3. Alle Wiener*innen

3.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Unter Beziehenden einer Mindestsicherung werden alle Personen verstanden, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in der zumindest eine Person eine Leistung aus der Mindestsicherung bezieht. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, zwischen denen eine Unterhaltsverpflichtung besteht.

Rückläufiger Trend bei Mindestsicherungsquote

Im Jahr 2022 beträgt die Wiener Mindestsicherungsquote 7 %. Das bedeutet, dass 7 % (134.303 Personen) der in Wien lebenden Bevölkerung Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Quote kaum verändert (–0,2 Prozentpunkte bzw. –1.346 Personen). Dies ist auf den Rückgang der Zahl der Beziehenden (–1 % gegenüber dem Vorjahr) und den Zuwachs der Wiener Bevölkerung (+3 % gegenüber dem Vorjahr) zurückzuführen.

Die rückläufige Mindestsicherungsquote schreibt sich aus den Vorjahren fort und entspricht in etwa der Quote aus 2014. In den Jahren 2016 und 2017 hat die Wiener Mindestsicherungsquote ihre bisherigen Höchstwerte mit knapp 8 % erreicht.

Zahl der Beziehenden geht leicht zurück

Die Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden ist weiterhin rückläufig. Es sind um ca. 1 % bzw. 1.346 Personen weniger im Mindestsicherungsbezug als im Vorjahr. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Der Höchstwert in der Wiener Mindestsicherung wurde 2017 mit über 150.000 Beziehenden erreicht. Danach gingen die Beziehendenzahlen zurück, ab 2019 stagnierte der Wert bei rund 136.000 Beziehenden.

In der kumulierten Zählung (Einmalzählung) werden 169.814 Personen gezählt, was in etwa dem Vorjahreswert entspricht (+0,4 % bzw. +591 Personen).

Weniger Frauen, gleichbleibende Zahl der Männer in der Mindestsicherung

Der Rückgang bei den Mindestsicherungsbeziehenden ist zwischen den Geschlechtern unterschiedlich ausgeprägt. Während die Zahl der Männer stagniert, geht die Zahl der Frauen um 3 % bzw. 2.079 Personen zurück. Das hat zur Folge, dass der Frauenanteil um einen Prozentpunkt gesunken ist und nun bei 50 % liegt.

7 % der Mindestsicherungsbeziehenden sind selbst keine Leistungsbeziehenden, sondern nur Teil einer Bedarfsgemeinschaft, in der Mindestsicherung bezogen wird. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um minderjährige Kinder, deren Alimentationszahlungen über den ihnen zustehenden Richtsätzen liegen.

Anteil der Personen mit Einkommen steigt

Die Anzahl der Personen ohne Einkommen geht stark zurück (–4 %). Dies ist allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass Personen nun öfters ein Einkommen generieren. Vielmehr gehen jene Personen, die seltener ein Einkommen aufwiesen (Frauen, minderjährige Kinder), verstärkt aus der Mindestsicherung ab, während die Zahl der Männer mit einem Einkommen zunimmt.

Die durchschnittliche Einkommenshöhe aller Personen in der Mindestsicherung (unabhängig davon, ob sie selbst ein Einkommen aufweisen oder nicht) steigt nur geringfügig von 284 Euro auf 287 Euro. Das liegt daran, dass die Einkommenshöhe jener Personen, die ein Einkommen aufweisen, deutlich gesunken ist – von rund 528 Euro auf 519 Euro. Somit haben zwar mehr Personen in der Mindestsicherung ein Einkommen, dieses ist allerdings geringer als im Vorjahr.

Einkommen von Frauen höher als jenes von Männern

Die durchschnittliche Einkommenshöhe von Frauen liegt bei 509 Euro, was dem Vorjahreswert entspricht. Wird dieses durchschnittliche Einkommen über alle Frauen in der Mindestsicherung gelegt (auch über jene Frauen, die kein Einkommen aufweisen), so liegt dieses Durchschnittseinkommen bei 271 Euro, was um 2 Euro höher als der Vorjahreswert ist.

Bei den Männern mit Einkommen sinkt die Einkommenshöhe (von 498 auf 474 Euro), sodass sich der Einkommensunterschied zwischen Frauen mit Einkommen (509 Euro) und Männern mit Einkommen (474 Euro) vergrößert. Die Einkommensentwicklung für alle Männer (unabhängig davon, ob ein Einkommen vorliegt oder nicht) zeigt einen leicht negativen Trend, die Einkommenshöhe liegt bei 273 Euro (vgl. 274 Euro im Vorjahr). Damit gleichen sich die Durchschnittseinkommen von allen Frauen (271 Euro) und von allen Männern (273 Euro) noch mehr an.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 3.3 – Zur Lage der Wiener Bevölkerung

Siehe Tabellenteil – Alle Beziehenden