Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8392 im 22. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Donaustadtstraße, Linienzug 1-9, Linienzug 9-10 (Bernoullistraße) und Magdeburgstraße im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Persönliche Einsichtnahme

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024 zur öffentlichen Einsicht auf:

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 8392 können Sie online Einsicht nehmen:

  • Plan: 2,8 MB PDF
  • Antragsentwurf: 18 KB PDF • 194 KB RTF
  • Erläuterungsbericht: 59 KB PDF • 355 KB RTF
  • Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF114 KB RTF
  • Zeichenerklärung: 82 KB PDF

Nähere Informationen zum Projekt: Schrödingerplatz

Stellungnahme online

Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

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Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8392) geschickt werden.

Per E-Mail
post@ma21b.wien.gv.at

Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.

Prüfung der Stellungnahmen

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.

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