Ausgangslage
Als öffentlicher Raum werden urban geprägte Freiräume bezeichnet, die für alle jederzeit zugänglich sind und in der Regel im öffentlichen Eigentum stehen. Dazu zählen Straßen, Fußgänger*innen- und Begegnungszonen sowie Plätze oder urbane Parks. Sie ergänzen das Freiraumangebot besonders in Stadtgebieten mit wenig Grünraum. Angrenzende Erdgeschoßzonen, Fassaden, Grünräume, temporär bzw. eingeschränkt zugängliche Flächen wie z. B. Schulfreiflächen sowie nicht öffentliche Freiräume werden in die Betrachtung ebenfalls miteinbezogen. Auch Freiräume, die nicht im öffentlichen Eigentum stehen, können einen öffentlichen Charakter haben.
Der öffentliche Raum schafft Begegnungsräume und ist die Visitenkarte der Stadt. Er soll für alle Bewohner*innen Wiens zugänglich und im ganzen Stadtgebiet verfügbar sein. Besonders zu beachten sind dabei die Bedürfnisse von Kindern, Älteren, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und sozial marginalisierten Gruppen.
Durch das Bevölkerungswachstum und den zunehmenden Stellenwert als Treffpunkt, gemeinsamer Aufenthaltsort im Freien, Veranstaltungsort, Ort der Meinungskundgebung und Demokratie, Ort der Bewegung und des Sports sowie der Freizeitgestaltung steigt der Nutzungsdruck im öffentlichen Raum. Darüber hinaus muss der öffentliche Raum wirtschaftliche Tätigkeiten wie Außengastronomie und Märkte ermöglichen, Geschäftslokalen als attraktives Ambiente dienen, aber auch die notwendigen Logistik- und Ladetätigkeiten erlauben, die für diese vielfältigen Nutzungen erforderlich sind.
Auch die Klimakrise muss in der Planung des öffentlichen Raums berücksichtigt werden, etwa Raumbedarfe für Klimaschutzmaßnahmen und die Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen. Vor allem in Stadtgebieten mit hoher Bevölkerungsdichte, wo Bewohner*innen geringe Einkommen und kleinere Wohnungen haben, aber gleichzeitig besonders von sommerlicher Überhitzung betroffen sind, kommt dem öffentlichen Raum als wohnungsnahem Freiraum besondere Bedeutung zu.