1. Einleitung

1.3 eHealth in Österreich

Das österreichische Gesundheitswesen ist durch eine hohe Arbeitsteilung des Leistungsangebotes charakterisiert. Es besteht daher ein hoher Bedarf an patient*innenbezogener Kommunikation zwischen den verschiedenen beteiligten Personen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, um eine bessere Kooperation zu erreichen. Eines der grundsätzlichen Qualitätsprobleme der heutigen medizinischen Versorgung ist nicht so sehr die Medizin an sich, sondern die erfolgreiche Abwicklung und effiziente Organisation der Behandlungsprozesse. Eine optimale Behandlung und die Unterstützung von institutionsübergreifenden Behandlungsprozessen hängen sehr wesentlich von der rechtzeitigen Verfügbarkeit von wichtigen und korrekten Daten, Informationen und Wissen ab.

Bereits im Jahr 2005 wurde mit Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte (eCard) neben einer administrativen Vereinfachung der bargeldlosen Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens auch eine wesentliche Voraussetzung für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) geschaffen, die im Jahr 2012 beschlossen wurde. ELGA hat sich in den vergangenen Jahren zu der Basisinfrastruktur für eHealth in Österreich entwickelt. Die Systempartner der mit der Umsetzung betrauten ELGA GmbH sind der Bund, die Sozialversicherung und die Bundesländer.

Die Ziele der Gesundheitsreform 2013 waren insbesondere eine nachhaltig qualitätsgesicherte, effektive und effiziente Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung und die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems sicherzustellen. Um die Ziele der Gesundheitsreform umzusetzen, schließen Bund, Länder und Sozialversicherung die Bundes-Zielsteuerungsverträge ab, darauf aufbauend schließen Bund und Länder im Rahmen der 15a-Vereinbarungen die Landeszielsteuerungs-Übereinkommen ab. In den bislang aktuellsten Bundeszielsteuerungsvertrag 2017-2021 und Landeszielsteuerungs-Übereinkommen für Wien 2017-2021 – beide aufgrund der Covid-Pandemie verlängert bis 2023 – sind auch Telegesundheitsdienste, mHealth, pHealth und Telemedizin verankert.