Wichtige Handlungsfelder für Wien (auch unter Berücksichtigung der Covid-19 Pandemie) sind

  • Rasche Umsetzung von ELGA-Anwendungen, insbesondere Bilddatenaustausch, Laboranbindung und Erstellung weiterer CDA-Dokumente .

  • Telekonsultation im Akutfall mit der Gesundheitsnummer 1450 und mit niedergelassenen Ärzt*innen (inkl. psychische Notfälle). Es besteht hierbei optional die Möglichkeit z.B. Fotos oder Vitaldaten von medizinischen Geräten wie EKG oder Smartphone-Sensoren zu übertragen.

  • Telekonsultation zwischen GDAs (z.B. Ärzt*innen in den Spitälern und den niedergelassene Ärzt*innen im Rahmen des Entlassungsmanagements) und zwischen GDAs und Patient*innen, z.B. bei der Betreuung von chronischen Patient*innen.

  • Telekonsile und Teleboards

  • Forcierung der Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen bei chronischen Krankheiten, wie insbesondere bei Diabetes, im Bereich der Onkologie, bei Herzinsuffizienz, im Rahmen der Nachsorge bei Implantaten (z.B. bei Herzschrittmachern) und in den Bereichen Therapie (Telerehabilitation und Telekonsultationen). Zudem sollen E-Mental Health Anwendungen bei psychischen Erkrankungen sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Fokus gerückt werden.

  • Online-Terminmanagement für Patient*innen bei den GDAs und Online-Wartezimmer z.B. bei Anbieten von Videokonsultationen.

  • Im Bereich Prävention eine Erinnerungsfunktion z.B. Mammographie, Koloskopie, Vorsorgeuntersuchung und Impfungen.

  • Förderung der psychischen Gesundheit (universelle, selektive, indizierte Prävention zur Vorbeugung, Frühintervention und Nachsorge), um das Risiko des Auftretens von Sucht- und anderen psychischen Erkrankungen zu senken.

Bei Videokonsultation mit nicht-deutschsprachigen Patient*innen ist die Möglichkeit zur Einbindung eines „Videodolmetsch“ zu berücksichtigen. Die Umsetzung ist weniger ein technisches als ein finanzielles Thema, das in den Anwendungen zu berücksichtigen ist.

Es sind neben technischen Herausforderungen (z.B. Ordinationen und Praxen sind derzeit oftmals technisch unzureichend für Telemedizin-Anwendungen mittels Videokonsultationen ausgerichtet) auch regulatorische, rechtliche, organisatorische und nicht zuletzt finanzielle Aspekte zu berücksichtigen (z.B. Honorarsystem für Videokonsultationen und Telekonsilen sowohl im niedergelassenen als auch im Spitalsbereich).