Jahresbericht 2. Halbjahr 2024 Jahresbericht 1. Halbjahr 2024 Archivierte Berichte

Aufgaben der Stadt Wien – Kommunikation und Medien (KOM)

Kommunikations- und Medienarbeit im Rahmen der integrativen Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien sowie der einheitliche optische und inhaltliche Kommunikationsauftritt der Wiener Stadtverwaltung (Corporate Design und Corporate Communications) sind Aufgaben der Stadt Wien – Kommunikation und Medien. Zur Umsetzung dieser Aufgaben werden unter anderem zielgruppenspezifische Medien- und Pressearbeit, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung in Wien und Umgebung durchgeführt, Stadt Wien Medien herausgegeben sowie Kommunikationsschwerpunkte der Stadt koordiniert und umgesetzt.

Überblick werbliche Informationsaktivitäten im Wirkungsbereich der KOM

Für Informationsschwerpunkte- und Maßnahmen wurden im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 13,2 Mio. Euro inkl. USt. ausgegeben. Diese setzen sich aus 2,1 Mio. Euro inkl. USt. für Kreativagenturen, Produktionsdienstleister sowie Rechte und 11,1 Mio. Euro inkl. USt. für entgeltliche und unentgeltliche Werbeleistungen zusammen.
Die Vergabe von Kommunikationsleistungen an Medienpartner*innen werden von der Stadt Wien im Sinne des Art. 25 der VO (EU) 2024/1083 anhand objektiver Kriterien vergeben, wobei stets auf einen optimierten Mediamix gemäß der Grundsätze Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet wird. Zu den angewandten Kriterien zählen das Mediennutzungsverhalten der jeweiligen Zielgruppen, der Beitrag eines Mediums oder einer Gattung zur Meinungsbildung und die Kosten für die jeweilige Kommunikationsleistung (z.B. TKP, TAP, CPC) unter Berücksichtigung der jeweils effizienten Kontaktfrequenz pro Gattung. Die Zielgruppenauswahl und die Ableitung ihrer Mediennutzung sowie weiterer planungsrelevanter Parameter wie bestmöglicher Gattungsmix und Beitrag zur Meinungsbildung erfolgt themenbezogen auf Basis der Daten der Mediendiskursstudie.
Sämtliche Werbeleistungen der Stadt Wien für das 1. Halbjahr 2025 wurden gemäß den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gemeldet und sind in der Datenbank abrufbar: Kapitel 1 https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at