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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 138 von 138

 

aus gutem Grund aus dem Jahr 1978 stammt und teilweise aus den 1960er Jahren, weil man auch damals schon entkernen wollte und einen durchgehenden Grünzug schaffen wollte.

 

Man muss dazusagen, dass die Flächenwidmung ausreichend aufgelegen ist und dass sich kein Einziger von den Wohnungs- und vor allem von den Grundstückseigentümern zu dieser Frage gemeldet hat. Erst als der Herr Bezirksvorsteher des 19. Bezirks Brieferln versandt hat, mit dem Inhalt, dass bei einer Katastrophe oder bei einer Brandkatastrophe das Gebäude nicht nach Bestand wieder aufgebaut werden könnte, nachdem er gesagt hat, dass ein drohender Wertverlust vor der Tür steht, was nicht stimmen kann, wenn die Widmung seit den 1970er Jahren so ist wie sie jetzt auch vorgeschlagen wird, erst dann hat sich der eine oder andere gemeldet.

 

Und Sie kennen genauso gut wie ich die Stellungnahme der Baupolizei und ich denke mir, das hätte man auch ehrlicherweise den Bürgerinnen und Bürgern, die dort ihre Grundstücke haben, sagen müssen, wenn man wirklich fair mit ihnen umgeht. Die Baupolizei ist der Rechtsansicht, und das nicht erst seit heute, dass im Zuge einer Brandkatastrophe in dem Moment, wo ein geringer Teil, selbst ein geringer Teil des Gebäudes noch steht, nach Bestand, nach Konsens noch steht, dieses wieder errichtet werden kann. Also, die Gefahr, dass nach einer Brandkatastrophe dort das nicht errichtet werden könnte, ist in Wirklichkeit aus der Luft gegriffen und auch die Vergangenheit der Praxis der Baupolizei zeigt sehr deutlich, dass anders vorgegangen worden ist, als Sie das oder Ihr Bezirksvorsteher im 19  Bezirk beschlossen haben. (GR Gerhard Pfeiffer: Warum wird anders vorgegangen, das ist doch Unsinn!) Ganz einfach deshalb, weil Planung - und das ist grundsätzlich missverständlich offensichtlich zwischen uns beiden und auch zwischen Ihnen und auch der Sozialdemokratischen Fraktion - etwas ist, was in der Zukunft orientiert ist, und da wird sich die Stadtplanung ja wohl Ideen und Ziel

 

setzungen geben können.

 

Das heißt nicht, dass man bestehende Rechtssituationen verbietet, das heißt nicht, dass man bestehende Bausubstanz verbietet, aber das heißt, dass man sich in der Zukunft etwas vorstellen kann. Das passiert in Wien 100-fach, und gerade in dem konkreten Beispiel soll es nicht passieren?

 

Mir erscheint das Ganze nach dem Motto, wenn Herr BV Tiller nicht will, dann spielt gar nichts, oder viel Lärm um nichts. Und das ist in der konkreten Situation sicherlich nicht sehr sinnvoll. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, empfehle der Frau Berichterstatterin zum einen den Abänderungsantrag der Österreichischen Volkspartei zur Ablehnung zu empfehlen und gleichzeitig auch den Antrag der Freiheitlichen zur Ablehnung zu empfehlen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat auf ihr Schlusswort verzichtet.

 

Wir kommen zur Abstimmung.

 

Wer für den Abänderungsantrag der ÖVP ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist nicht die erforderliche Mehrheit. Er ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 197 in der vorliegenden Fassung. Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist mit Mehrheit ohne die Stimmen der ÖVP, FPÖ und GRÜNEN angenommen.

 

Ich habe nun zur Abstimmung zu bringen den Beschlussantrag der FPÖ, GRe RUDOLPH, Römer und Strache; betreffend Nachnutzung der Kinderklinik Glanzing.

 

Es wird die Zuweisung an den GRA für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport beantragt.

 

Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist nicht ausreichend unterstützt und somit abgelehnt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Somit ist die öffentliche Sitzung beendet.

 

(Schluss um 22.53 Uhr.)

 

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