2.2 Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume
Wo steht Wien mit den Umsetzungen?
Im Wiener Klimafahrplan sind 3 Hebel identifiziert. Deren Umsetzungsfortschritte werden in diesem Kapitel zusammengeführt.
Strategien, Programme und Expertise innerhalb des Magistrats ziehen am gleichen Strang
Die Ziele des Wiener Klimafahrplans im Bereich Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume gehen Hand in Hand mit städtischen Programmen zum Schutz der Wälder, Wiesen und Gewässer, zur Förderung der Biodiversität sowie der Erholungsmöglichkeiten für Menschen in Wien. Insbesondere die langjährige Expertise und verstetigten Prozesse innerhalb des Magistrats und das in Einklang bringen der europäischen Zielsetzungen mit den Wiener Zielsetzungen sind als wesentliche Meilensteine für die Umsetzungen zu nennen.
Die Grün- und Freiraumplanung hat in Wien eine historische Tradition: Der Beschluss des Wald- und Wiesengürtels im Jahr 1905 oder das „1.000 ha Programm“, das übergeordnete Grünräume definiert hat. Die Sicherung der heutigen Wiener Grün- und Freiräume reicht bis in die k. u. k-Monarchie zurück – wie zum Beispiel der Wienerwald mit dem Lainzer Tiergarten oder dem Prater. Im Jahr 1996 kam mit dem Nationalpark Donau-Auen ein einzigartiger Naturraum hinzu und 2005 mit der Initiative der Länder Niederösterreich und Wien der „Biosphärenpark Wienerwald (UNESCO Auszeichnung „Biosphärenpark“).
Die jüngsten Aktivitäten im Bereich Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume sind im Wien Plan festgelegt. Darin werden das Wiener Grünraumsystem geschützt und weiterentwickelt sowie die Wiener Wald- und Wiesencharta zur Förderung der Biodiversität und der Erholungsmöglichkeiten für Menschen in Wien verankert.
Das gleichnamige Programm Wiener Wald- und Wiesen-Charta wurde im Zeitraum von April 2021 bis März 2025 umgesetzt. Der Ergebnisbericht nennt zahlreiche Umsetzungen und zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen. Die Charta ist Impulsgeberin für Wiens Grünraumentwicklung, denn sie definiert zentrale Haltungen, Leitsätze, Aktionspläne und Schlüsselmaßnahmen für die langfristige Sicherung und Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und Lebensqualität in Wien.
Mit dem Leitbild Grünräume im Wien-Plan wird die Sicherung, Vernetzung und Ausweitung der städtischen Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume vor dem Hintergrund einer wachsenden Bevölkerung und einer zunehmenden Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel etwa im Wiener Baumschutzgesetz, im Wiener Naturschutzgesetz verankert. In diesem Leitbild ist auch der Agrarstrukturellen Entwicklungsplan 2025 (AgSTEP) sichtbar gemacht.
HEBEL 1: Wiener Wälder, Wiesen und Gewässer schützen, pflegen und stärken
Aktiver Waldbau mit kleinflächigen Pflegemaßnahmen
Monitoring der Zusammensetzung heimischer Waldbestände erfolgt seit 1990
Die Zusammensetzung heimischer Waldbestände wird seit den 1990er Jahren in einem laufenden Monitoring durch die Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) erfasst. Das Monitoring bezieht sich ausschließlich auf die im Eigentum der Stadt Wien stehenden und von der MA 49 verwalteten Wälder. Alle 10 Jahre werden die Waldbestände stichprobenartig gemonitort und Daten zur Baumartenzusammensetzung, Zuwächsen, etc. erhoben. Das Monitoring ist zeitaufwändig und ressourcenintensiv, aber gleichzeitig ein wertvolles Instrument, um über lange Datenreihen Trends abbilden zu können. Es hat in Zeiten von raschen klimatischen Veränderungen und der Umsetzung der Maßnahmenbündel des Klimafahrplans zusätzlich an Relevanz gewonnen. So lassen sich aus dem Monitoring etwa Aussagen darüber treffen, welche Baumarten klimatischen Veränderungen weniger gewachsen sind und vermehrt absterben oder wie stark sich die Natur selbst erneuert. Diese Informationen fließen in die Waldbau- und Pflegearbeiten ein.
Stadt Wien setzt auf eine Vielfalt an heimischen, standortgerechten, möglichst „klimafitten“ Baum- und Gehölzarten
Bei Aufforstungsmaßnahmen wird auf die Auswahl heimischer, standortgerechter Baumarten und eine hohe Biodiversität geachtet. Ziel ist eine größtmögliche Stabilität und Resilienz der Wälder zu gewährleisten. Dabei kommen für eine große Strukturvielfalt geeignete Baumarten und Gehölzarten zum Einsatz (zum Beispiel Haselnuss).
