1. Einleitung

1.2 eHealth Aktivitäten der Europäischen Union

Die Europäische Kommission beschreibt eHealth als die Anwendung von IKT unter Einbindung aller beteiligten Personen und Einrichtungen im Gesundheitswesen, vom niedergelassenen Bereich bis zum Spitalsmanagement, von der Pflege, Therapie und dem Datenmanagement bis zu den Patient*innen.

Mit der Aktualisierung des eHealth Action Plans der EU für die Jahre 2012-2020 wurde ebenfalls die Definition für eHealth im Sinne der EU angepasst:

“Der Begriff der elektronischen Gesundheitsdienste („eHealth“) bezeichnet den Einsatz der IKT in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen in den Gesundheitssystemen und neuen Kompetenzen zur Verbesserung der Gesundheit der Bürger, der Effizienz und Produktivität bei der Erbringung von Gesundheitsfürsorgediensten und des wirtschaftlichen und sozialen Werts der Gesundheit. Er umfasst das Zusammenwirken zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern, die Datenübertragung zwischen verschiedenen Einrichtungen oder die direkte Kommunikation zwischen Patienten und/oder Angehörigen der Gesundheitsberufe.”

Die 3 Schwerpunktbereiche der EU im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung und Pflege sind

  • Sicherer Zugang zu Gesundheitsdaten und sicherer Austausch dieser Daten

  • Vernetzung und Austausch von Gesundheitsdaten für Forschung, schnellere Diagnose und bessere Gesundheit

  • Stärkung der aufgeklärten Mitwirkung der Bürger*innen und der patient*innenorientierten Pflege durch digitale Hilfsmittel

Die EU baut gerade unter dem Titel „MyHealth@EU“ die europaweite digitale eHealth Service Infrastruktur zur Unterstützung der grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung weiter aus . Damit werden die seit mehr als 15 Jahren bestehenden europäischen Aktivitäten zur gemeinsamen, grenzüberschreitenden Datenintegration und – Nutzung weiter konsequent fortgesetzt und intensiviert. Neben ePrescription und Patient Summary ist längerfristig geplant auch medizinische Bilddaten, Laborbefunde und Entlassungsberichte europaweit berechtigten Behandlern*innen zugänglich zu machen. Die Anwendung EGDA (Elektronischer grenzüberschreitender Datenaustausch von Sozialversicherungsdaten) ermöglicht es allen österreichischen Institutionen innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung sich mit dem europäischen EESSI-System zu verbinden.

Seit 2017 ist auch die Europäische Medical Device Regulation (MDR) in Kraft. Die MDR berücksichtigt die stark gestiegene Bedeutung von IKT für die Medizin. Daraus steigen auch die Qualitäts- und regulatorischen Anforderungen an Software in der Medizin, und auch an Apps.

Im Frühjahr 2019 startete auf Initiative der EU Kommission die Entwicklung eines Standards zur Bewertung der Qualität von mHealth Apps. Dieser Standard wurde 2021 veröffentlicht: „Health software — Part 2: Health and wellness apps — Quality and reliability“ (ISO/TS 82304-2:2021).

Im „The DIGITAL Work Programme 2021-2022“ wird eHealth auch als einer der Schwerpunkte definiert.