6. Beschäftigung & Arbeitsmarkt

6.5 Stabilität der Beschäftigung

Die Kontinuität einer Beschäftigung ist nicht nur für das Jahres- und Lebenseinkommen von Bedeutung, sondern schafft Planbarkeit und ermöglicht die Konzentration auf andere Dinge abseits des Erwerbslebens. Eine dauerhafte Beschäftigung ist daher ein wünschenswertes Gut.

Wiener*innen mit Migrationshintergrund sind öfter von instabiler Beschäftigung betroffen.

In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird die bisherige ununterbrochene Dauer der Beschäftigung beim gleichen Betrieb beziehungsweise bei Selbstständigen in der gleichen Tätigkeit erfragt. In der Berechnung wurden die Daten zusätzlich auf jene Menschen eingeschränkt, die seit mindestens zehn Jahren in Österreich leben und den bisher höchsten Bildungsabschluss vor mindestens zehn Jahren erworben haben.

Trotz der Einschränkungen auf Personen, die seit mindestens zehn Jahren am österreichischen Arbeitsmarkt aktiv sein können, werden Abstufungen nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses sowie dem Migrationshintergrund sichtbar: Bei Menschen ohne Migrationshintergrund waren 76 % der Erwerbstätigen bereits mindestens vier Jahre und nur 6 % höchstens ein Jahr bei der gleichen Firma beschäftigt. Die ungünstigste Situation hatte die Bevölkerungsgruppe mit ausländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat: In dieser Gruppe waren weniger als die Hälfte der Beschäftigten (49 %) länger als vier Jahre und 15 % höchstens ein Jahr bei demselben Unternehmen beschäftigt (Abb. 13).

Chart

Tabelle

bis 3 Monate bis 12 Monate bis 4 Jahre über 4 Jahre
kein Migrationshintergrund 3,43 6,16 14,76 75,65
Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA 2,67 6,88 19,49 70,96
Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat 6,76 9,8 26,76 56,68
Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA 6,7 12,39 29,46 51,44
Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat 8,68 14,88 27,4 49,04

Abb. 13: Dauer der Beschäftigung der Wiener Erwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter mit zumindest zehn Jahren seit dem Beginn des Aufenthalts oder Bildungsabschlusses, ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren in der Periode 2019–2022 (in %).