Die Revierförster*innen der Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) verfügen über Expertise betreffend des Sortiments und der standortspezifischen Auswahl geeigneter Baumarten. Aktuell schreiten klimatische Änderungen allerdings so rasch voran, dass vorhandenes Wissen überholt wird. Daher wird auf Beobachten, Lernen und das Sammeln von Erfahrungen gesetzt wie auch auf ein möglichst breites Spektrum an Arten. Der Fokus liegt darauf, herauszufinden, welche Zusammensetzung an einem bestimmten Standort bei steigenden Hitze- und Trockenperioden gut funktioniert.
Kleinflächige Pflegemaßnahmen und Anpassung der Eingriffsstärke werden forciert
Wurde bis Ende der 1990er Jahre noch großflächig, unter der Prämisse des effizienten Maschineneinsatzes, gearbeitet, wird durch die Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) seit den 2000er Jahren auf kleinflächige Pflegemaßnahmen gesetzt. Das reduziert Stresssituationen für Bestände, erhöht allerdings den Aufwand durch häufigere Pflegemaßnahmen auf derselben Fläche. Die (MA 49) legt bei solchen Abwägungen und Priorisierungen einen besonderen Wert auf die ökologischen Aspekte.
Waldleitfaden dient als Rahmen für umweltverträgliches Vorgehen
Der Waldleitfaden fasst Grundlagen des Waldmanagements und der Waldbewirtschaftung zusammen. Die Informationen stehen im Kontext des Wiener Naturschutzgesetzes. Sie setzen einen Schwerpunkt auf ein umweltverträgliches Vorgehen in den Wäldern der Wiener Schutzgebiete. Der Waldleitfaden wurde im Auftrag der Abteilung Umweltschutz (MA 22) im Jahr 2023 erstellt.
Aufforstungsaktion „Wald der jungen Wiener*innen" und „Park der Artenvielfalt“ in der Donaustadt und mit langer Tradition
Die Stadt Wien setzt großen Wert darauf, Neuaufforstung partizipativ zu gestalten. Jedes Jahr können sich Wiener*innen an der Aufforstungsaktion „Wald der jungen Wiener*innen" beteiligen. Alle sind eingeladen, zur Entstehung eines neuen Waldes beizutragen. Rund 10.000 neue heimische Bäume und Sträucher wie Eichen, Linden oder Ahorn werden in waldarmen Gebieten gepflanzt. Förster*innen der Stadt Wien helfen beim Setzen der Bäume und informieren über den Lebensraum Wald.
Die Aufforstungsaktionen haben Tradition. Sie finden bereits seit 1985 in waldarmen Gebieten im Nordosten und Süden der Stadt Wien statt. Seit Bestehen der Aktion im Jahr 1985 konnten bereits über 1 Million Quadratmeter neuer Wald geschaffen werden. Sie werden von der Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bildung und Jugend (MA 13) und wienXtra veranstaltet.
Im Sommer 2024 konnte der Bau des „Parks der Artenvielfalt“ im Stadtteilpark östlich des Badeteichs Hirschstetten im 22. Bezirk starten. Im Zuge dessen fand im November 2024 die Aufforstungsaktion „Wald der jungen Wiener*innen“ vor Ort statt. Auf einer Fläche von 11 Hektar entstehen eine neue Erholungsfläche und Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
„Wiener Wäldchen“ ermöglicht Stadtnatur auf kleinem Raum
Ein „Wiener Wäldchen" ist ein dichter, biodiverser und schnell wachsender Mini-Wald im dicht bebauten Stadtgebiet. Auf einer Fläche von 100 bis 300 Quadratmeter werden ungefähr 15 heimische Baum- und Straucharten gepflanzt. Die Pflanzen werden in den ersten Jahren gemulcht und gegossen und sind dann weitgehend sich selbst überlassen. Anfangs sind die Wiener Wäldchen zum Schutz der Setzlinge noch eingezäunt. Als geeignete Standorte werden insbesondere innerstädtische „Restflächen“ herangezogen, aber auch bestehende Parkanlagen und Plätze können geeignete Standorte darstellen. Die Wiener Wäldchen sind somit auch eine Maßnahme zur Förderung der Biodiversität.
Bisher sind mithilfe von Schüler*innen 14 „Wiener Wäldchen“ gepflanzt worden. Eine Ausweitung ist in Vorbereitung.
Das Konzept „Wiener Wäldchen“ erreichte beim Staatspreis für Klimawandelanpassung (Clia) im Jahr 2024 den 3. Platz in der Kategorie „Hitze“.
