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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

112964 Vorgänge gefunden

VorgangstypDatumAktenzahlBetreff
Antrag Stadtsenat19.05.2026502136-2026-GGKDie Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten des Landwirtschaftsbetriebes der Stadt Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt (Postnummer 28)
Antrag Stadtsenat19.05.2026512485-2026-GWSDie Ermächtigung für den Abschluss eines Kaufvertrages zum Ankauf des Grundstückes Nr. 1640/1, EZ 3041 des Grundbuches der KatG Simmering, im Ausmaß von 3.964 m², zu einem Kaufpreis in der Höhe von 3,135.080 EUR zuzüglich 4,6 Prozent Nebengebühren - somit insgesamt 3,279.293,80 EUR (das sind 790,89 EUR/m² Grundfläche) - zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 15.4.2026, Zl. MA 69-1037190-2023, angeführten Bedingungen wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/8400/280 gegeben (Postnummer 42)
Antrag Stadtsenat19.05.2026512628-2026-GGMFestsetzung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Beilage 115/2026 (kundgemachter Plan 8489, Textbeschreibung zum Plan), für das Gebiet zwischen Castelligasse, Gartengasse, Linienzug 1-3, Linienzug 3-4 (Viktor-Christ-Gasse) und Zentagasse im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien und einer Wohnzone gemäß § 7a Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Postnummer 14)
Antrag Stadtsenat19.05.2026514029-2026-GGMDer Magistrat wird zur Durchführung des Vergabeverfahrens Straßenbau: Betonarbeiten in Wien, Rahmenvertrag und zur Zuschlagserteilung ermächtigt (Postnummer 16)
Antrag Stadtsenat19.05.2026539364-2026-GGK1) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie "Gebäudebegrünung und Entsiegelung - 2027 - 2030" sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 22 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 22, wird ermächtigt, das Förderprogramm "Gebäudebegrünung und Entsiegelung - 2027 - 2030" gemäß der Förderrichtlinie "Gebäudebegrünung und Entsiegelung - 2027 - 2030" mit einem Rahmenbetrag von maximal 960.000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe je Förderschiene von höchstens je *) Fassadenbegrünungen im Straßenraum: 10.000 EUR, *) Fassadenbegrünung am Privatgrundstück: 5.000 EUR, *) Entsiegelung inkl. Begrünungsmaßnahmen: 10.000 EUR, *) Dachbegrünung: 30.000 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung der Beträge wird im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen auf den Haushaltsstellen 1/5010/755, 757 und 768 Vorsorge zu treffen sein (Postnummer 24)
Antrag Stadtsenat19.05.2026559909-2026-GBIDie Förderung an den Verein Wiener Jugendzentren für Respekt: Gemeinsam stärker in der Höhe von 540.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Erwachsenenbildung und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben (Postnummer 2) (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von Gemeinderat Mag. Lukas Burian und Gemeinderätin Marina Hanke, MA)
Antrag Stadtsenat19.05.2026563440-2026-GKUDie Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH für Buch Wien 26 Programm in der Höhe von 155.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben (Postnummer 33)
Antrag Stadtsenat19.05.2026563784-2026-GKUDie Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt 500.000 EUR werden gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Kultur genehmigt: 1) ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 30.000 EUR, 2) Institut Pitanga - Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 115.000 EUR, 3) Österreichisch-Japanische Gesellschaft 20.000 EUR, 4) This Human World / Diese Menschenwelt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000 EUR, 5) Verein zur Förderung des Fantastischen Films 200.000 EUR, 6) Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 45.000 EUR; Summe 500.000 EUR. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben (Postnummer 31)
Antrag Stadtsenat19.05.2026564755-2026-GKUDie Förderung an den Verein Architekturzentrum Wien für die Jahrestätigkeit 2026 in Form einer zweiten Rate in der Höhe von 750.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Förderung, die sich aus der ersten Rate, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2025, Zl. 1446742-2025-GKU, und der gegenständlichen zweiten Rate zusammensetzt, beläuft sich somit auf insgesamt 1,650.000 EUR. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben (Postnummer 32)
Antrag Stadtsenat19.05.2026568758-2026-GGMDas Vorhaben Hauptstraße B13A und Hauptstraße B17, Wien 23, Perfektastraße und Triester Straße, Straßenbauarbeiten, Oberflächenwiederherstellung wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Beträge sind auf den Haushaltsstellen 1/6103/060 und 1/6120/611 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 28 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2027 Vorsorge zu treffen (Postnummer 17)
Antrag Stadtsenat19.05.2026577080-2026-GKUDer Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinien sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 7 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind (Postnummer 30)
Antrag Stadtsenat19.05.2026586520-2026-GGSDie Förderung an den Verein Wiener Handball Verband für das Projekt "WHV-Leistungsmodell - Trainer Schuljahr 2026/27" in der Höhe von 30.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben (Postnummer 34)
Antrag Stadtsenat19.05.2026588329-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Österreichisches Institut für Internationale Politik - oiip für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2026 in der Höhe von höchstens 30.000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 6)
Antrag Stadtsenat19.05.2026599974-2026-GFWDie Anschaffung eines Feuerlöschbootes Neu wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen auf Haushaltsstelle 1/1620/062 Vorsorge zu treffen (Postnummer 11)
Antrag Stadtsenat19.05.2026607981-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Internationales Institut für den Frieden für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2026 in der Höhe von höchstens 85.000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 7)
Antrag Stadtsenat19.05.2026608037-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein campus a Akademie für Journalismus für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2026 in der Höhe von höchstens 32.850 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 12)
Antrag Stadtsenat19.05.2026615211-2026-GFWDer Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales, VBgm.in Barbara Novak, MA, wird ermächtigt, bei der GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft eine formwechselnde Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß §§ 239 ff AktG vorzunehmen, alle diesbezüglich erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse herbeizuführen sowie sonstige Maßnahmen zu setzen. Weiters wird der vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrages der hinkünftigen GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Baugesellschaft m.b.H., vorbehaltlich etwaiger noch durch den Magistrat der Stadt Wien, MA 5, vorzunehmender geringfügiger Änderungen, genehmigt (Postnummer 4)
Antrag Stadtsenat19.05.2026629878-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot an den Verein Wiener Philharmoniker für die Durchführung des Sommernachtskonzertes 2026 in der Höhe von höchstens 100.000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 8)
Antrag Stadtsenat19.05.2026VO-548677-2026Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates, mit der die Verordnung des Gemeinderates, mit der für die Herstellung oder Verstärkung einer an eine Wasserleitung der Stadt Wien angeschlossenen Anschlussleitung oder einer davon abzweigenden Anschlussleitung die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird, die Anschlussleitungspauschale VO 2021, die Wassergebührenordnung 1990 und die Wiener Hundeabgabeverordnung geändert werden sowie die Verordnung des Gemeinderates über die Festsetzung des Einheitssatzes für die Kanaleinmündungsgebühr erlassen wird (Postnummer 9) Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 22/2026-s4-5, 28.5.2026
Antrag Stadtsenat19.05.2026VO-564601-2026Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe (Pauschalierungsverordnung - Parkometerabgabe) geändert wird (Postnummer 10) Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 22/2026-s4, 28.5.2026

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