1. Einleitung

1.4 eHealth im Sinne der Stadt Wien

Anwendungen und Aktivitäten gehören dann zum Themenbereich eHealth im Sinne der Stadt Wien, wenn sie folgende Merkmale haben:

  1. Sie basieren auf digitalen und zeitgemäßen Technologien und

  2. sie unterstützen die Kommunikation und die Übermittlung patient*innenbezogener Daten zwischen verschiedenen Gesundheitsdiensteanbieter*innen (GDA) oder

  3. sie bieten den Patient*innen Informationen über Gesundheit, gesundheitsbezogene Dienstleistungen oder Einblick in ihre eigenen Gesundheitsdaten wobei die erste Bedingung jedenfalls erfüllt sein muss.

Die wichtigsten Ziele sind hierbei, Gesundheitsdienstleistungen in besserer Qualität zu erbringen, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen und Ressourcen zu sparen.

eHealth Anwendungen sind beispielsweise

  • ELGA Anwendungen e-Befund, eMedikation

  • eHealth Anwendungen unter Nutzung der ELGA Infrastruktur, z.B. eImpfpass

  • Anwendungen welche Gesundheitsdaten zwischen Gesundheitsdiensteanbieter*innen versenden, z.B. elektronische Pflegedokumentationssysteme

  • Elektronischer Mutter-Kind Pass

  • Übertragung von Vitaldaten zwischen Patient*innen und Gesundheitsdiensteanbieter*innen (GDAs) (Telemonitoring)

Im Sinne dieser Definition zählen folgende beispielhaft angeführte Anwendungen nicht zu eHealth Anwendungen

  • Übermittlung anonymisierter Daten an Dienstleister*innen zum Zwecke der statistischen Auswertung (da diese Übermittlung nicht patient*innenbezogen ist und auch nicht den Patient*innen unmittelbar als Informationsquelle im Internet dient)

  • Interne Dokumentationssysteme der einzelnen Gesundheitsdiensteanbieter*innen (sind keine eHealth Anwendungen im eigentlichen Sinn, können aber GDA-intern z. B. Abläufe vereinfachen und zur Qualitätsverbesserung beitragen)