10. Arbeitslose

10.1 Aktuelle Entwicklungen in der Wiener Mindestsicherung

Definition: Unter Personen mit AMS-Einkommen werden alle Personen subsumiert, die eine Leistung des Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten. Dabei kann es sich neben dem Arbeitslosengeld, dem Pensionsvorschuss und der Notstandshilfe auch um Schulungsbeihilfen handeln.

Zwei von zehn Arbeitslosen beziehen Mindestsicherung

Im Jahr 2022 beträgt die Mindestsicherungsquote der Personen mit AMS-Einkommen 22 %. Das bedeutet, dass 22 % (31.187 Personen) der in Wien lebenden Arbeitslosen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil um knapp 3 Prozentpunkte erhöht.

Die Ursache für die starke Erhöhung liegt in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Arbeitslosen ist 2022 gegenüber dem Vorjahr um 13 % (–20.388 Personen) zurückgegangen. Die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden mit AMS-Einkommen ist gleich geblieben. Es zeigt sich, dass die Mindestsicherungsbeziehenden nicht in gleichem Maße von der Erholung des Arbeitsmarkts profitieren.

Die Mindestsicherungsquote für Personen mit AMS-Leistung entspricht ungefähr der Quote des Jahres 2018. Die höchsten Werte in den letzten zehn Jahren wurden 2016 und 217 erreicht. In den Jahren 2020 und 2021 war die Arbeitslosigkeit pandemiebedingt stark angestiegen, die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden jedoch nicht. Dies führte zu geringeren Mindestsicherungsquoten in diesen Jahren.

Anzahl der Personen mit AMS-Leistung bleibt gleich

31.187 Personen in der Wiener Mindestsicherung beziehen eine AMS-Leistung. Dieser Wert ist gegenüber dem Vorjahr unverändert (–28 Personen). Ähnlich viele Personen mit einer AMS-Leistung waren bereits 2015 und 2018 in der Mindestsicherung. Die Höchstwerte waren in den Jahren 2016 und 2017 zu verzeichnen.

Anstieg bei den Abgängen aus der Mindestsicherung

4.379 Personen mit AMS-Leistung sind aus dem Leistungsbezug der Mindestsicherung ausgeschieden. Das entspricht einer Steigerung bei den Abgängen von 16 %, wobei die Steigerung bei Männern und Frauen in etwa gleich hoch ist. Besonders hoch ist die Zahl der Abgänge bei Personen aus Drittstaaten, sie hat um 28 % zugenommen (von 1.197 auf 1.526 Personen). Frauen aus Drittstaaten weisen mit 38 % die höchste Steigerung in den Abgängen auf (von 414 auf 571 Personen). Österreicher*innen sind mit 2.369 Personen anteilsmäßig stärker vertreten, weisen jedoch nur eine unterdurchschnittliche Steigerung bei den Abgängen von 10 % auf.

Drittstaatsangehörige Männer kommen vermehrt erstmals in die Mindestsicherung

2.435 Personen mit AMS-Leistung waren 2022 erstmalig im Bezug der Wiener Mindestsicherung. Das entspricht einer Steigerung von 27 %. Hier zeigt sich ein geschlechtsspezifischer Trend: Männer weisen eine Steigerungsrate von 42 % (von 1.327 auf 1.885 Erstanfälle) und Frauen einen Rückgang von 6 % (von 585 auf 550 Erstanfälle) auf.

Mit 1.604 Männern aus Drittstaaten stellt diese Personengruppe beinahe alle Erstanfälle (bezogen auf männliche Beziehende) aus 2022. Weitere 204 Erstanfälle sind Österreicher und die übrigen 77 kommen aus der EU bzw. dem EWR-Raum.

Wiederanfälle (Personen, die vor 2021 schon einmal in Leistungsbezug waren, jedoch nicht im Jahr 2021, und 2022 wieder angefallen sind) gehen um 11 % zurück. Dieser Rückgang ist bei allen Beziehenden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, zu sehen und auch im Geschlechtervergleich zeigen sich keine gravierenden Unterschiede.

Mehr Informationen

Siehe Kapitel 10.2 – Zur Lage der Arbeitslosen in Wien

Siehe Tabellenband – Personen mit einem AMS-Einkommen