14. Gewährung von Förderungen – Förderabwicklung

14.1 Gewährung von Förderungen – Förderabwicklung

In allgemeiner Hinsicht ist festzuhalten, dass sämtliche Förderentscheidungen nachvollziehbar sowie transparent und entsprechend ausreichend dokumentiert/protokolliert sein müssen (sowohl im Falle von Fördergewährungen als auch im Falle von Ablehnungen).

Der Förderprozess bzw. die Gewährung einer Förderung gliedert sich grundsätzlich in folgende Schritte, wobei aufgrund der Eigenart des jeweiligen Förderprogramms auch weitere bzw. abweichende Prozessschritte denkbar sind (z.B. Beirat, Jury etc.):

Förderansuchen/Förderantrag,
Prüfung: durch Förderdienststelle,
Genehmigung: durch das zuständige Organ,
Fördervertrag: zwischen Fördernehmer*in und Förderdienststelle,
Auszahlung: durch Förderdienststelle,
Verwendungsnachweis: durch Fördernehmer*in,
Verwendungskontrolle: durch Förderdienststelle,
gegebenenfalls Widerruf durch Förderdienststelle,
gegebenenfalls Rückforderung durch Förderdienststelle,
gegebenenfalls Rückzahlung durch Fördernehmer*in