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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

112970 Vorgänge gefunden

VorgangstypDatumAktenzahlBetreff
Antrag Stadtsenat20.01.20261630767-2025-GKUDie Förderung an VIENNA DESIGN OFFICE - Verein Neigungsgruppe Design für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von 80.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 80.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben (Postnummer 53)
Antrag Stadtsenat20.01.20261630788-2025-GKUDie Förderung an den Verein Filmarchiv Austria für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von 250.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 250.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben (Postnummer 54)
Antrag Stadtsenat20.01.20261630808-2025-GKUDie Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 445.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 445.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/755 gegeben (Postnummer 55)
Antrag Stadtsenat20.01.20261630817-2025-GKUDie Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von 120.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 120.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben (Postnummer 56)
Antrag Stadtsenat20.01.20261632415-2025-GKUDie Förderung an den Verein Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 100.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 100.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt (Postnummer 33)
Antrag Stadtsenat20.01.20261632454-2025-GFWDie MA 5 wird ermächtigt, mit der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, den vorgelegten Vereinbarungsentwurf über die Leistung eines jährlichen Beitrages der Stadt Wien an den Bund in der Höhe von 35 Prozent der dem Bund aus der Unterbringung des Verbindungsbüros des Europarates in Wien erwachsenden Kosten im Zeitraum vom 1.1.2026 bis 31.12.2029 abzuschließen. Die Bedeckung des auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrages in der Höhe von 3.360 EUR (wertgesichert) ist auf Haushaltsstelle 1/0690/750 im Voranschlag 2026 gegeben. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen auf Haushaltsstelle 1/0690/750 Vorsorge zu treffen (Postnummer 26)
Antrag Stadtsenat20.01.20261632869-2025-GKUDie Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma - Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 125.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 125.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt (Postnummer 34)
Antrag Stadtsenat20.01.20261633313-2025-GKUDie Förderung an RundPunkt 11 - Aktionsradius Genius Loci - Verein zur Schaffung von Freiraum für konstruktiven Dialog und kulturellen Austausch für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 150.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 150.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt (Postnummer 35)
Antrag Stadtsenat20.01.20261633607-2025-GKUDie Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von 140.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 140.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/755 bedeckt (Postnummer 36)
Antrag Stadtsenat20.01.20261634163-2025-GKUDie Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von 4 Mio. EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 4 Mio. EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/755 bedeckt (Postnummer 37)
Antrag Stadtsenat20.01.20261634580-2025-GKUDie Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 575.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 575.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/755 gegeben (Postnummer 57)
Antrag Stadtsenat20.01.20261637458-2025-GBIDie Förderung an ZEIT!RAUM - Verein für soziokulturelle Arbeit, Wien für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 781.900 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Offene Kinder- und Jugendarbeit genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen (Postnummer 19)
Antrag Stadtsenat20.01.20261637523-2025-GBIDie Förderung an den Verein Don Bosco Sozialwerk - Lebenschancen für junge Menschen für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 41.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Offene Kinder- und Jugendarbeit genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen (Postnummer 20)
Antrag Stadtsenat20.01.20261637803-2025-GBI1) Der Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche und ihren beinhalteten Grundsätzen in der vorgelegten Form wird zugestimmt. 2) Kinder- und Jugendrechte im digitalen Raum müssen gestärkt und gefördert werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention sowie aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes. Die Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche setzt diese Verpflichtungen um. Eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit für die BürgerInnen kann aus der Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche nicht abgeleitet werden. 3) Der Magistrat wird beauftragt, die Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Sie bildet einen strategischen Rahmen für alle Dienststellen des Magistrates. Die Grundsätze und weiteren Punkte der Charta sollen in der laufenden Arbeit der Dienststellen berücksichtigt werden und als Basis für konkrete Maßnahmen dienen. 4) Die Finanzierung der für die Umsetzung nötigen Aktivitäten ist im Rahmen der budgetären Möglichkeiten sowie entsprechend den jeweils politisch zu setzenden Prioritäten vorzusehen. 5) Um die Umsetzung der Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, wird der Magistrat beauftragt, diese in geeigneter Weise zu veröffentlichen, ihre Inhalte aktiv zu verbreiten und den BürgerInnen, insbesondere Kindern und Jugendlichen in altersgerechter Art und Weise, sowie den MitarbeiterInnen der Wiener Stadtverwaltung und anderer Einrichtungen der Stadt Wien bekannt zu machen und näherzubringen (Postnummer 21)
Antrag Stadtsenat20.01.20261637888-2025-GBIDer Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung von Wiener Bildungsgrätzln gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Förderung von Bildungsgrätzln mit einem Rahmenbetrag von maximal 140.000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 4.000 EUR abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 140.000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/2720/755, 757 und 781 bedeckt (Postnummer 22)
Antrag Stadtsenat20.01.20261638218-2025-GKUDie Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 65.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 65.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben (Postnummer 58)
Antrag Stadtsenat20.01.20261638238-2025-GKUDer Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 480.000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70.000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10.000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung des Förderbetrages in der Höhe von 480.000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben (Postnummer 59)
Antrag Stadtsenat20.01.20261638263-2025-GKUDie Förderung an den Verein IG Kultur Wien - Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 125.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 125.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt (Postnummer 38)
Antrag Stadtsenat20.01.20261638307-2025-GKUDie Förderung an den Verein INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von 750.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 750.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt (Postnummer 66)
Antrag Stadtsenat20.01.20261638313-2025-GKUDie Förderung an den Verein "Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung - Dokumentation - Vermittlung" für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von 630.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 630.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt (Postnummer 67)

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