Edmund-Reim-Gasse

Stand:
Widmungsverfahren
Beteiligung: Offen
Schrägluftbild mit Gebietsabgrenzung
Bearbeitungsgebiet und Umgebung

Wohnnutzung soll ermöglicht werden

Auf der Liegenschaft Edmund-Reim-Gasse 22A befinden sich straßenseitig ein veraltetes Betriebsaufseher-Haus und im hinteren Bereich ehemals gewerblich genutzte Gebäude. Eine weitere gewerbliche Nutzung des Grundstückes ist nicht mehr angedacht.

Aufgrund der Größe der Liegenschaft, der direkten Nachbarschaft zu Kleingarten und Einfamilienhäusern sowie aufgrund der schlechten Erreichbarkeit für Gewerbefahrzeuge (Sackgasse) soll die Bestimmung "Betriebsbaugebiet" entfallen und für den Straßentrakt eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Um negative Auswirkungen für die angrenzenden Betriebe zu vermeiden, soll für den hinteren Liegenschaftsbereich die Errichtung von Wohnungen untersagt werden.

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Projektstand

  • Grundlagenerhebung: Abgeschlossen
    Beschreibung

    Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.

  • Grundlagenerhebung: Abgeschlossen
    Beschreibung

    Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.

  • Widmungsverfahren: Offen
    Beschreibung

    Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.

  • Gemeinderatsbeschluss: Offen
    Beschreibung

    Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.

Beteiligung

  • Öffentliche Auflage: Offen
    Beschreibung

    Im Zuge der öffentlichen Auflage bis 7.3.2024 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans gab es die Möglichkeit zur Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahmen wurde dem Wiener Gemeinderat, der den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beschließt, im Vorfeld berichtet.

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