadenbegrünung reduzieren die Hitze in hohem Maße. Die Stadt Wien fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Markisen zum Sonnenschutz mit einem einmaligen Zuschuss.

Maßnahmen auf Ebene der baulichen Konstruktion und Haustechnik (auch aktive Maßnahmen genannt) tragen zur Temperierung der Gebäude bei. Hierzu zählen Wärmepumpensysteme, die im Winter heizen, im Sommer kühlen und somit einen effizienten und emissionsfreien Betrieb ermöglichen. Abhängig von Art der Wärmepumpe oder des Wärmeabgabesystems sind solche Systeme im Neubau und bei der Nachrüstung im Bestand förderbar. Bauteilaktivierung ist eine weitere Option, die in erster Linie bei Neuerrichtung möglich ist.

Zur Eindämmung des Gebäudeenergieverbrauchs setzt die Stadt Wien auch Leitfäden mit Anwendungsempfehlungen für optimiertes Nutzen der Gebäude und Räume eine wichtige Rolle. So gibt es etwa das Raumbuch des Bau- und Gebäudemanagements (MA 34) (siehe dazu auch „Die Stadt und ihre Unternehm(ung)en als Vorbild“, Kapitel 1.2 Gebäude, Hebel 2; Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung, Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude, Hebel 2) oder auch seit Juli 2025 den Leitfaden „Hitzeschutz, Raumklima, Raumtemperatur“ in Hitzefällen für Kindergärten (MA 10).

Durch Maßnahmen und Kontrollen soll ein Wildwuchs an selbstinstallierten Klimageräten eingedämmt werden

Installation von Klimageräten in Wohnungen ist unter Einhaltung von Reglungen möglich

Installationen von Klimageräten sind in den Wiener Wohnungen möglich Klimageräte. Diese sind durch ein Fachunternehmen zu montieren. Ob eine Bewilligungspflicht nach der Bauordnung für Wien vorliegt, hängt von technischen Kriterien (Lautstärke, Kältemittel) und von der Wirkung auf das Stadtbild (Schutzzone) ab. Jedenfalls sind nur Anlagen bewilligungsfrei, die weniger als 1,5 Kilogramm Kältemittel bestimmter Sicherheitsklassen enthalten. Auch für nicht bewilligungspflichtige Geräte sind privatrechtliche Verpflichtungen (etwa Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz) zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung aller Grund(mit)eigentümer*innen der Liegenschaft einzuholen.