2. Ziele und Handlungsfelder der eHealth Strategie der Stadt Wien

2.4 Die österreichische elektronische Gesundheitsakte ELGA

Im Rahmen der Gesundheitsreform 2005 und in den nachfolgenden Vereinbarungen gemäß Art.15a B-VG für die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wurde unter dem Projektnamen „ELGA“ die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte zwischen Bund und den österreichischen Bundesländern unter Beteiligung der Sozialversicherung vereinbart. ELGA ist ein Informationssystem, das allen berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern sowie den Bürger*innen den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglicht.

Die rechtlichen Grundlagen von ELGA bilden maßgeblich das ELGA-Gesetz 2012, die Gesundheitstelematikverordnung 2013 und die ELGA-Verordnungsnovelle 2017. Die Koordination der Umsetzung der ELGA erfolgt durch die im Jahr 2009 gegründete ELGA GmbH.

Das ELGA-Portal, die ELGA-Serviceline und die ELGA-Widerspruchsstelle sind bereits Anfang 2014 in Betrieb gegangen. Mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA wurden zunächst alle öffentlichen Spitäler und Pflegeeinrichtungen Österreichs flächendeckend vernetzt.

Mit Stand Juni 2022 arbeiten 133 Krankenanstalten (109 fondsfinanziert, 15 PRIKRAF, 9 AUVA) in ganz Österreich erfolgreich mit ELGA, mehr als 60 Millionen e-Befunde sind bereits in ELGA verfügbar. Der Rollout der ELGA-Funktion „e-Medikation“ in den Apotheken und Kassen-Ordinationen wurde im Herbst 2019 österreichweit abgeschlossen. Insgesamt sind im niedergelassenen Bereich 6.716 Vertragsärzt*innen und - in Ordinationen, 499 Gruppenpraxen und 1.406 Apotheken an ELGA angebunden. Weiters sind 48 sonstige Krankenanstalten, z.B. Reha-Zentren, 203 Ambulatorien / Institute und 109 Pflegeeinrichtungen angebunden. 9,1 Millionen Personen in Österreich hatten bereits ELGA-Kontakt (Stand Frühjahr 2022).

Weitere Informationen sind auf der ELGA-Homepage oder im öffentlichen Gesundheitsportal zu finden.