8. E-Government

8.1 E-Government

Der Begriff E-Government bezeichnet den digitalen Austausch zwischen öffentlichen Stellen und Rechtsunterworfenen. Wesentliche Elemente des E-Government sind elektronische Verfahren öffentlicher Stellen („elektronische Amtswege“) sowie die elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten.

In Österreich sind wichtige Bestandteile des E-Governments im Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG) geregelt.

Die Rechtsnormen im E-GovG umfassen praktische Vorkehrungen, die die digitale Abwicklung von Verfahren und Vorgängen öffentlicher Stellen erleichtern. Im Folgenden werden einige dieser zentralen Elemente vorgestellt.