Auf mindestens 10 Prozent der Wiener Waldfläche soll sich der Wald ohne forstliche Eingriffe natürlich entwickeln können
Zielwert von 10 Prozent Wiener Waldfläche ohne forstliche Eingriffe mit 14,9 Prozent deutlich überschritten
Das Ziel, dass sich mindestens 10 Prozent der Wiener Waldfläche ohne forstliche Eingriffe entwickeln sollen, wurde mit 14,9 Prozent (Stand Februar 2025) erreicht und überschritten. Bei einem genauen Blick auf den Wiener Teil der Naturzone im Nationalpark Donauauen liegt der Wert bei 6 Prozent. Im Lainzer Tiergarten gibt es Bereiche ohne forstliche Eingriffe, wie auch im Wiener Wald, wo einige Bereiche schwierig erreichbar sind.
Die Flächen ohne forstliche Eingriffe werden aktuell nicht mehr ausgeweitet. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen gibt es aus historischen Gründen Waldbereiche, die bis heute artenärmer sind. Diese erfordern nun Pflege- und Verjüngungsmaßnahmen, um die Vielfalt und die Resilienz zu erhöhen. Umgekehrt gibt es auch Flächen, wo keine Eingriffe stattfinden, die aber nicht als Schutzgebiet kategorisiert werden.
Im Nationalpark Donau-Auen gilt zudem Prozessschutz. Das heißt, Eingriffe sind nicht erlaubt, auch nicht zum Schutz von Arten. Und das kann gerade in Zeiten des raschen Wandels, wo Pflege und aktives Ausprobieren betreffend die Artenzusammensetzung notwendig sind, einschränkend sein. Nach derzeitiger Rechtslage sind außerdem Erholungseinrichtungen im Waldgebiet zu sichern. Das bedeutet, dass Gefahrenräume im Umfeld von Wegen, Spielplätzen und Sitzbänken eliminiert werden müssen. In diesen Waldbereichen muss die Möglichkeit für Eingriffe daher bestehen bleiben.
Renaturierung von Fließgewässern und naturnahe Ausgestaltung des Uferbereichs
Renaturierung ist Kernaufgabe von Wiener Gewässer (MA 45)
Renaturierungsprojekte werden von Wiener Gewässer (MA 45) als Kernaufgabe seit vielen Jahren und Jahrzehnten umgesetzt. Der Liesingbach und der Wienfluss sind derzeit wie auch in den letzten Jahren die größten Renaturierungsvorhaben mit zahlreichen Renaturierungsmaßnahmen.
Herausforderungen bestehen in langen Vorlauf- und Planungszeiten und im Ausschöpfen voller Potentiale
Mit dem steigenden öffentlichen Interesse an Klimaanpassungsmaßnahmen rückte die Renaturierung von Fließgewässern mehr in die öffentliche, politische und mediale Aufmerksamkeit. Renaturierungsprojekte sind sehr aufwendige und planungsintensive Projekte. Sie werden abschnittsweise und mit großen Vorlauf- und Planungszeiten umgesetzt und können nicht rasch intensiviert werden.
Oberstes Gebot ist die Vereinbarkeit von Hochwasserschutz und Sicherstellung des ökologischen Nutzens. An manchen Standorten müssen diese Ziele nicht im Widerspruch stehen. An anderen kann ein Renaturierungspotential unter den Vorgaben des Hochwasserschutzes mitunter nicht voll ausgeschöpft werden. Etwa in innerstädtischen Lagen, wo Hochwasserschutz (zum Beispiel entlang des Wienflusses) Priorität hat. Herausforderungen bestehen darin die Raumressourcen zu sichern, also Platz für Renaturierungen zu erhalten. Dies trifft besonders dann zu, wenn es sich um private Grundstücke handelt, die abgetreten werden müssten.
Umsetzung von Pilotprojekten zur aktiven Klimaanpassung von Ökosystemen
Projekte untersuchen Resilienz von Waldökosystemen
Die Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) untersucht im Rahmen eines Projektes des Innovationsmanagements im Magistrat der Stadt Wien, welche forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsansätze zu einer Verbesserung der Vielfalt und Resilienz in Waldökosystemen führen können. Eine Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um zu evaluieren, wie man mit neuen Herausforderungen der Klimakrise umgeht. Bisherige Arbeitsweisen werden reflektiert, Erfahrungen gesammelt und die Erkenntnisse vor allem in der Forstverwaltung Wienerwald bereits laufend umgesetzt.
Die Überlegungen und Umsetzungen zu klimaangepassten Bewirtschaftungsformen von Wiesen, Heißländen oder Trockenrasen sind Grundlagen für neue Prozesse.
Projekte untersuchen Resilienz von Gewässerökosystemen
Wiener Gewässer (MA 45) ist beziehungsweise war an 2 Projekten des EU-Förderprogramms LIFE beteiligt. Ergebnisse und Maßnahmen dieser Projekte werden nach Abschluss von der Abteilung weiterverfolgt und in die Arbeitspraxis übernommen.
