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Neuer Umgang mit dem Bestand: Umbau vor Abriss

Strategien für die Siedlungsentwicklung

  • Die Weiternutzung von Gebäuden ist dem Abbruch vorzuziehen. Ziel ist, den Gebäudebestand möglichst lange zu nutzen und bei Bedarf zu adaptieren. In diesem soll der Erhalt von Gebäuden unter der Berücksichtigung von ökologischen Überlegungen weiter gestärkt werden.
  • Umbau und Sanierungen sollen hingegen erleichtert werden. Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gebäude sollen genutzt und damit die Notwendigkeit von Neubauten reduziert werden. In Schutzzonen und UNESCO-Welterbestätten ist hingegen der Schutzaspekt vorrangig.
  • Wo immer möglich, werden geeignete leerstehende Räume und brachliegende Flächen in Nutzung gebracht.
  • Die Strategien der Kreislaufwirtschaft werden auch in der Stadtentwicklung unterstützt. Das betrifft insbesondere die Vermeidung von verzichtbaren oder ineffizienten Baumaßnahmen, die Sicherstellung der Langlebigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen, die Erhöhung der Materialeffizienz, die Wiederverwendung von Materialien und Produkten sowie die Planung basierend auf Lebenszykluskosten und -emissionen.

GOOD PRACTICE – Wien zeigt, wie es funktioniert

Weiterentwicklung Wohnsiedlung Eipeldauer Straße

Die Wohnsiedlung Eipeldauer Straße 21−25, Ende der 1970er- bis Anfang der 1980er-Jahre erbaut, wird transformiert. Anstelle alter Hochgaragen werden zusätzlich 520 geförderte Wohnungen errichtet, davon 320 Gemeindewohnungen NEU. Gleichzeitig werden die Grünräume in der Siedlung verbessert und Versorgungs- sowie Infrastruktureinrichtungen ergänzt.

Schutz des gründerzeitlichen Gebäudebestands

Der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit wurde in den letzten Jahren massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seit 2018 nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurde dieser Weg konsequent fortgesetzt, um dem Abriss von schützenswürdigen Häusern weitestgehend einen Riegel vorzuschieben. Dazu zählt, dass die den Gebäudeeigentümer*innen wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nachgeschärft und mit dem Gebäudepickerl bzw. dem Bauwerksbuch verpflichtende regelmäßige Checks eingeführt wurden. Flankiert werden die Maßnahmen durch die regelmäßigen Kontrollen der „Offensive Altbautenschutz“.