Gemeinderat, 9. Sitzung vom 18.12.2025, Sitzungsbericht - Seite 14 von 15
Kinder- und Jugendarbeit genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP)
Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold
45. (1472868-2025-GBI; MA 13, P 17) Die Förderung an den Verein AwA* - Kollektiv für Awareness-Arbeit für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 246 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Wienweite/spezielle Angebote genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Voranschlag auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)
Berichterstatterin: GRin Mag. Stefanie Vasold
46. (1495069-2025-GBI; MA 13, P 18) Die Förderung an Q:Wir, Verein zur Stärkung und Sichtbarmachung queeren Lebens in Wien für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 638 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Offene Kinder- und Jugendarbeit genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Voranschlag auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP)
(1541868-2025-GBI; MA 13, P 23) Der Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung von Aktivitäten im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit im Bereich sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Maßnahmen, Projekte und gemeinnützige Organisationen im LGBTIQ-Bereich mit einem Rahmenbetrag von maximal 50 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 15 000 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Voranschlag auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 und 757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP)
(1541916-2025-GBI; MA 13, P 24) Der Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung von Aktivitäten im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit im Bereich sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Maßnahmen, Projekte und gemeinnützige Organisationen im LGBTIQ-Bereich mit einem Rahmenbetrag von maximal 23 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 5 000 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Voranschlag auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 und 757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP)
(Rednerinnen bzw. Redner: GR Armin Blind, GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc und GRin Mag. (FH) Susanne Haase)
Berichterstatterin: GRin Safak Akcay
47. (1499397-2025-GBI; MA 13, P 19) 1) Die Gebühren der Stadt Wien - Büchereien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2026 entsprechend der vorgelegten Beilage 2 zu diesem Antrag neu festgesetzt.
2) Die Stadt Wien - Büchereien haben weiterhin die genehmigten Gebühren anzuheben bzw. zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index seit Inkrafttreten dieser Gebühren und in weiterer Folge seit der letzten Gebührenänderung um mindestens 3 Prozent erhöht bzw. vermindert. Konkret ist bei der Bruttojahresgebühr für die Nutzung des Angebotes der Stadt Wien - Büchereien, der UnterstützerInnenkarte, den Mietgebühren der Räume und bei den Drehgebühren auf den nächsten vollen Euro-Betrag und bei allen anderen Bruttogebühren auf den nächsten 10-Cent-Betrag auf- oder abzurunden. Als Stichtag bzw. Berechnungsbasis gilt jeweils der 30. Juni, wobei die Gebührenanpassung immer mit dem nächstfolgenden 1. Jänner in Kraft tritt. Die neuen Gebühren sind von der MA 13 im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP)
(1499567-2025-GBI; MA 13, P 20) 1) Die Gebühren der Musikschulen der Stadt Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. September 2026 entsprechend der vorgelegten Beilage 2 zu diesem Antrag neu festgesetzt.
2) Die Musikschulen der Stadt Wien haben weiterhin die genehmigten Gebühren anzuheben bzw. zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index seit Inkrafttreten dieser Gebühren und in weiterer Folge seit der letzten Gebührenänderung um mindestens 3 Prozent erhöht bzw. vermindert, wobei die Gebühren kaufmännisch auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden sind. Als Stichtag bzw. Berechnungsbasis gilt jeweils der 28. bzw. 29. Februar, wobei die Gebührenanpassung immer mit dem nächstfolgenden 1. September in Kraft tritt. Die neuen Gebühren sind von der MA 13 im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP)
(1499783-2025-GBI; MA 13, P 21) 1) Der Werkstättenbeitrag und die Eintrittspreise bei Veranstaltungen der Modeschule Hetzendorf werden mit Wirksamkeit vom 1. September 2026 wie laut Vorlage beschrieben neu festgesetzt.
2) Die Modeschule hat die gemäß Punkt 1 genehmigten Gebühren anzuheben bzw. zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index seit Inkrafttreten dieser Gebühren und in weiterer Folge seit der letzten Gebührenänderung um mindestens 3 Prozent erhöht bzw. vermindert, wobei die Gebühren kaufmännisch auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden sind. Als Stichtag bzw. Berechnungsbasis gilt jeweils der 28. bzw. 29. Februar, wobei die Gebührenanpassung immer mit dem nächstfolgenden 1. September in Kraft tritt. Die neuen Gebühren sind von der MA 13 im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP)
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