Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8355 im 20. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Universumstraße, Donaueschingenstraße, Dresdner Straße, Gasteigergasse, Linienzug 1-2, Rebhanngasse, Straße Code 06896, Taborstraße (Bezirksgrenze), Nordwestbahnstraße (Bezirksgrenze), Rabbiner-Schneerson-Platz (tw. Bezirksgrenze), Nordwestbahnstraße, Linienzug 3-5, Linienzug 5-6 (Stromstraße) und Linienzug 6-8 im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Persönliche Einsichtnahme

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 21. September 2023 bis 2. November 2023 zur öffentlichen Einsicht auf:

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 8355 können Sie online Einsicht nehmen:

Nähere Informationen zum Projekt: Nordwestbahnhof

Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8355) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden.

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.

Stellungnahme online

Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

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Prüfung der Stellungnahmen

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.

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