2.5 WMS-Beziehende nach Leistungsart
Erläuterungen
Ergänzungsleistung: Diese Personen erhalten eine Leistung der WMS zusätzlich zu einem anderen Einkommen. Das Vorhandensein eines Einkommens bezieht sich auf die Bedarfsgemeinschaft (BG). Das bedeutet, dass nicht alle Mitglieder der BG ein persönliches Einkommen haben müssen.
Vollbezugsleistung: Diese Personen erhalten eine Leistung der WMS als einziges Einkommen ihrer BG.
Dauerleistung: Ergänzungsleistung oder Vollbezug für dauerhaft arbeitsunfähige Personen bzw. Personen im gesetzlichen Pensionsalter.
Zusätzlich zur Gesamtzahl der Personen können mithilfe des Dropdown-Menüs die Zielgruppen der WMS dargestellt werden:
Minderjährige: Minderjährige sowie Schüler*innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der BG der Eltern (kein eigener Leistungsanspruch).
U25: Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren.
Arbeitsfähige (25+): Arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren.
Dauerleistung (25+): Dauerhaft arbeitsunfähige und Personen im Regelpensionsalter.
Für Männer und Frauen stehen getrennte Darstellungen zur Verfügung. In den Auswertungen der Monatszahlen ist die dritte Geschlechtsoption zwar bereits berücksichtigt, kann aber aufgrund der geringen Fallzahlen nicht getrennt dargestellt werden.