Das Projekt LIFE DICCA („Danube Island Climate Change Adapation“) ist seit Ende September 2024 nach 5-jähriger Laufzeit abgeschlossen. Ziel des Projekts war es, am Beispiel der Donauinsel eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel für innerstädtische Ökosysteme zu entwickeln. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung getestet und über die Projektlaufzeit gemonitort. Die Sammlung und Evaluierung dieser Maßnahmen ist im „Integrativen Klimaaktionsplan“ zusammengefasst.
2020 startete das Projekt LIFE EnCAM. Das Projekt zeigt am Beispiel des „Integrativen Hochwasserschutzes Liesingbach", wie die Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel erfüllt werden können. Zusätzliche klimaschonende Maßnahmen wurden im Rahmen der Renaturierungsmaßnahmen am Liesingbach umgesetzt. Zu nennen sind Planungsmaßnahmen (etwa Berücksichtigung von Kriterien einer klimaschutzbezogenen Vergabe in Ausschreibungen für Baustellen) wie auch Bauarbeiten am Liesingbach (zusätzliche Beschattung, Baumpflanzungen, Pflegekonzepte, Monitoring der Wassertemperatur, Bekämpfung von Neophyten).
Ehemaliger Verschiebebahnhof Breitenlee wird zum Europaschutzgebiet
In Breitenlee wurde eine 70 Hektar große Fläche eines ehemaligen Verschiebebahnhofs der ÖBB durch die Stadt Wien erworben. In einer Laufzeit von 10 Jahren soll die Fläche (in Summe dann 90 Hektar) zu einem Europaschutzgebiet (Natura 2000) weiterentwickelt werden. Dieses Areal dient als wichtiger Naturkorridor zwischen Bisamberg und Lobau, da der ökologische Wert und die Artenvielfalt besonders ausgeprägt sind. Die Größe des geplanten Schutzgebietes wie auch die Vielzahl an geplanten Biodiversitäts-Maßnahmen mit besonderem Fokus auf resiliente Wälder machen das Projekt zu einem einzigartigen und pilotartigen Vorhaben für Klimaanpassung von Ökosystemen.
Anpassung und Vereinheitlichung der Schutzgebietsverordnungen
Studie Landschaftsplan Wienerwald gibt Entwicklungsperspektiven
Das Wiener Naturschutzgesetz (WNSchG) bildet die rechtliche Basis für die Ausweisung unterschiedlicher Schutzgebiete in Wien. Landschaftsschutzgebiete dienen der Bewahrung von besonderen Landschaftsgestalten, bedeutenden Kulturlandschaften oder naturnahen Erholungslandschaften. Ihre Ausweisung und ihr Umfang werden durch Verordnungen des Wiener Gemeinderats festgelegt.
Der Landschaftsraum Wienerwald spielt als wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in Wien und für den Erhalt der Biodiversität eine wichtige Rolle. Die Studie „Landschaftsplan Wienerwald“ versucht unter Koordination der Abteilung Umweltschutz (MA 22) die Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten neu zu beleuchten und zu vereinheitlichen. Außerdem sollen auf Basis des „Natur Restauration Laws“ (Wiedererstellungsverordnung) und der aktuellen Planungen und Strategien der Stadt Wien die naturschutzfachlichen Konflikte analysiert werden. Darauf folgen planerische Handlungsansätze und neue Maßnahmen im Kontext aktueller Dynamiken des Klimaschutzes, des Wandels der Agrarstrukturen und der Naherholungstrends.
HEBEL 2: Erholungsräume sichern, ausweiten, gestalten und vernetzen
Vernetzung und Sicherung der Grünräume in und um Wien
Um den negativen Auswirkungen der Klimakrise entgegenzuwirken, ist oberstes Ziel, den hohen Grünraumanteil von mindestens 50 Prozent in Wien zu halten. Die Vernetzung und Sicherung von Grünräumen sind zentral für die Klimaresilienz Wiens, aber auch für die Aufrechterhaltung und Stärkung der Ökosysteme im Sinne der Biodiversität.
Vernetzung und Sicherung von Grünräumen in relevanten Leitzielen und Planungsprozessen der Stadt Wien verankert
Die Vernetzung und Sicherung von Grünräumen sind seit Jahren verstetigte Prozesse, die durch die Zusammenarbeit verschiedener Dienststellen unterstützt werden. Zentrale Planungsgrundlage ist das Leitbild Grünräume im Wien-Plan. Dieses Leitbild ist die räumlich-strategische Vorgabe für die Bewahrung und Entwicklung der Wiener Grün- und Freiräume. Es erfasst bestehende Grünräume und definiert Bereiche, in denen keine Siedlungsentwicklung erfolgen darf. Damit schafft das Leitbild Grünräume eine planerische Grundlage für die Stadtteilplanung und die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.
