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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 137 von 138

 

man schauen, um wie viel man es verkaufen wird. "Der Käuferkreis wird in Form einer öffentlichen Interessentensuche ermittelt werden und die einlangenden Angebote an Hand von vorher festgelegten Bewertungskriterien beurteilt und so das optimale Angebot ermittelt", schreibt StR Faymann, datiert 27. August 2001. Nun ja. "Nach entsprechender Änderung der Flächenwidmung ein Verkauf angestrebt und dann wird der Bezirk mitwirken können."

 

Wie liest sich dasselbe im Flächenwidmungsplan, in dem Akt, der heute zur Beschlussfassung ansteht? - "Das Gebäude der Kinderklinik Glanzing und das Areal des Schwesternwohnheims sind zukünftig einer neuen Nutzung zuzuführen, da der Betrieb eingestellt wurde." Jawohl! "Die Bebauungsbestimmungen sind daher mit der künftigen Nutzung und den Gegebenheiten im Plangebiet abzustimmen. Dies setzt natürlich voraus, dass man weiß, was man mit dieser Liegenschaft tun möchte."

 

Das ist in Ordnung, wenn Sie es wissen. Nur, dann sollten Sie es bitte auch sagen und schriftliche Anfragen oder schriftliche Anfragen der Mandatare hier im Haus dann auch dementsprechend beantworten und nicht erst quasi sagen, na ja, wir werden schon einmal schauen, wann wir ehrlich drüber reden müssen, und wenn wir den Preis bekannt geben, müssen wir auch die Käufer bekannt geben.

 

Es gibt von der Bezirksvertretung Döbling einen, bislang nicht veränderten, beschlossenen einstimmigen Antrag, was mit der Kinderklinik Glanzing weiter passieren soll. Dieser Beschluss der Bezirksvertretung Döbling - ich darf ihn da wiederholen -, meine Fraktion hat ihn in Döbling eingebracht und ich wiederhole das hier:

 

"Die Liegenschaft der ehemaligen Kinderklinik Glanzing möge von der Stadt Wien als Einrichtung zur Kurzzeitunterbringung von schwer- und schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen genützt werden. Des Weiteren mögen Wohnungen zum Zwecke des Betreuten Wohnens für erwachsene behinderte Menschen geschaffen werden."

 

Meine Damen und Herren! Wir glauben, dass damit der Liegenschaft und der seinerzeitigen Verwendung der Liegenschaft und all den Möglichkeiten, die diese Liegenschaft bietet, am besten entsprochen werden würde.

 

Und ich ersuche in formeller Hinsicht einmal, zuerst diesen Antrag dem GRA für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport zuzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR Pfeiffer, zu einer tatsächlichen Berichtigung.

 

GR Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich weiß schon, die Bauordnung ist sehr kompliziert und man kann wahrscheinlich drei Doktorstudien eher machen, als die Bauordnung und ihre Auswirkungen ganz zu durchschauen. Aber laut Bauordnung, Herr Kollege RUDOLPH, hat der Abteilungsleiter die Entscheidung über die Einleitung des Planverfahrens, der Abteilungsleiter der MA 21A in diesem Fall, und er stellt autonom den Antragsvorentwurf (Gründruck). Das ist einmal die Tatsache. Da hat der Stadtrat, der ist da gar nicht der Auftraggeber in dem Fall dieses Verfahrens. Das muss man klar und deutlich sagen. Und der Abteilungsleiter berichtet dann über das Ergebnis des magistratsinternen Begutachtungsverfahrens (Gründruck) dem Stadtrat erstmalig und erstellt danach dann den Antragsentwurf, das ist der erste Rotdruck.

 

Es ist also ganz eindeutig so, dass Sie das nicht in dem Fall dem StR Görg in die Schuhe schieben können. Das ist genau in dieser Übergangszeit passiert, wo der Gründruck schon gelaufen ist, wo dann in der weiteren Folge der Rotdruck schon in der neuen Stadtregierung angekommen ist. (GR Franz Ekkamp: Gut bemerkt hier!)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR VALENTIN.

 

GR Erich VALENTIN (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin!

 

Zuallererst das, was für mich überraschend ist bei der Debatte: Dass ich zumindest zum Teil Kollegen RUDOLPH dankbar bin für etwas, was er gesagt hat, weil der Aktenlauf dieser Flächenwidmung hat doch etwas sehr Bezeichnendes. In der Zeit - und er hat das richtig ausgeführt -, als der Grün- und der Rotdruck erstellt worden ist und dem Bezirk - das ist der zweite Teil der Wahrheit - zugestellt worden ist, hat der Bezirk nichts an dieser Flächenwidmung gefunden, auch trotz der Berichtigung, die aber erst später gekommen ist, erst als veränderte Mehrheitsverhältnisse auch eine veränderte Verantwortlichkeit im Planungsressort nach sich gezogen haben. Das ist das eine. (GR Gerhard Pfeiffer: Das ist doch wieder falsch!)

 

Zum Zweiten denke ich mir, Kollege Pfeiffer, auch etwas anderes stimmt nicht. Sie haben gesagt, dass der Bezirk in seiner Stellungnahme nicht berücksichtigt worden ist. Ich nehme an - weil ich Sie als gewissenhaften Abgeordneten kenne -, Sie haben sich genauso gewissenhaft den Akt angesehen, wie ich es getan habe.

 

Der Bezirk hat drei Forderungen gestellt. Das eine war das ganzjährige Wohnen in der Anlage Windmühlhöhe, das war aber aus topographischen Gründen nicht möglich.

 

Der Bezirk hat gefordert, in der Strehlgasse keinen Fußweg zu widmen, dem hat die Planung zu 100 Prozent Rechnung getragen. Und dann wurden für fünf Örtlichkeiten die Widmung nach dem Bestand eingefordert.

 

Dazu muss man eines sagen: Wie Sie selbst erwähnt haben, ist diese Widmung, nämlich die im hinteren Trakt der am Grundstück befindlichen Nebengebäude nicht nach Bestand zu widmen, keine Neuerung der diesjährigen Widmung, das ist eine Widmung, die

 

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