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Gemeinderat, 60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 102

 

wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen.

 

Von den GRen Mag Johann Gudenus, Veronika Matiasek, Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein, Mag Wolfgang Jung und Mag Gerald Ebinger wurde eine Anfrage an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke betreffend „SPÖ gefährdet den Finanzplatz Wien“ gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung erfolgen.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des Grünen Klubs im Rathaus zwei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien sieben Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Gemäß § 40a Abs 4 gebe ich bekannt, dass von den GRen Dr Tschirf, Dkfm Dr Aichinger, Mag Neuhuber, Kenesei, DDr Schock und Mag Gudenus ein Misstrauensantrag eingelangt ist. Der Antrag ist von der notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet. Ich bitte daher die Schriftführerin, den Antrag zu verlesen.

 

Schriftführerin GRin Mag Barbara Feldmann: „Misstrauensantrag der GRe Dr Matthias Tschirf, Dr Fritz Aichinger, Mag Alexander Neuhuber und Günter Kenesei sowie DDr Eduard Schock und Mag Johann Gudenus gegen die amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Vizebürgermeisterin Mag Renate Brauner, eingebracht in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Wien am 31. Mai 2010.

 

Der Bericht des Kontrollamtes der Stadt Wien KA – K-10/09 legt in aller Deutlichkeit Missstände und Fehler bei der Projektplanung und Projektabwicklung betreffend die Sanierung der Zentralfeuerwache am Hof offen. Über mehrere Jahre lief das Sanierungsprojekt prozessmäßig und finanziell aus dem Ruder, weil es von Beginn an, insbesondere von der MA 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz - schlecht vorbereitet war und es an der Kommunikation der federführenden Dienststellen MA 68 und MA 34 mangelte. So ergaben sich letztlich auf Grund fehlender Wirtschaftlichkeitsbesprechungen in der Projektfrühphase und massiven Unklarheiten über den Sanierungs- und Umbauumfang Kostenüberschreitungen von knapp 300 Prozent. Genehmigte der Wiener Gemeinderat im September 2004 noch 16,8 Millionen EUR für das Sanierungsprojekt, beantragte die MA 68 bereits im November 2007 weitere 21,9 Millionen EUR und zuletzt im September 2009 zusätzliche 11,1 Millionen EUR.

 

Zitate aus dem Kontrollamtsbericht - Klammer: Auszug -: Ein nicht unerhebliches Versäumnis war nach Ansicht des Kontrollamtes in dem Umstand gelegen, dass in der Startphase des Projektes der erforderliche Kommunikationsprozess zur Definition des Leistungsumfanges und der Abwicklungsmodalitäten nicht eingeleitet wurde und die MA 68 der Magistratsabteilung 34 keine Klarheit über ihr Vorhaben und alle damit verbundenen kostenrelevanten Umstände verschafft hatte. Ebenso lag kein plausibles Funktionskonzept über die künftigen Nutzungsbereiche der ZFW vor, obwohl auch dadurch die Sanierungskosten erheblich beeinflusst werden. - Klammer: Seite 18.

 

Ebenso unterließen es die beiden Dienststellen, gemeinsam den Ausstattungsstandard sowie den Durchführungszeitraum und den organisatorischen Ablauf der Generalsanierung zu thematisieren. Auch diese Aspekte üben naturgemäß erheblichen Einfluss auf die Kosten aus. – Klammer: Seite 19.

 

Ohne mit der MA 34 zur Konkretisierung des Sanierungsumfanges und Ermittlung der Gesamtsanierungskosten Rücksprache zu halten, übernahm die MA 68 deren unvollständige Schätzung der Herstellungskosten. – Klammer: Seite 20.

 

Die Vorgangsweise der Dienststellen stand in eindeutigem Widerspruch zu den Bestimmungen der Dienstanweisungen für die projektorientierte Abwicklung von Baumaßnahmen 2003 - DAB 2003 vom Jänner 2003, wonach sich die beauftragenden und die ausführenden Dienststellen mit geplanten Projekten insbesondere in der Startphase intensiv auseinanderzusetzen haben. – Klammer: Seite 20.

 

Die MA 68 nahm ferner davon Abstand, ihr Vorhaben gemäß dem Erlass der Magistratsdirektion vom 15. Dezember 1997, Zl MD 597-3/97, vor Beantragung des Sachkredites einer Wirtschaftlichkeitsbesprechung zu unterwerfen. – Klammer: Seite 21.

 

Auffallend war dabei auch der Umstand, dass der Antrag der MA 68 um Sachkreditsgenehmigung bis zu dessen Genehmigung durch den Gemeinderat sechs vidierende Stellen passiert hat, ohne dass das Versäumnis der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbesprechung aufgefallen und der Antrag zurückgewiesen worden wäre. – Klammer: Seite 21.

 

Nach der Genehmigung des Bauvorhabens in der Wirtschaftlichkeitsbesprechung am 17. Juli 2006 setzten die MA 34 und 68 die Planungen für die Generalsanierung fort und begannen im Mai 2007 im Keller des Hauses Am Hof 7 mit den Bauarbeiten. Die hiefür notwendige Erhöhung und Erweiterung des Sachkredites erwirkte die MA 68 erst im November 2007, also 16 Monate nach der Wirtschaftlichkeitsbesprechung. Den inzwischen begonnenen Bauarbeiten lag somit weder inhaltlich noch finanziell die erforderliche Organgenehmigung zugrunde. – Klammer: Seite 27.

 

Die amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke,

 

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