Die Erweiterung des Grünraumsystems erfolgt durch neue Parkanlagen (siehe dazu auch „Zusätzliche Erholungsräume“, Kapitel 2.2 Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume, Hebel 2), die Begrünung von Straßen und Plätzen (siehe dazu auch „Umgestaltung des bestehenden Straßenraums“, Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude, Hebel 1) und auf Bauplätzen in Form wohnungsbezogener Freiräume. Wohnungsbezogene Freiräume werden systematisch im Planungsprozess berücksichtigt (siehe dazu auch „Monitoring der Erreichbarkeit von öffentlich zugänglichen Grünflächen“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 1).
Neue Rechtsgrundlagen durch die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 geschaffen
Unterstützt werden die strategischen Ziele der Stadt Wien durch eine (zunehmende) rechtliche Verankerung, unter anderem in der Bauordnung für Wien. Der Wiener Wald- und Wiesengürtel ist historisch als Schutzgebiet „für die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen zur Wahrung der gesundheitlichen Interessen der Bewohner[*innen] der Stadt Wien und zu deren Erholung in freier Natur“ verankert (siehe dazu auch „Implementierung einer Regelung zur Ausgestaltung von Grün- und Freiflächen im Sinne der Klimaanpassung“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 2).
Zusätzliche Erholungsräume
Grünflächensicherung findet vorausschauend und systematisch statt
Bevölkerungswachstum und die Entwicklung neuer Stadtentwicklungsgebiete verlangen eine vorausschauende Grünflächensicherung, um die zukünftigen Einwohner*innen mit ausreichend Grünraum versorgen zu können. Bei der Entwicklung von Stadtentwicklungsgebieten erfolgt eine Beurteilung des Grünraumangebots für die neuen Bewohner*innen. Im Wien-Plan werden Standards der Grünraumversorgung in Form von quantitativen Mindesterfordernissen in Fläche pro Person festgelegt und mit qualitativen Merkmalen ergänzt. Die Erhebung und Berücksichtigung des Bedarfs erfolgen auf allen Ebenen in geregelten Abläufen und in engem Austausch mit den beteiligten Dienststellen, insbesondere im Rahmen der Stadtteilplanung (siehe Fußnote Nr. 1).
Großflächige Naherholungsgebiete wie der Regionalpark DreiAnger und der Norbert-Scheed-Wald im Norden Wiens werden in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.
Zusätzlich wurden die Grundlagen erarbeitet für die Freiraumentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten Siedlungsentwicklung im Südraum Wiens.
Kooperation mit Nachbargemeinden, Stadt-Umland-Management (SUM) und Planungsgemeinschaft Ost (PGO)
Die Weiterentwicklung des Grüngürtels erfolgt in Kooperation mit den Nachbargemeinden sowie unter Einbindung der Planungsgemeinschaft (PGO) und des Stadt-Umland-Managements (SUM).
Neue Erholungsräume gesichert und geschaffen
Durch Flächenankauf und Flächenwidmung werden an verschiedenen Orten Wiens neue Flächen gesichert und neue Parkanlagen geschaffen, wie etwa der 9.000 Quadratmeter große Walter Kuhn-Park im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut” oder die 93.000 Quadratmeter große Parkanlage Freie Mitte im Stadtentwicklungsgebiet Nordbahnhof oder die zukünftigen Erholungs- und Freiräume am ehemaligen Nordwestbahnhof
Im Donaufeld wurden bereits Flächen dort gekauft, wo in den Planungen der Grünzug vorgesehenen ist. Weiters wurden Verträge mit Bauträger*innen abgeschlossen. Für deren Flächen konnten Vereinbarungen getroffen werden, sie unentgeltlich an die Stadt Wien zu verpachten. Dafür übernimmt die Stadt Wien die Ausgestaltung und Pflege dieser Flächen.
Sicherung des freien Zugangs zu Oberflächengewässern
Potentiale für freie Zugänge zu Oberflächengewässern in Wien gut genutzt
Die Sicherung des freien Zugangs zu Oberflächengewässern wird von Wiener Gewässer (MA 45) seit Jahren verfolgt. Im Wien-Plan ist ein verbesserter Umgang mit der Ressource Wasser ebenfalls festgeschrieben (siehe Fußnote Nr. 1).
