Die Wiener Garten-, Acker- und Weinbaubetriebe sind die tragenden Säulen einer einzigartigen Stadtlandwirtschaft. Sie liefern regionale und vermehrt auch biologische Produkte zur Versorgung der Wienerinnen und Wiener. Diese gilt es bestmöglich im Rahmen der übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen zu fördern.

Wien bekennt sich schon seit langem zu einer Landwirtschaft, die zum Schutz der Umwelt den Einsatz von Pestiziden, antimikrobiellen Wirkstoffen und Düngemitteln deutlich vermindert. Wir unterstützen daher auch die Bemühungen der EU-Kommission in diese Richtung sowie die „Farm to Fork“-Strategie, die gewährleistet, dass Lebensmittel „vom Hof auf den Tisch“ kommen und die Versorgung bewahrt werden wird.

Nach den Plänen der EU-Kommission soll der Einsatz von Pestiziden bis 2030 halbiert werden. Die Verwendung von Düngemitteln soll bis dahin um 20 % verringert sowie der Verkauf von antimikrobiellen Wirkstoffen – wie bestimmter Antibiotika – für Nutztiere und Aquakulturen um 50 % gesenkt werden.

Der Anteil des Ökolandbaus soll im Gegenzug auf 25 % steigen. Die EU-Kommission sieht auch das als Baustein für das Erreichen ihrer Klimaziele, stammen doch rund 10 % des in der EU ausgestoßenen Klimagases CO2 aus der Landwirtschaft.

Der Magistrat der Stadt Wien ist im Zuge der Pflege und Betreuung aller Grünflächen wie Parks oder Wälder pestizidfrei. Das trägt entscheidend zum Insekten- und Bienenschutz und damit zum Artenschutz bei. Ziel ist es, im gesamten Bundesland Wien weitestgehend pestizidfrei zu werden.

Die Förderung der Biolandwirtschaft ist uns besonders wichtig. Mit 26 % Bio-Flächenanteil liegt Wien im österreichischen Spitzenfeld. Die Stadt Wien selbst wirtschaftet mit dem stadteigenen Betrieb zu 100 % biologisch.

Das Wiener Gemüse wird umweltschonend mit dem Einsatz von Nützlingen und gentechnikfrei produziert und soll im Rahmen der Direktvermarktung auf Wiener Märkten verkauft werden.

Daher vereinbaren wir:

  • Weitere Reduktion von Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft.
  • Die Stadt Wien verwendet auch weiterhin kein Glyphosat.
  • Weiterhin Einsatz für ein bundesweites Glyphosat-Verbot.
  • Keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Neonicotinoiden, auch nicht zeitlich oder lokal begrenzt.
  • Klares Bekenntnis zur Biolandwirtschaft: wir werden die biologische Landwirtschaft weiter fördern, um deren Anteil an der Landwirtschaft weiter zu erhöhen.
  • Weiterhin gentechnikfreie Landwirtschaft in Wien.
  • Das Zukunftsprojekt „Phosphorgewinnung“ weitertreiben. Phosphor wird energieintensiv gewonnen und wird knapp, ist aber weltweit als Düngemittel unverzichtbar. Über den Konsum von Nahrungsmitteln gelangt Phosphor in die Kläranlage, wo er derzeit noch ungenutzt mit dem Klärschlamm entsorgt wird. Die MA 48 arbeitet daran, den im Wiener Klärschlamm vorhandenen Phosphor als Düngemittel zurückzugewinnen. Dadurch entfallen Emissionen, die bei der Gewinnung und dem Transport des Primärrohstoffes (Rohphosphat) entstehen.
  • Die Stadtlandwirtschaft, beispielsweise die Simmeringer Gärtner_innen und der Wiener Weinbau, braucht einen besonderen Schutz ihrer Flächen, damit wir die Qualität und die regionale Produktvielfalt stärken können.
  • Lebensmittelproduktion in der Stadt leistet einen Beitrag zur Regionalität. Urban-Farming-Initiativen sollen daher bestmöglich unterstützt werden.
  • Wir bekennen uns zu neuen, innovativen Formen der Stadtlandwirtschaft und zur Unterstützung von agrarischen Leuchtturmprojekten wie dem Zukunftshof Rothneusiedl (Haschahof).
  • Wir unterstützen landwirtschaftliche Betriebe beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Agrarphotovoltaik.
  • Wir arbeiten weiter an Lösungen für die Wärmeversorgung der Simmeringer Gemüsebäuer_innen.
  • Beim Ankauf von landwirtschaftlichen Produkten soll die Stadt Wien eine Vorreiterrolle übernehmen. Überall, wo die Stadt Wien in Verantwortung ist – zum Beispiel bei Schulbuffets, Kindergärten, Pensionist_innenwohnhäusern, Krankenanstalten oder Magistratskantinen – muss es eine möglichst flächendeckende Information über Herkunft und Qualität von eingesetzten Lebensmitteln geben. Die angebotenen Produkte - insbesondere Fleisch - sollen möglichst aus regionaler und biologischer Landwirtschaft stammen.
  • Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, um die beschriebenen Ziele zu erreichen.