Sitzung |
24. Sitzung des Landtages vom 23.03.2018 |
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Aktenzahl |
LG-225346-2018-LAT (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird [hinsichtlich § 129e Abs. 1] (LGBl 25/2018 kundgemacht am 6.4.2018), Beilage 6/2018 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
Beschreibung
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§ 129e Abs. 1 lautet: "(1) Für jeden Untersuchungsausschuss sind 18 Mitglieder und 18 Ersatzmitglieder in Anwendung des § 59 Abs. 1 zu bestellen. Mitglieder der Landesregierung dürfen Untersuchungsausschüssen nicht angehören. Die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) endet jedenfalls, wenn die hiezu berechtigte wahlwerbende Partei einen neuen Bestellungsvorschlag einreicht."
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Beteiligte
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Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 41
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Schlagworte
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Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; Landesregierung; Landtag; Landtag, Untersuchungsausschuss (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ und GRÜNE bei Abwesenheit von FPÖ, ÖVP und NEOS
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Sitzungsprotokoll
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Seite 4
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Wörtliches Protokoll
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Seite 41
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