Die Benutzung der öffentlichen Gewässer ist innerhalb der durch das Wasserrechtsgesetz 1959 gezogenen Schranken gestattet. Der freie Zugang zu Oberflächengewässern ist auf sehr hohem Niveau möglich. Die Uferbereiche entlang der Flüsse und Bäche gehören zu großen Teilen der Stadt Wien. Diese Flächen wurden teils für den Hochwasserschutz und Pflege- und Renaturierungsarbeiten angekauft. Bei neuem Bedarf wird versucht, zusätzliche Grundstücke anzukaufen und umzuwidmen.
Etwas weiter in die Vergangenheit greifende Beispiele für die Öffnung des freien Zugangs sind das Arbeiterstrandbad (2015), die Strombucht (2016) oder weite Abschnitte der Alten Donau, die laufend um neue Stege, Schwimmplattformen und Ufersanierungen und -gestaltungen ergänzt werden. Auf der Donauinsel und entlang der Neuen Donau sind Badezugänge möglich. Vor allem an der Alten Donau ist das Potential der Nutzung weitestgehend ausgeschöpft. Demzufolge liegt der Fokus auf der Verbesserung der Zugänglichkeiten. Im Bereich der Donauinsel und an der Neuen Donau wurden mit Projekten wie CopaBeach und Pier 22 Uferbereiche neugestaltet und die Zugänglichkeit zum Wasser erhöht.
Ausgewogene Differenzierung von Freizeitangeboten
Die Überlastung von Lebensräumen durch eine intensive Freizeitnutzung ist vielerorts spürbar
Für die Entlastung von Lebensräumen setzt die Stadt Wien auf verbesserte lokale Angebote, Information und Kontrolle
Die Besucher*innenlenkung und eine damit einhergehende Reduktion der Überlastung von Lebensräumen wird in Wien durch eine Differenzierung und ein verbessertes lokales Angebot von Freizeitangeboten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen verfolgt.
Auch um illegale Nutzungen zu reduzieren, wurden bessere lokale Angebote geschaffen. Zum Beispiel wurden Mountainbikestrecken adaptiert und ergänzt. Zusätzliche Hundezonen wurden etwa in Stammersdorf und Strebersdorf geschaffen. Diese Umsetzung führte jedoch nicht zu einer Verringerung der Frequenz der Hunde ohne Leine auf anderen Wiesen. Das alleinige Angebot lenkt die Besucher*innen also nicht. Aus diesem Grund setzt die Stadt Wien auf Information, den direkten Kontakt wie auch Kontrollen vor Ort.
Ein positives Beispiel ist die Kampagne Lobau Miteinander. Revierpersonal, Polizei und die Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) sprechen Besucher*innen abseits der Wege an und informieren über Naturschutz und Verhaltensregeln in der Lobau.
Indikatoren hinsichtlich Überlastung sind in Ausarbeitung
Die Festlegung von Indikatoren zur Abschätzung der Überlastung von Naturräumen ist komplex. Es ist methodisch schwierig, eine Änderung im Naturraum rein auf die Erholungsnutzung oder Überlastung zurückzuführen. Vor allem bei Tieren gibt es viele Einflussfaktoren auf verändertes Verhalten. Eine zusätzliche Herausforderung ist, geeignete Datenreihen zu finden, die in ausreichender Qualität und ausreichender Beobachtungsdauer in die Vergangenheit vorhanden sind. Um Abschätzungen treffen zu können, beschäftigen sich die Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) und Umweltschutz (MA 22) aktuell mit der Entwicklung geeigneter Indikatoren.
Förderung der Erreichbarkeit von Erholungsräumen mit dem Umweltverbund
Viele Ansätze ermöglichen die gute Erreichbarkeit von Erholungsräumen im Umweltverbund
Die Förderung des Umweltverbundes ist Ziel der Stadt Wien und wird in vielfältigen Maßnahmen auch umgesetzt (siehe dazu auch „Hebel 1: Motorisierten Individualverkehr vermeiden und auf den Umweltverbund umsteigen“, Kapitel 1.1 Mobilität). Damit ist auch die Förderung der Erreichbarkeit von Erholungsräumen inkludiert. Der Ausbau von sicheren, hochwertigen Radverbindungen und öffentlichen Verkehrsmitteln bringt zudem Vorteile für die verbesserte Erreichbarkeit von öffentlich zugänglichen Erholungsräumen. Stationen des öffentlichen Verkehrs sollen im Regelfall günstiger gelegen sein als PKW-Parkplätze. PKW-Stellplätze in Grünräumen und deren Randgebieten werden grundsätzlich nur in reduzierter Zahl und unter Berücksichtigung der Schutz- und Erholungsziele angeboten.
Auch ist die Wald- und Wiesencharta eine wichtige strategische Grundlage zum Thema Freizeitmobilität und Erreichbarkeit der Grünräume (siehe Fußnote Nr. 2).
