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Vorausschauende Stadterweiterung entlang nachhaltiger Grundsätze

Strategien für die Siedlungsentwicklung

  • Im Leitbild Siedlungsentwicklung werden Bereiche ausgewiesen, die eine geordnete Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets für eine Bevölkerung von bis zu 2,25 Mio. Einwohner*innen ermöglichen.
  • Das Leitbild Siedlungsentwicklung definiert die prioritären Stadterweiterungsgebiete, die unter Abwägung aller planungsrelevanten Rahmenbedingungen die besten Voraussetzungen für die Stadterweiterung bieten. Bei einer zeitgerechten und vollständigen Umsetzung kann der Flächenbedarf erfüllt und eine sozial gerechte Entwicklung erzielt werden.
  • Bei absehbarer Überschreitung einer Bevölkerungszahl von 2,2 Mio. Einwohner*innen müssen auch die weiteren Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten angestoßen werden. Wenn sich auch dieses Potenzial als unzureichend erweisen sollte, können klar definierte Flächen gem. Leitbild Grünräume im unbedingt erforderlichen Ausmaß herangezogen werden.
  • Das Siedlungsgebiet wird so weiterentwickelt, dass öffentliche Verkehrsmittel die primäre Verkehrserschließung aller Stadtgebiete darstellen. Neue Gebiete setzen die Aufschließung durch ein adäquates öffentliches Verkehrsmittel voraus, das ÖV-Netz wird in diesem Sinne gem. dem Ausbauprogramm weiterentwickelt.
  • Für die soziale Infrastruktur in den Stadterweiterungsgebieten ist gem. den Prinzipien des „Planens für die soziale und gerechte Stadt“ planerisch und finanziell Vorsorge zu treffen.

GOOD PRACTICE – Wien zeigt, wie es funktioniert

Stadtteilentwicklungskonzept Südraum Favoriten

Mit dem neuen Instrument „Stadtteilentwicklungskonzept“ (SEK) werden Stadtplanungsprozesse auf der Stadtteilebene vereinheitlicht. Beim Stadtteilentwicklungskonzept Südraum Favoriten wurde diese Vorgehensweise erstmals angewandt und folgende Ziele für den Stadtteil festgelegt: (1) bestehende großflächige Grün- und Naherholungsräume langfristig sichern und vernetzen, (2) künftige städtebauliche Entwicklungen vorrangig im Nahbereich von hochrangigen öffentlichen Verkehrsmitteln vorsehen, (3) die Ortskerne Oberlaa und Unterlaa bewahren und aufwerten.