9. Erwerbstätige

9.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Unter Personen mit Erwerbseinkommen werden alle Personen subsumiert, die ein Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Arbeit, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, oder ein Erwerbseinkommen aus Selbstständigkeit haben oder eine Lehrlingsentschädigung erhalten. Sollte eine Person mehrere Einkommensarten aufweisen, so zählt das Erwerbseinkommen vor dem AMS-Einkommen und vor sonstigen Einkommen.

Immer mehr Beschäftigte in Wien beziehen auch Mindestsicherung

Im Jahr 2022 beträgt die Mindestsicherungsquote der Personen mit Erwerbseinkommen 1 %. Das bedeutet, dass 1 % (11.429 Personen) der in Wien lebenden Beschäftigten die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil geringfügig gestiegen (+ 0,1 Prozentpunkt bzw. +1.362 Personen).

Die leicht steigende Mindestsicherungsquote der Beschäftigten ist auf eine stark steigende Anzahl von Personen mit Erwerbseinkommen in der Wiener Mindestsicherung zurückzuführen. Ihre Zahl hat sich um knapp 14 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Gleichzeitig ist auch die Zahl der Beschäftigten in Wien um 3 % gestiegen, sonst wäre die Mindestsicherungsquote von Personen mit Erwerbseinkommen noch deutlich höher.

Mindestsicherung stockt immer häufiger das Erwerbseinkommen auf

11.429 Erwerbstätige in Wien stocken ihr Einkommen durch Leistungen der Mindestsicherung auf. Das sind um knapp 14 % mehr als im Vorjahr.

Die Zahl der erwerbstätigen Mindestsicherungsbeziehenden ist 2022 die dritthöchste seit Einführung der Wiener Mindestsicherung. Nur 2016 und 2017 waren noch mehr Personen mit einem Erwerbseinkommen im Bezug der Wiener Mindestsicherung.

Am Arbeitsmarkt können keine ausreichenden Einkommen erzielt werden

Personen mit einem Erwerbseinkommen verbleiben zunehmend in der Wiener Mindestsicherung. Während es insgesamt – unter allen Beziehenden – um 7 % mehr Abgänge aus der Mindestsicherung gegeben hat, ist bei den Personen mit Erwerbseinkommen eine gegenteilige Entwicklung festzustellen: Die Abgänge sind um knapp 10 % zurückgegangen. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass diese Personen am Arbeitsmarkt keine Möglichkeiten vorfinden, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen.

Dies gilt für Frauen deutlich stärker als für Männer. Die Abgänge von Frauen mit Erwerbseinkommen sind um 13 % geringer geworden, jene von Männern mit Erwerbseinkommen um 8 %.

Ein Ausscheiden aus der Mindestsicherung gelingt jenen Personen, die bereits ein höheres Erwerbseinkommen als andere Beziehende erzielt haben. Durchschnittlich 645 Euro an Erwerbseinkommen hatten jene Personen, die aus der Mindestsicherung abgegangen sind. Jene Personen, die in den Leistungsbezug hinzugekommen sind, haben nur 536 Euro an Erwerbseinkommen.

Erstmalige Leistungsbeziehende mit Erwerbseinkommen sind überwiegend männliche Drittstaatsangehörige

2022 sind 696 Personen erstmals in den Bezug der Wiener Mindestsicherung gekommen, darunter 505 Männer und 191 Frauen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 13 % bei den Männern und einem Rückgang von 16 % bei den Frauen. Mehr als die Hälfte dieser Erstanfälle (389 der 696 Personen) gehen auf Drittstaatsangehörige zurück, was einen Zuwachs von 40 % bedeutet.

Als sogenannte Wiederanfälle werden Personen bezeichnet, die 2022 im Leistungsbezug sind, aber im Jahr 2021 nicht im Leistungsbezug waren, sondern irgendwann in den Jahren davor. Die Zahl der Wiederanfälle bei den Personen mit Erwerbseinkommen beträgt 508 Personen und ist somit geringer als die Zahl der Erstanfälle mit 696 Personen. Dennoch handelt es sich um arbeitsmarktnahe Personen, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um sie dauerhaft (länger als 12 Monate) aus der Mindestsicherung zu heben.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 9.2 – Zur Lage der Erwerbstätigen in Wien

Siehe Tabellenband – Personen mit Erwerbseinkommen