Digitaler Stadtplan zeigt die Erreichbarkeiten von Erholungsräumen
Der digitale Stadtplan der Stadt Wien liefert Informationen zur Versorgung Wiens mit öffentlich zugänglichen Grünflächen. Die Grundlage dafür bietet eine im Jahr 2015 durchgeführte Analyse der Versorgung Wiens mit öffentlichen Grundflächen. Der Layer im Stadtplan zeigt die Erreichbarkeit der Grünflächen in einem Umkreis von 150 Metern wie auch 250 Metern. Diese Werte werden angegeben, da diese besonders für das direkte Wohngebiet und dessen Einwohner*innen von hoher Relevanz sind. Die Erreichbarkeit zu Fuß oder per Fahrrad ist damit gut gegeben. Durch die Analyse konnte unter anderem festgestellt werden, dass 2 Drittel der Wiener*innen näher als 250 Meter von der nächstgelegene öffentlich zugänglichen Grünfläche entfernt wohnen. Des Weiteren erreichen 96 Prozent der Wiener*innen innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln das nächstgelegene Erholungsgebiet, 21 Prozent sogar in weniger als 10 Minuten. Eine Neuberechnung mit aktuellen Daten ist derzeit in Vorbereitung.
HEBEL 3: Bodenschutz betreiben
Naturnahe Bewirtschaftung von Wald- und Wiesenflächen
Naturnahe Bewirtschaftung wird konsequent verfolgt
Die naturnahe Bewirtschaftung von Wald- und Wiesenflächen wird in der Stadt Wien konsequent verfolgt und in den letzten Jahren besonders stark vorangetrieben. Abhängig von der jeweiligen Funktion der Fläche werden abgestimmte Maßnahmenbündel entwickelt, um das Flächenmanagement mit einem geringen CO2-Ausstoß zu betreiben. Neue Flächen werden so angelegt, dass sie möglichst extensiv gepflegt werden können. Auf einer Fläche mit Erholungsfunktion sind dennoch öfter Pflegemaßnahmen notwendig als auf einer reinen Naturschutzfläche.
Schonende Wald- und Wiesenbewirtschaftung erfolgt durch Extensivierung, geringeren Maschineneinsatz und Beweidung
Schonende Wald- und Wiesenbewirtschaftung erfolgt durch den Einsatz kleinerer Maschinen, punktuelle Eingriffe und weniger Maschinenstunden auf der Fläche. Großflächige Maßnahmen werden kaum mehr vorgenommen. Große Maschinen werden nur noch dort eingesetzt, wo es die Arbeitssicherheit und die Sicherheit der Anwohner*innen erfordern. 2023 wurden in den Bezirken 17, 18, 19 und 23 Pferde anstelle von Maschinen im Forst eingesetzt, um gefällte Einzelbäume abzutransportieren. Das Ziel ist eine höchstmöglich bodenschonende Waldarbeit zur Erhaltung und Förderung eines mehrschichtig aufgebauten Dauerwaldes mit hohem Totholzanteil und hoher Artenvielfalt.
Eine Herausforderung ist, dass kleinflächiges Arbeiten mit einem höheren Personalaufwand und damit erhöhten Kosten einhergeht. Im 10. Bezirk (Favoriten) und 21. Bezirk (Floridsdorf) sind bereits einige Wiesenflächen auf eine extensive Bewirtschaftungsweise umgestellt.
Die extensive Beweidung und damit das „Mähen“ durch Schafe wird an verschiedenen Standorten forciert: Zum Beispiel am Liesinger Kellerberg, auf den Steinhofgründen, auf der Donauinsel (seit 2019, siehe dazu auch „Umsetzung von Pilotprojekten zur aktiven Klimaanpassung von Ökosystemen“, Kapitel 2.2 Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume, Hebel 1), beim Adolfstor, auf der Himmelswiese in Mauer oder mit Ziegen am Bisamberg. Die Beweidung trägt dazu bei, die Verbuschung zu verhindern und fördert die Artenvielfalt.
Humusaufbau und nachhaltige Bodenbewirtschaftung
Nachhaltige Bodenbewirtschaftung und Humusaufbau auf stadteigenen Flächen erfolgt konsequent
Sowohl im Wald als auch auf Ackerböden werden die nachhaltige Bodenbewirtschaftung und der Humusaufbau auf stadteigenen Flächen konsequent umgesetzt und vorangetrieben.
Eine Maßnahme in der Waldbewirtschaftung ist etwa das Belassen der Baumkronen im Wald nach der Schlägerung und nur das Verwenden der Stämme für die Holznutzung. Die Baumkrone verbleibt im Wald, vermodert langsam, hält die Feuchtigkeit und bildet Humus. Dieser positive Effekt der Humusbildung und CO2-Bindung ist auch aus wirtschaftlicher Sicht langfristig wertvoller als die Nutzung und der Verkauf der Baumkrone als Hackschnitzel für Biomassekraftwerke.
