Naturschutzbericht 2024 Startseite wien.gv.at
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2.2 Naturschutz auf Landesebene

2. Naturschutz mit Recht

Neuerrichtung sowie Erweiterung von Schutzgebieten nach dem Wiener Naturschutzgesetz

Änderung des Landschaftsschutzgebietes Favoriten

Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Favoriten wurde novelliert, da die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes aus naturschutzfachlichen Gründen neu festzulegen waren. Einerseits wurde die Unterschutzstellung von drei Flächen im westlichen Bereich des Wienerberges sowie einer Fläche im Bereich westlich der Verbindungsschleife Ostbahn – Flughafenschnellbahn aufgehoben, andererseits ein Verbindungsstreifen östlich der Eibesbrunnergasse 11 sowie ein Areal zwischen den Bahnstrecken „Oberlaa Wien Zvbf Ausfahrgruppe“ und „Inzersdorf Ort – Winterhafenbrücke“ neu in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen. Insgesamt hat sich dadurch die Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes Favoriten um 1,22 Hektar vergrößert und umfasst nach der Änderung nun 28,42 % der Fläche des 10. Wiener Gemeindebezirkes.

Änderung des Landschaftsschutzgebietes Donaustadt

Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Donaustadt wurde novelliert, da die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes aus naturschutzfachlichen Gründen neu festzulegen waren. Einerseits wurde die Unterschutzstellung von drei Flächen (im Ausmaß von insgesamt etwa 0,94 ha) aufgehoben. Im Gegenzug wurden Flächen im Ausmaß von insgesamt 20,5 Hektar neu in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen.  Die Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes erhöhte sich daher von 1.467,41 Hektar auf 1.486,43 Hektar und umfasst nach der Änderung nun insgesamt 14,53 % der Fläche des 22. Wiener Gemeindebezirkes.

Errichtung des geschützten Landschaftsteiles Meidling

Mit einer Verordnung der Wiener Landesregierung wurden Teile des 12. Wiener Gemeindebezirkes zum geschützten Landschaftsteil erklärt. Die geschützte Fläche enthält nun naturschutzfachlich hochwertige Parkflächen, nämlich den Hetzendorfer Schlosspark einschließlich des Franz-Hübel-Parks, den Park der ehemaligen Springervilla sowie den Schlosspark Altmannsdorf im Ausmaß von insgesamt 13,44 ha.

Prüfung von Vorhaben im Rahmen von naturschutzbehördlichen Verfahren

Neben zahlreichen anderen Verfahren wurden im Jahr 2024 beispielsweise folgende Großbauvorhaben naturschutzbehördlich geprüft bzw. bewilligt:

  • 10., Umbau der sogenannten „Schleife Kledering“ (direkte Verbindung vom Hauptbahnhof Wien zum Flughafen Wien) mit Schaffung von Ersatzhabitaten für Insekten, Schnecken und Zauneidechsen;
  • 10., Bewilligung von Feldhamsterumsiedlungen auf eine Ausgleichsfläche für die Errichtung der neuen Psychiatrie und zentralen Notaufnahme der Klinik Favoriten;
  • 14., Beginn des naturschutzrechtlich bewilligten Projekts „Rückhaltebecken Kräuterbach“, bei dem zahlreiche Auflagen zum Schutz des Wienerwaldes und der Artenvielfalt vorgeschrieben wurden;
  • 21., Prüfung des Wohn- und Gewerbeprojekts „TwentyOne“ in der Siemensstraße mit Vorschreibung einer Ausgleichsfläche für geschützte Schneckenarten;
  • 21., Sanierung des ehemaligen Jagdschlosses Magdalenenhof samt Verpflanzung eines geschützten Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasens;
  • 22., Prüfung des Tiefengeothermieprojekts „Hydros“ in der Seestadt Aspern mit Vorschreibung einer Ausgleichsfläche für Zauneidechsen;
  • 23., Bewilligung der Renaturierung des Liesingbachs (zweiter Abschnitt ab der Gutheil-Schoder-Gasse bis zur Eindeckung Atzgersdorf);
  • Bewilligung des EU-Projektes „LIFE-Boat 4 Sturgeon“ zum Schutz von vier vom Aussterben bedrohter Störarten in der Donau.

Folgende Naturdenkmäler wurden beispielsweise 2024 unter Schutz gestellt:

  • 2., eine Stieleiche in der Kaiserallee (Naturdenkmal Nr. 867)
  • 2., eine Winterlinde am Unteren Heustadelwasser (Naturdenkmal Nr. 868)
  • 10., eine kaukasische Flügelnuss (Naturdenkmal Nr. 866) gegenüber dem Bischofplatz 4
  • 23., eine Esche in der Gatterederstraße (Einleitung der Unterschutzstellung)

Wiederherstellungsverfahren bei illegalen Eingriffen

Auch 2024 wurden wieder bei illegalen Eingriffen in die Natur Anzeigen auf Grundlage des Wiener Naturschutzgesetzes erstattet und entsprechende Wiederherstellungsverfahren eingeleitet, wie beispielweise:

  • Entfernung eines Verkaufsautomaten, der im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf illegal aufgestellt wurde,
  • Entfernung mehrerer illegal errichteter Hütten, einer Betonfläche und eines Doppelstabzaunes im Landschaftsschutzgebiet Döbling,
  • Entfernung diverser illegaler Einzäunungen im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf,
  • Entfernen diverser standortfremder Pflanzen im Landschaftsschutzgebiet Hernals,
  • Entfernung bzw. vorübergehende Öffnung von zahlreichen Taubennetzen, unter denen geschützte Fledermaus- oder Vogelarten gefangen waren.

Hamsterverträgliche Rattenbekämpfung

Das Thema der Gefährdung von streng geschützten Feldhamstern durch die Rattenbekämpfung mittels Giftködern hat die Wiener Naturschutzbehörde auch 2024 weiter beschäftigt.

So wurden z. B. im Auftrag der Naturschutzbehörde etliche Rattengiftboxen entfernt, die durch ihre ungünstige Positionierung eine Gefahr für die streng geschützten Feldhamster darstellten.