2. Einleitung

2.3 Wiener Mindestsicherung im Kontext von Bevölkerungs- und Armutsentwicklung

Unterschiedliches Wachstum in allen Bevölkerungsgruppen

Die Wiener Bevölkerung ist in den letzten zehn Jahren um mehr als 10 % gewachsen. Einige Bevölkerungsgruppen verzeichnen ein überdurchschnittlich starkes Wachstum. So hat etwa die Anzahl der Nichtösterreicher*innen um mehr als 60 % zugenommen. Auch die Zahl der Wiener*innen mit einem AMS- oder Erwerbseinkommen sowie die Gruppe der Minderjährigen sind stärker gewachsen. Die Steigerungsraten liegen jeweils bei knapp über 10 %. Deutlich geringer ist die Bevölkerungszunahme bei den jungen Erwachsenen bis 25 Jahre und bei den Alleinerziehenden.

Hohe Armutsgefährdung bei Arbeitslosen, Nichtösterreicher*innen, Alleinerziehenden und Jüngeren

Knapp über 20 % aller Wiener*innen sind armutsgefährdet, das gilt gleichermaßen für Frauen wie für Männer. Am häufigsten armutsgefährdet sind Personen mit einer AMS-Leistung: Jede*r Zweite ist betroffen. Auch bei den Alleinerziehenden sind vier von zehn Wiener*innen armutsgefährdet. Demgegenüber stehen Personen mit Erwerbseinkommen, Pensionsbeziehende und arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren, deren Armutsgefährdungsquote jeweils unter 20 % liegt.

Wiener Mindestsicherung unterstützt vorwiegend von Armut betroffene Risikogruppen

Rund 7 % aller Wiener*innen beziehen eine Leistung der Wiener Mindestsicherung. Unter den Bezieher*innen sind Personen mit einer AMS-Leistung besonders häufig, knapp 22 % der in Wien lebenden Arbeitslosen nehmen Mindestsicherung in Anspruch. Bei den Minderjährigen, Alleinerziehenden sowie Nichtösterreicher*innen ist die Mindestsicherungsquote ebenfalls vergleichsweise hoch. Dabei handelt es sich auch um jene Bevölkerungsgruppen, die am häufigsten von Armutsgefährdung betroffen sind. Bevölkerungsgruppen, die eine stärkere Nähe zum Arbeitsmarkt aufweisen, sind vergleichsweise seltener von Leistungen der Mindestsicherung abhängig, wie beispielsweise junge Erwachsene bis 25 Jahre oder arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren. Die geringste Mindestsicherungsquote haben Personen mit einem Erwerbseinkommen.