In der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung wird ausschließlich Kompost zur Düngung verwendet. Leicht lösliche, mineralische Dünger, synthetische Pflanzenschutzmittel oder Gentechnik sind nicht mehr im Einsatz.
Reduktion des Pestizideinsatzes
Stadt Wien bekennt sich zur biologischen Bewirtschaftung von Agrarflächen
Das Ziel der Reduktion des Pestizideinsatzes bei der Bewirtschaftung von Agrarflächen ist in der Stadt Wien in unterschiedlichen Strategiedokumenten verankert: im Regierungsprogramm 2025, in der Wiener Wald- und Wiesencharta (2020) (siehe Fußnote Nr. 2), in der Smart Klima City Strategie Wien (2022), in der Wiener Strategie zur Pestizidminimierung (2022) und im Wiener Klimafahrplan.
100 Prozent der eigenbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Wien sind Bio
38,4 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiens werden biologisch bewirtschaftet. Auf den stadteigenen Ackerflächen wird vollumfänglich biologisch bewirtschaftet und erreich somit einen Wert von 100 Prozent. Diese Umstellung begann bereits in den 1990er Jahren. In den 2000er Jahren wurden alle Flächen mit Ausnahme der Weinbauflächen biologisch bewirtschaftet. Auch diese sind nun vollständig umgestellt.
Verpflichtung zu biologischer Landwirtschaft und Bodenschutz in Pachtverträgen mit Herausforderungen
Aktuell sind vor allem kleinere Flächen im Stadtgebiet verpachtet. Die großen, zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen werden von der Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) bewirtschaftet. Um auch bei den kleineren Flächen eine naturnahe Bewirtschaftung voranzutreiben, forciert die Stadt Wien, die Bedingungen für Biolandbau und Bodenschutz möglichst rasch in neue Verträge aufzunehmen. Bestehende Pachtverträge sind meist über lange Zeiträume abgeschlossen und schwieriger während der Laufzeit zu verändern.
Anreiz für Private in Form von Förderungen und gesetzlichen Regelungen gesetzt
Laut Statistik der Bio Austria werden in Wien 38,4 Prozent der Landwirtschaftsflächen biologisch bewirtschaftet. 29,2 Prozent der Betriebe in Wien sind Bio-Betriebe.
Zur Förderung privater landwirtschaftlicher Betriebe wurde das Bio-Aktionsprogramm 2022+ im Jahr 2022 als wichtigstes gemeinsames Instrument des Landes Wien und der Landwirtschaftskammer Wien neu beschlossen. Das Programm unterstützt Betriebe beim Umstieg auf biologische Landwirtschaft. Dafür werden vom Land Wien jährlich bis zu 250.000 Euro Landesfördermittel bereitgestellt.
Die Förderaktion ist eine Fortführung des 2017 gestarteten Programms und eine Ergänzung zu den auf Bundesebene und europäischer Ebene bestehenden Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die biologische Landwirtschaft.
Circular Soil
Weitere Maßnahmen und Prozesse zur Stärkung des qualitativen Bodenschutzes in Wien in Erarbeitung
Qualitativer Bodenschutz wird in Wien auf vielfältige Weise diskutiert, erarbeitet und erforscht: Humusaufbau, nachhaltige Bodenbewirtschaftung, Biolandbau, Dauerwaldbewirtschaftung, Pestizidverzicht, Speicherung von Wasser im Boden, Nährstoffversorgung für Pflanzen, Förderung der Biodiversität. Gewisse bodenschutzrechtliche Aspekte sind teilweise in Gesetzen verankert, etwa dem Wasserrechtsgesetz oder dem Wiener Feldschutzgesetz. Im Zuge der Stadtentwicklung kommen verstärkt Bodenaushub-Konzepte oder Baulogistik-Konzepte zum Einsatz. Beispiele dafür sind das Biotop Wildquell, Kurbadstraße und Eibengasse.
Für weitere Umsetzungen siehe dazu auch „Mit Bezug zu HEBEL 4: Produktdesign und –zusammensetzung anpassen“ im Kapitel 1.3 Abfallwirtschaft verwiesen.
EU-Vorgaben im Bereich Bodenschutz sind zu erwarten
Die Stadt Wien beobachtet die Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Soil Monitoring Law (der Richtlinienvorschlag befindet sich derzeit in Diskussion). Dieses Gesetz strebt einen gesunden Zustand aller Böden in der EU durch einen einheitlichen Überwachungsrahmen an. Aktuell sind Details, etwa betreffend den rechtsverbindlichen Zeitplan für die Umsetzung, die Methodik, die Finanzierung, die Berichtspflichten und die Datenbereitstellung, noch zu klären.