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Sitzung 24. Sitzung des Landtages vom 23.03.2018
 
Aktenzahl  LG-225346-2018-LAT  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird [hinsichtlich § 129e Abs. 1] (LGBl 25/2018 kundgemacht am 6.4.2018), Beilage 6/2018 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung  § 129e Abs. 1 lautet: "(1) Für jeden Untersuchungsausschuss sind 18 Mitglieder und 18 Ersatzmitglieder in Anwendung des § 59 Abs. 1 zu bestellen. Mitglieder der Landesregierung dürfen Untersuchungsausschüssen nicht angehören. Die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) endet jedenfalls, wenn die hiezu berechtigte wahlwerbende Partei einen neuen Bestellungsvorschlag einreicht."
Beteiligte  Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 41
Schlagworte  Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; Landesregierung; Landtag; Landtag, Untersuchungsausschuss (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ und GRÜNE bei Abwesenheit von FPÖ, ÖVP und NEOS
Sitzungsprotokoll  Seite 4
Wörtliches Protokoll  Seite 41
 
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